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Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

mariogrfx

Noch nicht viel geschrieben

Verdiene mir als Nebengewerbe ein paar Euros nebenbei in dem ich so ein bisschen Flyer usw. erstelle...d.h die Grafik und mir dann einen günstigen Drucker suche.
Das sind vielleicht 300€ im Jahr die ich damit verdiene...Das nur nebenbei!
Jetzt wollte ich einer Bekannten einen Gefallen tun (das war auch das letzte mal)
Sie wollte 5 Poster und die Druckkosten sind 25€ gewesen und ich hab einfach 10€ draufgelegt... Es hat mich 30min gekostet und ich kenne sie ganz gut.

Sie fragte mich dann, wie es jetzt weiter geht...Ich sagte, wenn die Poster da sind, schicke ich ihr eine Rechnung und sie könne die Poster gerne abholen.

Sie sagte dann: Aber eine ECHTE Rechnung mit Umsatzsteuer etc...
Ich sagte: Ich bin nur Kleinunternehmer ich weise keine Umsatzsteuer aus!
Sie meinte dann, das könne sie dann nicht bezahlen, wenn keine Steuer enthalten...

Spinnt die? Oder ist es echt so problematisch?
Hatte sonst nie Probleme damit wenn ich für jemanden etwas gemacht habe.
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Wo ist das Problem? Die USt für die Poster hast du doch gezahlt. Also machst du ne Rechnung über Materialkosten inkl. USt und Arbeitsaufwand ohne USt (kannst ihr ja die Originalrechnung der Poster oder Kopie mitgeben).
 

Wellenbrecher1963

Aktives Mitglied

Das ist komplett normal und in Geschäftskreisen so üblich. Ich verstehe auch nicht, warum Du Dich so eckig hast, mit dem Ausweisen. Es ist scheißegal, ob Du das nebenbei machst, als Kleingewerbe oder Hauptberuflich.

Du hast etwas "produziert" und verkaufst es an den Kunden oder Bekannten weiter. Demzufolge wechselt ein Produkt seinen Besitzer. Und in Geschäftskreisen sind da 19% MwSt. fällig. Dem Kunden ist das scheiß egal, was Du am Ende mit den 19% machst.

ER hat aber eine Ausgabe in seinem Unternehmen getan und die will ER auch beim Finanzamt geltend machen, um so SEINE Steuerzahlung zu drücken.

Das ist doch ganz normal.

Und wenn Du eine Steuererklärung am JE abgibst und darin dieser Nebenverdienst nicht mit versteuert wird, machst Du dich im höchsten Grad strafbar, d.h. das Finanzamt kann dich auch rückwirkend zur Steuer verdonnern. Im schlimmsten Fall schätzen die Dein "Einkommen" hoch und Du bekommst neben einer saftigen Strafe in 4-stelligen Bereich auch noch die Nachzahlung auf mehrere Jahre drauf gedrückt.

Schon Deine Aussage sagt einfach alles:

Verdiene mir als Nebengewerbe ein paar Euros nebenbei
Die Betonung liegt NICHT auf nebenbei, sondern auf NEBENGEWERBE !!!!!!!

Und ein Gewerbe MUSS angemeldet sein.

Dabei stellt das Finanzamt Dir nach einem Jahr eine Bescheinigung aus. Wenn Du in diesem Jahr unter dem eigentlichen Abgabesatz bist, kannst Du schriftlich eine Steuerbefreiung als Kleingewerbetreibender beantragen. Das händelt jedes Bundesland etwas anders.

Und dann ist es wirklich scheiß egal, was Dein Kunde haben will. Wenn er die MwSt ausgewiesen haben will, so wie es auch gesetzlich vorgeschrieben wird, dann hast Du gefälligst das auch zu machen. Zum Einen bist Du befreit, wenn Du diesen Wisch hast und zum Anderen, wenn Du diesen Wisch nicht hast, dann bist Du zum Geier noch mal verpflichtet, Steuern zu zahlen.



Wenn das Gesetz eine Steuer verlangt, muss man dafür auch zahlen.
In diesem Sinne
der Wellenbrecher

Ein sehr guter Link. Damit sollten Dir die Augen übergehen und alles sollte in meinem Artikel bestätigt sein. Danke Psycho für diesen wunderschönen Artikel. Danach habe ich selbst schon gesucht. Klasse Arbeit. Danke.
W.

Wo ist das Problem? Die USt für die Poster hast du doch gezahlt. Also machst du ne Rechnung über Materialkosten inkl. USt und Arbeitsaufwand ohne USt (kannst ihr ja die Originalrechnung der Poster oder Kopie mitgeben).
Machst Du es Dir da nicht ein bischen zu einfach?

W.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

pwfoto

Moin!

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Hallo, da du nur 10,- draufgeschlagen hast, würde ich die in diesem Fall abschreiben und den Beleg fürs Drucken erstatten lassen. Dort sollte ja die Umsatzsteuer ausgewiesen sein. Danach kannst du dich dann in Ruhe erkundigen, was zu tun ist, um dein Nebengewerbe anzumelden und die Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen und wie es dann mit dem Ausweisen dieser Steuer aussieht.

Deine "Freunde" sollten dann, wie alle Kunden, aber auch marktübliche Preise zahlen. Wenn Nebenberufler den "billigen Jakob" machen, verderben sie den Hauptberuflichen Anbietern die Preise. Die könnten von 20,- brutto /Std. nämlich nicht leben.

@Wellenbrecher: geht es nicht auch etwas freundlicher?
 

cebito

undefined

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

@wellenbrecher - ist ja schön, wenn du so toll oberlehrerhaft im Gossenjargon erklären kannst, aber beleidigend werden wir hier nicht!
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Ich verstehe auch nicht, warum man den TE gleich so heftig angreifen muss, zumal er offenbar lediglich eine Verständnisfrage hat. Da wäre es doch angemessener, erst mal sachlich zu erklären - soweit man das nach eigenem Kenntnisstand kann.
Nicht jeder hat eine kaufmännische Ausbildung und ist deshalb mit allem gleich firm.
Natürlich sollte man als Unternehmer Bescheid wissen, aber tut es da nicht erst mal eine sachliche Aufklärung?

In diesem Sinne.

Lieber Gruß
 

pummuk

PSD Beta Team

PSD Beta Team
AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Und dann ist es wirklich scheiß egal, was Dein Kunde haben will. Wenn er die MwSt ausgewiesen haben will, so wie es auch gesetzlich vorgeschrieben wird, dann hast Du gefälligst das auch zu machen. Zum Einen bist Du befreit, wenn Du diesen Wisch hast und zum Anderen, wenn Du diesen Wisch nicht hast, dann bist Du zum Geier noch mal verpflichtet, Steuern zu zahlen.

W.


so scheiß egal ist es nicht.... du hättest evt. alles genau lesen sollen.. dort steht ja ganz klar:

Wenn Sie also zum 1. Januar 2012 Ihr Nebengewerbe gründen und starten und Ihr Umsatz netto 17.500 € nicht übersteigt, sind Sie in 2012 Kleinunternehmer. In diesem Fall schenkt Ihnen der Staat die Umsatzsteuer. Sie dürfen die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen nicht gesondert ausweisen und erstellen Ihre Rechnungen an Dritte "brutto für netto".
 

Mackymesser111

Aktives Mitglied

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

man man man wellenbrecher wenn du schon diesen ton anschlägst dann doch wenigstens sachlich korrekt.
Als Kleinunternehmer darf man keine Umsatzsteuer ausweisen außer man stellt einen Antrag das man die auf die Befreiung der Umsatzsteuer verzichtet. Dieser ist dann aber für fünf Jahre verpflichtet. Lohnt sich also nur in ganz seltenen fällen.

Wenn man also unter 17.500 Euro einnimmt dann wird man bei fast allen punkten vom Staat wie eine Privatperson behandelt.

EDIT// PSD-tutorials hängt bei mir in letzter zeit ganz grausam…
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Zitat Wellenbrecher1963:
Machst Du es Dir da nicht ein bischen zu einfach?

Nö - hab z.B. noch nie gehört, dass eine Aushilfskraft USt ausweisen muss (wenn das dann unter Aushilslöhne oder Fremdleisungen ohne USt gebucht wird),
 
Zuletzt bearbeitet:

mariogrfx

Noch nicht viel geschrieben

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Danke...na, nach den ersten Postst dachte ich schon ich bin total bekloppt...
Ich habe doch ein Gewerbe angemeldet und in den paar Rechnungen die ich schreiben darf erscheint immer "Gemäß $19 Abs. 1 UStG Kleinunternehmerbesteuerung enthält die Rechnung keine MwSt."!
Zu Wellenbrecher schreib ich jetzt mal gar nix, denn ich will nicht persönlich werden,
das überlasse ich lieber Menschen wie ihm!

Ich kenne mich wirklich nicht sehr gut damit aus, habe halt auch nie Probleme gehabt, da es auch eher ein Hobby ist und von Geld verdienen schon fast nicht die Rede sein kann.
Aber ich wollte halt nur wissen, ob es für einen Auftraggeber (Firma) zu Problemen führen kann, bei einer Summe von 35€, wenn keine Steuer enthalten sind???
 

Polygon

Nicht ganz frisch!

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Grundsätzlich wohl nein - aber Deine Rechnung enthält keine MwSt und so kann sie auch nicht zum Vorsteuerabzug herangezogen werden. Ich würde allerdings die Druckkosten nicht durch meine Bücher laufen lassen. Gib ihr die Rechnung und Deine über 10€ dazu - die wird sich doch nicht wirklich so anstellen - oder?
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Grundsätzlich wohl nein - aber Deine Rechnung enthält keine MwSt und so kann sie auch nicht zum Vorsteuerabzug herangezogen werden. Ich würde allerdings die Druckkosten nicht durch meine Bücher laufen lassen. Gib ihr die Rechnung und Deine über 10€ dazu - die wird sich doch nicht wirklich so anstellen - oder?

Noch besser:

Rechnung
---------------------------------
Auslagen lt. Rechnung_25
Arbeitsaufwand_______10
---------------------------------
____________________35

und Rechnung über Poster mitgeben ...
 

Polygon

Nicht ganz frisch!

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Erkläre mir mal warum das besser ist, denn jetzt enthält die Rechnung die MwSt vom Drucker - für den Druckeranteil müsste dann explizit die Vorsteuer rausgerechnet werden.
Finde ich zu umständlich - nein?
 

buerzel

Versuch macht kluch!

Teammitglied
AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

@Polygon

Das sind AUSLAGEN (das Geld wurde nur vorgeschossen) und somit nur ein sogenannter durchlaufender Posten. Dafür muss der Rechnungssteller keine USt ausweisen, abführen bzw. zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wellenbrecher1963

Aktives Mitglied

und erstellen Ihre Rechnungen an Dritte "brutto für netto".
Dann ist ja doch wieder die MwSt drinnen!
Wenn ich einen Brutto Betrag für Netto deklariere, ist doch die MwSt versteckt wieder im Netto Betrag enthalten! Was hat das wieder für einen Sinn?

so scheiß egal ist es nicht.... du hättest evt. alles genau lesen sollen.. dort steht ja ganz klar:
Nach seiner Aussage macht er das schon eine ganze Zeit lang, also nicht erst seit Januar 2012.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

pummuk

PSD Beta Team

PSD Beta Team
AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

das war der text, welche auf der seite steht. anscheinend hast du den text echt nicht richtig gelesen.

Kleinunternehmen dürfen keine MWST. auszeichnen in der rechnung. zumindest die nicht, welche dieses haben: "Gemäß $19 Abs. 1 UStG Kleinunternehmerbesteuerung "
Sie dürfen auch keine vorsteuer beziehen oder wie das heißt.

Ich empfehle dir mal mit dein steuerberater zu kontaktieren und dich diesbezüglich zu informieren, wenns dich wirklich interessiert.

zudem hat er nach meine post geschrieben, das er ein kleingewebe angemeldet hat und das schon länger...

also bitte immer alles lesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DarkFather

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Das war schon 2007 so als ich meine Firma angemeldet habe. Der 1. Januar ist ein Beispiel, weil das Gesetzt doch recht komplex ist.

Hab damals ganz bewusst entschieden diese "vereinfachung" nicht anzunehmen und mich gleich in den Steuerwahn zu werfen, eben weil es Leute wie Wellenbrecher gibt die da nicht mitkommen, wenn unten auf einer korrekten Rechnung steht: "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG." oder "Keine Umsatzsteuerberechnung da Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG"

Ansonsten sind solche Threads echt unter aller Kanone. Hier werden Halbwahrheiten und extremes Unwissen gepaart mit Beleidigungen von sich gegeben - erschütternd.

MfG
Rudi

//edit
Hier noch was zum lesen:
 
Zuletzt bearbeitet:

Tannhaeuser

Stadtdurchstreifer

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

Wenn Dein Auftraggeber ein Unternehmen hat, das Umsatzsteuerpflichtig und demnach auch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann ich es verstehen, wenn er eine Rechnung mit Umsatzsteuer verlangt. Wenn Du also eine ordentliche Rechnung schreibst, musst Du auf jeden Fall entweder die Steuer ausweisen oder eben auf der Rechnung vermerken, dass Du von der Steuer befreit bist.
Ich habe diesen Satz auf meinen paar Rechnungen die ich im Jahr so schreibe dieses stehen:
Umsatzsteuer wird nicht erhoben, da Kleinunternehmer nach § 19 UStG Abs. 1

Auf jeden Fall mache ich am Ende des Jahres eine Aufstellung meiner Ausgaben und Einnahmen und errechne aus der Differenz den Gewinn des Nebengewerbes. Und den gebe ich in meiner Steuererklärung an. Denn es ist sehr unangenehm, wenn das Unternehmen Deines Bekannten eine Steuerprüfung bekommt und dann aus Zufall gerade Deine Rechnung quergeprüft wird und Du das nicht bei Deiner Steuererklärung berücksichtigt hast.
Also, einfach eine neue Rechnung schreiben.
 

tourjap

Aktives Mitglied

AW: Auftrageber will nicht zahlen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen sind...

@mariogrfx- so wie du es bisher gemacht hast mit dem Hinweis auf deine Kleinunternehmertätigkeit und dem Nichtausweisen der Ust ist völlig ok, allerdings solltest du überlegen ob du dabei bleibst, weil du ja auch Ersatzinvestitionen tätigen mußt, bei denen Ust anfällt, die du als Vorsteuer ansetzen kannst- verstehen deinen Kunden nicht ganz, denn wenn er der Endverbraucher ist fällt die von Dir ( wenn du Ust ausweisen würdest) bei ihm als zu entrichtende Ust an und nicht als Vorsteuer an und er hat nur höhere Kosten- schätze dein Kunde hat keine Ahnung- VSN
 
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