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Bundesgerichtshof urteilt zur Panoramafreiheit

Fotografie

Serpentiner

Lernender

Zitat von Divina:
Also wenn sogar das Logo der Aida unter Panoramafreiheit fällt, dann doch wohl auch jedes andere Firmenlogo, das von öffentlich frei zugänglichen Plätzen aus fotografiert werden kann.
Klicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.​
Also wenn ich es korrekt verstanden habe, gings bei AIDA um KUNST. Das Logo der DHL ist gewiss keine Kunst.
Und ob es Hauptmotiv ist, war auch nicht die Frage, es ging rein ums Veröffentlichen. Ob es dann dort wiederum Einschränkungen gibt (gibt es), ist davon unbetroffen. Wenn ich was veröffentlichen darf, bedeutet es noch nicht, dass ich damit auch WERBEN darf z.B. …

Die gewerbliche Nutzung ist gegeben - der Beklagte wirbt mit dem Bild:

Der Beklagte betrieb eine Internetseite, auf der er Ausflüge bei Landgängen auf Kreuzfahrtreisen in Ägypten anbot. Auf dieser Seite veröffentlichte er das Foto der Seitenansicht eines Schiffes der Klägerin, auf dem der "AIDA Kussmund" zu sehen ist.

Ob das DHL-Logo Kunst ist, das bleibt dem Auge des Betrachters überlassen. Auf jeden Fall ist das Werk eines Menschen - wie auch immer er sich bezeichnet (Künstler, Mediengestalter, Designer etc.), weswegen ich es für gleich halte, ob es der AIDA-Kussmund oder irgendein "profanes" Logo handelt.

Dazu gibt es ein weiteres Urteil des BGH vom 19.01.17, bei dem es indirekt auch um die gewerbliche Nutzung ging. Eine gute Zusammenfassung findet man hier:
https://www.rechtambild.de/2017/03/bgh-panoramafreiheit-erlaubt-gewerbliche-verwertung-eines-bildes/
...eine sehr empfehlenswerte Seite...

:danke: für den Link. Auf den Seiten dort wird einem manches klarer - z.B. das mit der Leiter :rolleyes:
Also darf ich ohne Genehmigung auch nicht das Dach einer verlassenen alten Scheune weit draußen auf der Wiese zwischen den Äckern mit der Drohne fotografieren :eek:
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Ob das DHL-Logo Kunst ist, das bleibt dem Auge des Betrachters überlassen. Auf jeden Fall ist das Werk eines Menschen - wie auch immer er sich bezeichnet (Künstler, Mediengestalter, Designer etc.), weswegen ich es für gleich halte, ob es der AIDA-Kussmund oder irgendein "profanes" Logo handelt.

Das DHL-Logo ist wie jede große Marke als Marke geschützt. Der Markenschutz läuft etwas anders ab, als Kunst und seine Ablichtung im öffentlichen Raum.
Bitte kein Halbwissen als Fakten verbreiten.
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

Das DHL-Logo ist wie jede große Marke als Marke geschützt. Der Markenschutz läuft etwas anders ab, als Kunst und seine Ablichtung im öffentlichen Raum.
Bitte kein Halbwissen als Fakten verbreiten.
Na ja, auch da gilt für den Fotografen die Kunstfreiheit, wenn er die Marke nicht nur einfach abfotografiert. Dazu gibts z.B. ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom 09.11.2010... Wie so oft im Leben, kommt es halt auf den Einzelfall an ;-)
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Na ja, auch da gilt für den Fotografen die Kunstfreiheit, wenn er die Marke nicht nur einfach abfotografiert.
Das ist ein anderer Aspekt, davon habe ich nicht gesprochen.
Der von mir zitierte Beitrag erweckt den Eindruck, dass die Verwendung eines Logos vom Kunstempfinden abhängig sein kann. Das ist bei Marken definitiv nicht so. Marken sind geschützt, die Verwendung geregelt. Punkt.
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

Das ist ein anderer Aspekt, davon habe ich nicht gesprochen.
Der von mir zitierte Beitrag erweckt den Eindruck, dass die Verwendung eines Logos vom Kunstempfinden abhängig sein kann. Das ist bei Marken definitiv nicht so. Marken sind geschützt, die Verwendung geregelt. Punkt.
Ja... und als Teil dieser Regelung habe ich auf das Urteil des KG Berlin hingewiesen ;)
 

Serpentiner

Lernender

Das DHL-Logo ist wie jede große Marke als Marke geschützt. Der Markenschutz läuft etwas anders ab, als Kunst und seine Ablichtung im öffentlichen Raum.

Der bekannte AIDA-Kussmund ist auch ein Markenlogo. Da bezüglich der Verwendung von Markenlogos schon vorher entsprechende Urteile gefällt wurden (siehe obige Links), hat man es wohl versucht, es über den Begriff Kunst zu schützen.

Natürlich darf ich das DHL-Logo (als Beispiel) nicht dafür verwenden, ein Produkt oder eine Firma DHL zu nennen und das Logo dazu verwenden. Aber ich darf das DHL-Logo z.B. dafür verwenden um einem Kunden zu zeigen, dass ich Pakete mit DHL verschicke (oder entsprechend mit Hermes, DPD, UPS, GLS etc. - wollen ja keine Schleichwerbung machen ;) )

Wenn ich z.B. ein Gebäude kreiere, welches ein Postgebäude darstellen soll - oder könnte, dann darf ich das entsprechende Logo dafür verwenden. So lese ich das aus den Urteilen und Kommentaren heraus.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Hochstativ oder Trampolin = technisches Hilfsmittel, nicht durch Panoramafreiheit gedeckt.
3m-Körpergröße = durch Panoramafreiheit gedeckt, weil der Fotograf auf dem Boden bleibt.
Da brauchst Du keine Spitzfindigkeiten.
 
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