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Bildrechte ?

moritzhake

||DigitalArtist||

Hei ... mal kurz ne Frage...

Warum hier so strikt auf das verwenden von lizenzfreien Bildern geachtet wird ?

Wenn wir z.B. in der FH ne Compo machen die auf die Webseite gestellt wird steht da immer der Beisatz unter "Verwendete Bilder/Filme/Musik nur zu studienzwecken!" !

Damit ist das denn anscheinend mit den Urheberrechtproblemen getan ... und ich mein... komerziell ist es ja auch nich wenn wir hier Compositionen o.Ä. einstellen...

Könnte mir das ma wer erklären ?


Dank im Vorraus....
 

sokie

Mod | Web

AW: Bildrechte ?

auch wenn diese Community eine Menge zur Bildung beitragen kann, ist sie doch keine Bildungseinrichtung.

wenn man sich wegen Urheberrehtsverletzungen verantworten muss hilft das Argument:
Damit ist das denn anscheinend mit den Urheberrechtproblemen getan
vor Gericht vermutlich nicht sehr viel weiter.
Weiter gedacht könnte das jeder unter seine geklauten Exponate schreiben, die er auf seiner Webseite veröffentlicht, wenn sie nur den Anschein macht als handele es sich um eine 'bildende' Sache
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Bildrechte ?

Nur, weil deine Oma 100 wird, kannst du doch auch keine Blumen klauen.

Kommerzielle Nutzung hat nichts mit Urheberrechten zu tun. Diese Urheberrechte gibt es nun mal und sie sind gesetzlich ebenso geregelt wie alles andere. Ob das immer Sinn macht sei mal dahin gestellt, steht aber auch nciht zur Debatte, da nicht änderbar.

Wenn wir z.B. in der FH ne Compo machen die auf die Webseite gestellt wird steht da immer der Beisatz unter "Verwendete Bilder/Filme/Musik nur zu studienzwecken!" !
Ja, schon klar. Ich gehe in nen Elektronikmarkt und klaue mir ne Kamera. Wenn ich dann nen Aufkleber "Geklaut bei xy" drauf mache, ist dass dann schon OK. ;-)

So kann man auch Autos klauen, einfach drauf schreiben: "nur zum fahren lernen".
 

Dennis

aka denyo111

AW: Bildrechte ?

...lizenzfreien Bildern...

...Damit ist das denn anscheinend mit den Urheberrechtproblemen getan ...

Du würfelst da gerade zwei Dinge durcheinander...

Edit:
Ja, schon klar. Ich gehe in nen Elektronikmarkt und klaue mir ne Kamera. Wenn ich dann nen Aufkleber "Geklaut bei xy" drauf mache, ist dass dann schon OK. ;-)

So kann man auch Autos klauen, einfach drauf schreiben: "nur zum fahren lernen".

Bisschen weit her geholt das Beispiel ;)

Und es gibt im Zusammenhang mit Schulen und Bildungseinrichtungen tatsächlich irgendwelche Sonderregelungen was das Urheberrecht bzw. die Verletzung dessen angeht.

Edit 2:

pepexx scheint da mehr zu wissen
 
Zuletzt bearbeitet:

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Bildrechte ?

Ganz einfach - es haftet immer der Website-Betreiber.
Ein Zusatz "Nur zu Studienzwecken" bewirkt rechtlich gesehen rein garnichts.
Einzig im Schulbetrieb sind Kopien fremder Werke zu schulischen Zwecken eingeschänkt
erlaubt (neuerdings jedenfalls wieder, die Vereinbarung war Ende letzten Jahres ausge-
laufen und ist erstmal wieder für 2 Jahre verlängert worden). Eine Veröffentlichung
auf einer Website geht allerdings weit über die reinen internen schulischen Zwecke
hinaus.

Im Zweifelsfall, wenn Euch jemand wegen unterlaubter Veröffentlichung seines
Bildmaterials an den Karren fahren will, seid ihr dran, bzw. die FH.
 

Miah

Hat es drauf

AW: Bildrechte ?

Und wir achten eben darauf, das uns keiner an den Karren pisst ;)
Außerdem ist sowas bei uns in den Nutzungsregeln verankert: unter unerwünschte Inhalte...

LG Miah
 
R

royaldesignz

Guest

AW: Bildrechte ?

Die Frage ist simple:
Bilder ohne die Einwilligung des Urhebers zu nutzen ist Diebstahl.
Bei der FH ist es was anderes, dein Lehrer darf dir auch Kopien einer Tageszeitung (ausschnitte) machen und unter angabe von Quelle Datum etc kostenfrei an dich übergeben wenn es zu Lernzwcken ist. Versuch du das mal auf vor dem Kiosk. Schenk jedem Passanten eine Kopie der aktuellen Zeitung = Diebstahl ;o)
 

moritzhake

||DigitalArtist||

AW: Bildrechte ?

Das das hier weder ne Bildungseinrichtung ist, noch das man sich mit solcherlei Aussagen rechtfertigen kann ist mir schon fast klar...

Ich weiß auch garnich wieso hier wer auf Bildklau oder Plagiat oder ähnlines kommt...mir gehts hier um freigestellte Bildteile in ner Composition.

Beispiel :

Composition einer fiktiven Filmszene, die den Herren der Ringe in ein Endzeitszenario transportiert. Verwendet werden hier u.A. 2 Hauptdarsteller die aus einer Filmszene freigestellt wurden.

DIESE FREIGESTELLTEN BILDER sind nun das Problem.

Meine Frage is jetzt in wiefern die einem an die Karre können wenn man Frodo & Co in ner Hobbymäßigen Collage verwendet und das ins internet stellt...mehr net...

EDIT: Werd ja kaum ins Ausland reisen, beim Schauspieler an die Tür klopfen , ihn wieder Kostümieren und ablichten können ;) ! Mir gehts um den Wiedererkennungswert den man eindach net erreichen könnte wenn ich mir entsprechen nen Hobbit oder wie das heißt hinmontieren würde !

Naja...dank euch !
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Bildrechte ?

Ich habe mir gerade die AGB angesehen und mir ist aufgefallen, dass unter Punkt 3 Urheber- und Kennzeichnungsrecht nur Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Textdokumente erwähnt werden. Wie steht es denn mit Fotos? Sind die Fotos in der Galerie urheberrechtlich geschützt?
 
W

westpak

Guest

AW: Bildrechte ?

Das Problem dabei ist warscheinlich nicht das Gesetz an sich, sondern Probleme die durch unklare Situatonen hervorgerufen werden.
 
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