AW: CANON Cashback Aktion
Seit wann muss denn der Händler an der Aktion teilnehmen?!
Die Kohle gibt es von Canon und zwar unter der Bedingung, dass der Händler im europ. Wirtschaftsraum ist und dir ne Rechnung ausstellt.
Der Händler verdient doch nicht weniger, wenn es CB gibt.
So einfach ist das natürlich nicht in einer globalen Wirtschaftswelt. Canon legt in den Teilnahmebedingungen genau fest für welchen Teil der Teilnehmer und Händler die Aktion gilt.
"4. Alle nicht hier aufgeführten Canon Produkte und alle Canon Produkte, die nicht für den Verkauf im Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen sind (Parallelimporte/Bulkware) sind von dieser CashBack Aktion ausgeschlossen.
Es können ausschließlich Aktionsprodukte mit einer Original Canon Verpackung teilnehmen. Produkte, die einem Kit entnommen oder separat verkauft wurden sowie unvollständige Kits, sind ebenfalls ausgeschlossen.
5. An der CashBack Aktion können nur Personen/Unternehmen teilnehmen, die ihren Wohn-/Unternehmenssitz in Deutschland haben. Der Händler, bei dem das Aktionsprodukt erworben wird, muss seinen Sitz im europäischen Wirtschaftsraum haben und dem Teilnehmer eine auf ihn lautende Rechnung, die den Voraussetzungen nach § 14 UstG entspricht ausstellen. Ein
Lieferschein, eine Bescheinigung einer Verkaufsplattform oder eine Quittung sind als Nachweis nicht ausreichend. [Hinweis: Bitte beachten Sie dies insbesondere bei Online-Käufen.] Durch Abgabe ihrer Anmeldung zur CashBack Aktion nehmen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an und estätigen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind und eine gültige Rechnung besitzen."