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Bruno Mars wegen Veröffentlichung eines Fotos aus seiner Kindheit verklagt

Sänger Bruno Mars veröffentlichte ein Foto, auf dem er selbst als Kind zu sehen ist. Die Fotografin des Bildes verklagt ihn, da sie ihre Urheberrechte verletzt sieht.

 

Im Juni dieses Jahres veröffentlichte Bruno Mars auf Instagram und Facebook ein Foto, das ihn selbst zeigt – im Jahre 1989, im Alter von vier Jahren. Seine Fans waren begeistert, zumindest wenn man Begeisterung in Zahlen der berühmten „Gefällt-mirs“ bemisst: Allein auf Instagram konnte das Bild über 1,2 Millionen dieser Klicks verzeichnen.

Das Problem dabei: Weder wurde der Name der Fotografin benannt, noch hatte man diese im Vorfeld um Erlaubnis gefragt. So argumentiert jedenfalls Catherine McGann, die für sich die Urheberrechte der Aufnahme beansprucht und den Sänger samt Plattenfirma nun angeht. Dem entsprechenden Bericht auf TMZ zufolge verklagt sie Herrn Mars und Warner Music wegen des entstandenen Schadens sowie auf den gesamten Gewinn, der aus der Veröffentlichung des Fotos entstand.

 

Fehlstellen sind aktuell dort auszumachen, wo erörtert werden könnte, wie das Foto zu Bruno Mars beziehungsweise zur Plattenfirma kam. Im Instagram-Profil von Catherine McGann findet sich das Foto jedenfalls mit Veröffentlichungsdatum 3. November 2016. Versehen ist es mit einem Copyright-Vermerk der Fotografin. Weiterhin wird erwähnt, das Bild sei in der zum Veröffentlichungsdatum des Fotos aktuellen Ausgabe des Rolling Stone-Magazin zu sehen. (Am Rande bemerkt: Die Aufnahme soll Bruno Mars als kleinen Elvis-Imitator in Memphis, Tennessee zeigen.)

 

Nun ließen sich viele Wenn-dann-Sätze formulieren. Zum Beispiel: Wenn der Sänger das Foto von ihrem Instagram-Account hat, dann … Wenn er das Bild aber von seinen Eltern hat, dann … Nun ja, das ist wohl Sache des Gerichts. Der Fall wurde am 20. November vorgebracht – Catherine McGann gegen Peter Gene Hernandez aka Bruno Mars sowie gegen Warner Music Inc. Wer richtig liegt, wird sich entscheiden.

 

Euer Jens

Bildquelle Vorschau und Titel: Pixabay

 

Bruno Mars wegen Veröffentlichung eines Fotos aus seiner Kindheit verklagt

hwcux

Noch nicht viel geschrieben

Mir sind jetzt 2 Szenarien durch den Kopf gegangen.1. Ich werde Schulfotograf und werde von den Schülern/Eltern keine 20-30€ nehmen, ich werde einfach abwarten, bis die ersten die Bilder irgendwo reinsetzen und die dann ordentlich verklagen.2. Es gibt in einigen Gegenden der Erde Ureinwohner, die vor einer Kamera Angst haben, weil sie meinen, dass dieser Kasten die Seelen gefangen nimmt.Wenn man diesen Bericht ließt, dann kommt mir die Angst irgendwie nicht unbegründet vor. Es gibt ein Foto von mir und ich kann damit nichts machen, weil ein anderer das Foto gemacht hat.Gerade kommt das 3. Szenario in mein Kopf.3. Es lebe das Selfie. Da muss man niemanden fragen ob man sein eigenes Abbild angucken darf.Man, man, man, was für eine beklo.... Welt.
 

Kurocao

Nicht mehr ganz neu hier

Für mich ein weiterer Grund dafür, dass sich diese Gesellschaft ihrem wohlverdienten Endenähert. An jeder Ecke lauern tausende Schmarotzer, die auf einen Fehler ihrer Mitmenschenhoffen, um daraus Kapital zu schlagen(Rechteverletzung gut und schön, aber dann sollteauch die Forderung im Rahmen bleiben).Also wenn die Klage in Amerika vor Gericht kommt, dann würde ich die Person in folgendenPunkten zurück klagen:1) Ich habe nie mein Einverständnis zu dem Foto gegeben(hätte sie ja nachholen können als ich 18 war).2) Da sich der Wert meiner Person, durch die Berühmtheit, vervielfältigt hat, sind alle Verträge und Abmachungen, vor dieser Zeit, hinfällig.3) Das Foto wurde bezahlt, daher war ich mir keiner Schuld bewußt, dass ich es nicht herzeigen durfte. Ich zeige ja auch ein neues Gemälde meinen Freunden und mußte noch nie dafür den Künstler extra bezahlen(pro Besichtigung).4) Da es der Fotografin scheinbar nur darum geht, aus meiner Person Kapital zu schlagen, ist der ursprüngliche Konsens, aus dem das Foto entstanden ist, nicht mehr gegeben und daher gehen alle Rechte zurück an mich und die Fotografin hat lebenslanges Verbot, meine Person in welcher Art auch immer, darzustellen.5) Durch den Vorwurf, einen schweren Fehler begangen zu haben, habe ich derzeit eine Depression, die mich daran hindert, meine Plattenverträge einzuhalten. Weiters ist ein schwerer Image Schaden zu befürchten, daher wird die Fotografin auf alle derzeitigen und absehbaren Folgen, die sich daraus ergeben und Deckung sämtlich anfallenden Kosten, verklagt.Um nur Einige zu nennen ;)Kurocao
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Na ja, na ja.So emotional das einerseits ist: wie schnell krähen auch wir hier, wenn jemand unsere 5-Maus-Klick-Arbeiten, Schnappschüsse etc. ungefragt benutzt? Meist sehen sich die Teilnehmer auch hier im Sinne des Urheberrechts als Schöpfer ... dem gerade Sachen nicht korrekt vergütet wurden. Nehmen wir mal an, der Fotograf hätte uns hier geschildert wie oft auf allen Gazetten der Welt hier nun sein Bild publiziert wird und der nun so unglaubliche reiche Superstar schickt noch nicht mal einen Kino-Gutschein etc. - nicht wenige User hier im PSD-Forum (... ist nicht StayFriends oder das TwixWarMalRaider-Forum ...) würden dem Fotografen sicher empfehlen genau das zu machen, was da jetzt wohl eingetreten ist. Das Gleiche gilt doch für jedes Bewerbungsfoto in einer Mappe oder gar online.Das ist mal wieder ein schönes Beispiel dafür wie unbefriedigend der Interessenausgleich im Urheberrecht ist. Ich kann in dem Beispiel einerseits beide Seiten verstehen und finde sie vom Gefühl her auch beide unmöglich. Das wird sich so bald wohl auch nicht ändern. Was Utopien dazu angeht: auf der Musikseite gibt es mit dem ContentID-Verfahren hierzu wohl etwas ganz Interessantes. Hier können Dateien gekennzeichnet werden und werden dann vom Publisher pro Nutzung automatisch vergütet. Zumindest sind einige befreundete Stock-Musiker seither superentspannt, wenn deren Musik für irgendwas benutzt wird - sei es auch auf YouTube. Jedes Abspielen bringt dem Musiker Geld, dem Hörer Freude, dem Einbindenden Klicks ... so wie es mit Werken ja eigentlich sein sollte. Ehe ich aber als Weihnachtsmann missstanden werde: meines Wissens gibt es das nur bei gema-freier Musik, hilft also bei Bildern und Videos gar nichts. Und auch da habe ich nur befreundeten Musikern zugehört und leider noch keine eigenen Erfahrungen mit (Musik liegt bei mir aus Zeitgründen auf Eis) - vielleicht wird es auch gruselig, wenn man das Kleingedruckte selbst liest.
 

dmtaucher

Aktives Mitglied

Ich frage mich, haben die Eltern oder Bruno Ihr OK gegeben, das die Knipstante daraus Eigentumsrechte ableiten kann?.Und nur, weil diese mal rein zufällig hinter der Kamera stand kann es keinen Anspruch geben.Aber auf See und vor Gericht..., und mitlerweile ist Recht nicht immer das, was es sein soll,sondern wer kann sich die besten Rechtsverdreher leisten.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Holla dmtaucher - da gehst Du aber ziemlich weit.Genau genommen ist die Rechtslage - eine formale Sache - hier doch relativ klar. So wie Du das darstellt - "zufällig einen Knopf gedrückt" kannst Du ja jedem Künstler jedes Urheberrecht absprechen. "Zufällig diesen Stift gehabt" - für Songtexte und Autoren, "zufällig diesen Gitarrenhals" für Komponisten oder Live-Musiker etc. Nun gehen aber die Leute ja z.B. zum Fotografen, weil es "schön" sein soll - irgendwas muss ja über Knipsen hinaus doch dran sein.Wer einen Künstler beauftragt ein Werk anzufertigen, muss selbstverständlich dessen Rechte anerkennen. Die sind seit über 100 Jahren festgeschrieben. Wer zu einem Fotografen geht, läßt ein Werk anfertigen. Das sind so in etwa die Worte des Urheberrechts dafür - und das ist wohl sogar eines der weltweit vereinheitlichsten Rechte der Welt - dagegen ist das Wahlrecht vergleichsweise experimentell. Das Urheberrecht gilt sogar in Saudi-Arabien, in China und den Staaten Afrikas recht ähnlich. Da braucht 2017 niemand mehr damit kommen, dass er nicht weiß, was es bedeutet wenn "eine Knipstante" auftragsemäß ein Werk anfertigt. Nicht viel anders wäre es nebenbei, wenn das Bild situativ bzw. von den Eltern geduldet von einer Fotografin gemacht worden wäre, die z.B. zufällig nahe dem Spielplatz war. Natürlich ist das dann deren Werk - wessen denn sonst? Und natürlich verfügt sie allein über die Nutzungsrechte und kann diese gewähren, sich dafür vergüten lassen oder es auch nicht wollen. Auch als Bruno Mars jung war, gab es die Möglichkeit solche Bilder selbst zu machen. Das ist ganz unabhängig vom Recht am eigenen Bild. Natürlich könnte dieses völlig andere Recht es wiederum ihr untersagen, das Bild weiterzulizensieren. Wobei sie es ja gar nicht publiziert hat. Darum läßt man Models sog. Freigaben unterzeichnen, damit im professionellen Bereich klar ist, was der Fotograf mit Werken machen darf. Umgekehrt bekommt eben auch das Model meist ein Nutzungsrecht, damit es z.B. für sich selbst mit den Bildern werden darf - sonst wäre das selbstverständlich wieder eine unverlaubte Vervielfältigung. Ja - und das gilt auch für jedes Krümelfoto, dass man dann auf den Scanner legt, weil es doch ganz gut geworden ist, und dann auf die Website bringt. Natürlich hat auch hier die Knipstante Urheberrechte und der Nutzer nicht automatisch Vervielfältigungsrechte. Wer das so trivial findet, möge mit seinem Handy doch eben diese Fotos selbst machen.Damit genug - viele größer finde ich doch folgenden Punkt: Was wäre denn eigentlich los, wenn so eine Knipstante einen Song von Mars auf ihrer Website als Intro laufen ließe, weil sie den süßen Fratz persönlich von kleinauf kennt und sogar mal Bilder von ihm gemacht hat? Das wissen wir doch eigentlich ziemlich gut.So ein Stück Musik ist vor dem Urheberrecht ja auch nur ein Werk, dass so ein Trälleronkel halt dahin geschrieben hat. Dieser Musikbranche und ihrer Kampagne verdanken wir, dass wir in Deutschland in der WLAN-Steinzeit leben, weil ja jeder Webzugang ohne vorherigen DNA-Test zu einem illegalen MP3-Download führen könnte. Nahezu jedes Hotel hat diese Abmahnungen bekommen - so dass ich heute in sechs Bundesländern im mexikanischen Dschungel ohne Anmeldungen bessere Netzverbindungen bekomme als in Berlin im Zentrum. Als Vielreisener fällt mir der Unterschied zwischen Deutschland und anderen Ländern doch recht deutlich auf - und das Anmeldeprozedere geht recht eindeutig auf die Störerhaftung zurück. Auch das ein Thema mit dem Marsens Zunft unser Recht opportun instrumentalisiert hat,Da ist es doch recht lächerlich anzunehmen, dass ein Mega-Nutznießer aus diesem Abmahnbusiness (mit Knebel-Verträgen für jeden Fotogragen bei jedem Konzert - bei welchen Song darf man knipsen/wehe ohne Hut oder wenn mit dem blauen Schuh, Kalender, Plattencover, T-Shirt, Torunee-Poster etc.) völlig naiv meint, dass er Werke einer anderen Fotografin kostenlos vervielfältigen darf. Er hat es einfach gemacht, wie Millionen andere naive Kiddies ohne Jura-Studium das mit Musik als Fans auch gemacht haben - und dank des Geldes dieser Fans muss er sich da auch mit wenig Kram rumärgern - das machen seine Anwälte. Da haben die Familien vieler Technik-affiner Kinder ganz anders zu tragen. Wenn jetzt mal der Pulverdampf verzogen ist - und man mal von dieser ergreifende Kindersache abstrahiert - was liegt hier eigentlich vor? Eine Art Rechtsexperte für Nutzungsrechte im Sinne des Urhebergesetzes hat auf einer kommerziellen Plattform ein Foto gepostet, das ihm dank seiner Popularität so viele Klicks beschert hat, wie die Fotografin mutmaßlich in 30 Berufsjahren nicht zusammenkommt und wundert sich, dass das so oft sogar gegen die eigenen User (Gartenparty, GEMA-Anmeldung vergessen ...) angewandte Urheberrecht auch für ihn gilt. Dass jetzt einer der vermutlich 100 größten lebenden Profiteure (gegen den ich übrigens persönlich nichts habe) genau dieses Rechts de facto eine mutmaßlich kleine Fotografin abzockt und auch noch als Opfer rüberkommt, ist für mich - nach einiger Überlegung zumindest - ziemlich grotesk.Abschließend bekräftige ich noch einmal, dass ich mit diesem Urheberrecht selbst nicht allzu glücklich bin, nicht einmal als Medienproduzent. Eigentlich wirkt es unendlich oft - auch hier - nicht in Form des "Nutzungsrechts" sondern andauernd als Nutzungsunterbindungsrecht. Einerseits sind Werke, Medien und Aufzeichungsgeräte heute allgegenwärtig - aber andauernd hält jemand eine Hand auf und - noch schlimmer - weiß man selbst bei gutem Willen, gar nicht immer, wie man so schnell wie man heute ein Werk gemacht hat, das Geld in die richtige Hand legen müsste. Wenn ich so ein Selfie mit irgendeinem erkennbaren Poster hinter mir anfertige, komme ich ja auch schon in die Bedroullie. Wenn müßte ich alles kontaktieren (Plakataufsteller, Pressestelle, Kampagnenleiter, Fotograf, Designer, Font-Designer ...) um dann eine vermutlich irrsinige Preisliste für mein Selfie zu bekommen, um das möglichst abmahnarm auf meiner Website nutzen zu können. In der Praxis stelle ich mich dann immer woanders hin und versuche diesen Mist, der mir mit seiner Werbung nicht selten die Sicht auf das eigentlich gewünschte Objekt verstellt, aus dem Bild rauszuhalten. Was Licht und Ästhetik angeht: die meisten schönen Bilder mache ich schlichtweg gar nicht. Das Nutzen/Vertreiben inkl. dem vorher nötigen Eintreiben von Genehmigungen würde so viel Aufwand bereiten, da kann ich ja ganze Innenstädte in einem 3D-Tool modellieren und neu erfinden - ohne Rechtsrisiko, irgendein Logo oder Markenrecht verkannt zu haben.Also nein - ein Freund dieses Urheberrechts bin ich nicht, nutzerfreundliche Reformen wären erwünscht. Vor dem schlichten Leugnen oder in Abrede stellen der klaren Ist-Lage (sei sie einem auch noch so unangenehm), halte ich aber auch nichts.
 

Annihilator

Nicht mehr ganz neu hier

Das Ende nahte bereits im April 2018 und ist an mir vorbeigegangen.STIPULATION OF DISMISSAL WITH PREJUDICE: IT IS HEREBY STIPULATED AND AGREED, by and among Plaintiff Catherine McGann and Defendants Peter Gene Hernandez and Warner Music Inc., by and through their undersigned attorneys, that the above-captioned action be, and hereby is, dismissed with prejudice pursuant to Rule 41(a)(1)(A)(ii) of the Federal Rules of Civil Procedure, with each party to bear his or its own costs and attorneys' fees. So ordered. Peter Gene Hernandez and Warner Music Inc. terminated. (Signed by Judge Katherine Polk Failla on 4/20/2018). (rjm) heißt übersetzt so viel wie: der Fall wurde beigelegt.Die Klage wurde abgewiesen. Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten. Ein richtiges Ergebnis ist das leider nicht.GrußA
 
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