Holla dmtaucher - da gehst Du aber ziemlich weit.Genau genommen ist die Rechtslage - eine formale Sache - hier doch relativ klar. So wie Du das darstellt - "zufällig einen Knopf gedrückt" kannst Du ja jedem Künstler jedes Urheberrecht absprechen. "Zufällig diesen Stift gehabt" - für Songtexte und Autoren, "zufällig diesen Gitarrenhals" für Komponisten oder Live-Musiker etc. Nun gehen aber die Leute ja z.B. zum Fotografen, weil es "schön" sein soll - irgendwas muss ja über Knipsen hinaus doch dran sein.Wer einen Künstler beauftragt ein Werk anzufertigen, muss selbstverständlich dessen Rechte anerkennen. Die sind seit über 100 Jahren festgeschrieben. Wer zu einem Fotografen geht, läßt ein Werk anfertigen. Das sind so in etwa die Worte des Urheberrechts dafür - und das ist wohl sogar eines der weltweit vereinheitlichsten Rechte der Welt - dagegen ist das Wahlrecht vergleichsweise experimentell. Das Urheberrecht gilt sogar in Saudi-Arabien, in China und den Staaten Afrikas recht ähnlich. Da braucht 2017 niemand mehr damit kommen, dass er nicht weiß, was es bedeutet wenn "eine Knipstante" auftragsemäß ein Werk anfertigt. Nicht viel anders wäre es nebenbei, wenn das Bild situativ bzw. von den Eltern geduldet von einer Fotografin gemacht worden wäre, die z.B. zufällig nahe dem Spielplatz war. Natürlich ist das dann deren Werk - wessen denn sonst? Und natürlich verfügt sie allein über die Nutzungsrechte und kann diese gewähren, sich dafür vergüten lassen oder es auch nicht wollen. Auch als Bruno Mars jung war, gab es die Möglichkeit solche Bilder selbst zu machen. Das ist ganz unabhängig vom Recht am eigenen Bild. Natürlich könnte dieses völlig andere Recht es wiederum ihr untersagen, das Bild weiterzulizensieren. Wobei sie es ja gar nicht publiziert hat. Darum läßt man Models sog. Freigaben unterzeichnen, damit im professionellen Bereich klar ist, was der Fotograf mit Werken machen darf. Umgekehrt bekommt eben auch das Model meist ein Nutzungsrecht, damit es z.B. für sich selbst mit den Bildern werden darf - sonst wäre das selbstverständlich wieder eine unverlaubte Vervielfältigung. Ja - und das gilt auch für jedes Krümelfoto, dass man dann auf den Scanner legt, weil es doch ganz gut geworden ist, und dann auf die Website bringt. Natürlich hat auch hier die Knipstante Urheberrechte und der Nutzer nicht automatisch Vervielfältigungsrechte. Wer das so trivial findet, möge mit seinem Handy doch eben diese Fotos selbst machen.Damit genug - viele größer finde ich doch folgenden Punkt: Was wäre denn eigentlich los, wenn so eine Knipstante einen Song von Mars auf ihrer Website als Intro laufen ließe, weil sie den süßen Fratz persönlich von kleinauf kennt und sogar mal Bilder von ihm gemacht hat? Das wissen wir doch eigentlich ziemlich gut.So ein Stück Musik ist vor dem Urheberrecht ja auch nur ein Werk, dass so ein Trälleronkel halt dahin geschrieben hat. Dieser Musikbranche und ihrer Kampagne verdanken wir, dass wir in Deutschland in der WLAN-Steinzeit leben, weil ja jeder Webzugang ohne vorherigen DNA-Test zu einem illegalen MP3-Download führen könnte. Nahezu jedes Hotel hat diese Abmahnungen bekommen - so dass ich heute in sechs Bundesländern im mexikanischen Dschungel ohne Anmeldungen bessere Netzverbindungen bekomme als in Berlin im Zentrum. Als Vielreisener fällt mir der Unterschied zwischen Deutschland und anderen Ländern doch recht deutlich auf - und das Anmeldeprozedere geht recht eindeutig auf die Störerhaftung zurück. Auch das ein Thema mit dem Marsens Zunft unser Recht opportun instrumentalisiert hat,Da ist es doch recht lächerlich anzunehmen, dass ein Mega-Nutznießer aus diesem Abmahnbusiness (mit Knebel-Verträgen für jeden Fotogragen bei jedem Konzert - bei welchen Song darf man knipsen/wehe ohne Hut oder wenn mit dem blauen Schuh, Kalender, Plattencover, T-Shirt, Torunee-Poster etc.) völlig naiv meint, dass er Werke einer anderen Fotografin kostenlos vervielfältigen darf. Er hat es einfach gemacht, wie Millionen andere naive Kiddies ohne Jura-Studium das mit Musik als Fans auch gemacht haben - und dank des Geldes dieser Fans muss er sich da auch mit wenig Kram rumärgern - das machen seine Anwälte. Da haben die Familien vieler Technik-affiner Kinder ganz anders zu tragen. Wenn jetzt mal der Pulverdampf verzogen ist - und man mal von dieser ergreifende Kindersache abstrahiert - was liegt hier eigentlich vor? Eine Art Rechtsexperte für Nutzungsrechte im Sinne des Urhebergesetzes hat auf einer kommerziellen Plattform ein Foto gepostet, das ihm dank seiner Popularität so viele Klicks beschert hat, wie die Fotografin mutmaßlich in 30 Berufsjahren nicht zusammenkommt und wundert sich, dass das so oft sogar gegen die eigenen User (Gartenparty, GEMA-Anmeldung vergessen ...) angewandte Urheberrecht auch für ihn gilt. Dass jetzt einer der vermutlich 100 größten lebenden Profiteure (gegen den ich übrigens persönlich nichts habe) genau dieses Rechts de facto eine mutmaßlich kleine Fotografin abzockt und auch noch als Opfer rüberkommt, ist für mich - nach einiger Überlegung zumindest - ziemlich grotesk.Abschließend bekräftige ich noch einmal, dass ich mit diesem Urheberrecht selbst nicht allzu glücklich bin, nicht einmal als Medienproduzent. Eigentlich wirkt es unendlich oft - auch hier - nicht in Form des "Nutzungsrechts" sondern andauernd als Nutzungsunterbindungsrecht. Einerseits sind Werke, Medien und Aufzeichungsgeräte heute allgegenwärtig - aber andauernd hält jemand eine Hand auf und - noch schlimmer - weiß man selbst bei gutem Willen, gar nicht immer, wie man so schnell wie man heute ein Werk gemacht hat, das Geld in die richtige Hand legen müsste. Wenn ich so ein Selfie mit irgendeinem erkennbaren Poster hinter mir anfertige, komme ich ja auch schon in die Bedroullie. Wenn müßte ich alles kontaktieren (Plakataufsteller, Pressestelle, Kampagnenleiter, Fotograf, Designer, Font-Designer ...) um dann eine vermutlich irrsinige Preisliste für mein Selfie zu bekommen, um das möglichst abmahnarm auf meiner Website nutzen zu können. In der Praxis stelle ich mich dann immer woanders hin und versuche diesen Mist, der mir mit seiner Werbung nicht selten die Sicht auf das eigentlich gewünschte Objekt verstellt, aus dem Bild rauszuhalten. Was Licht und Ästhetik angeht: die meisten schönen Bilder mache ich schlichtweg gar nicht. Das Nutzen/Vertreiben inkl. dem vorher nötigen Eintreiben von Genehmigungen würde so viel Aufwand bereiten, da kann ich ja ganze Innenstädte in einem 3D-Tool modellieren und neu erfinden - ohne Rechtsrisiko, irgendein Logo oder Markenrecht verkannt zu haben.Also nein - ein Freund dieses Urheberrechts bin ich nicht, nutzerfreundliche Reformen wären erwünscht. Vor dem schlichten Leugnen oder in Abrede stellen der klaren Ist-Lage (sei sie einem auch noch so unangenehm), halte ich aber auch nichts.