Ha ha, mach mir mal.
carlo_muenchen
Guest
Ha ha, mach mir mal.
carlo_muenchen
Guest
Ha ha, mach mir mal.
Aktives Mitglied
Hier in Deutschland heißt das Urheberrecht und wenn du diesen Begriff in einer Suchmaschine deiner Wahl eingibst, dann findest du eigentlich alles, was man braucht.
Gruß Peter
carlo_muenchen
Guest
Ha ha, mach mir mal.
Die Frage ist nur, ob das was man findet auch immer hilfreich ist. Da habe ich meine Zweifel.
Tier mit Falls-Beutel
Ha ha, mach mir mal.
Kleiner Einwurf um die Verwirrung zu vervollkommnen:
Wenn hier von Urheberrecht gesprochen wird und dem Verweis auf das Gesetzesblatt, muss man mitgeben, daß wesentlich wichtiger ist wie es sich mit dem/den Nutzungsrechten verhält und in welchen Einschränkungen. Entsprechend weiterführend auch Recht am eigenen Bild vs. Person öffentlichen Interesses. Denn das sind im Endeffekt oft die Fragen, die hier im Forum bei diesem Thema verhandelt werden oder müssten.
LG
PsychoZ1
Guest
carlo_muenchen
Guest
solltest Du der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. sagen, denn die verwenden Copyright AG Strafrecht 2013 (kleiner Scherz von mir)Und ich meine auch, dass Menschen wie wir, die ständig mit dem Urheberrecht zu tun haben sehr wohl zwischen Copyright und Urheberrecht unterscheiden sollten. Anglizismen helfen in einem deutschen Rechtsstreit herzlich wenig.
Ha ha, mach mir mal.
@PsychoZ1 Nichts zu danken. Es war mir ein Vergnügen, eine Anregung zu geben, sich zu einer bestimmten Frage Gedanken zu machen.
@Peter Deine Worte solltest Du der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. sagen, denn die verwenden Copyright AG Strafrecht 2013 (kleiner Scherz von mir)
Aktives Mitglied
Was bitte soll denn an dem originalen Gesetzestext nicht hilfreich sein?
Ha ha, mach mir mal.
Ähem, es gibt nach Auffassung rechtskundiger Menschen nichts Schlimmeres als Laien, die Gesetzestexte interpretieren.
Hat ´ne Meise
Tier mit Falls-Beutel
Das ist mit schon klar. Da ich sehr oft mit Kunst- und Urheberrechtsfragen zu tun habe und den damit verbundenen Problemen, welche durch Erben etc. entstehen können.Preisfrage: Wo ist das alles geregelt?
Antwort: Im Urheberrechtsgesetz! Alle anderen Bestimmungen sind in diesem Gesetz mit Verweisen bezeichnet.
Das Recht am eigenen Bild ist in einem Gesetz, dem KunstUrhG, ich glaube von 1907 geregelt. Davon haben aber nur noch die §§ 22, 23, 24 und 33 Bedeutung.
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