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ungeachtet dessen – ich persönlich würde mich nicht weniger darüber ärgern. aber – auch ohne in der lebenssituation des thhreaderstellers zu sein – würde ich meine nerven schonen, mir sagen „dumm gelaufen“ und den blick in zukunft richten und mich auf neues fokussieren.
Im Grunde hast du Recht. Nur - wenn sich niemand gegen solche Machenschaften wert, dann wird der Pfad der Rechtswidrigkeiten und das Ausnutzen solcher Situationen durch Institute und Vereine immer breiter getreten.
Wenn die Drogenberatung derart hochwertige Facharbeiten benötigt, dann soll sie dafür bezahlen und damit die Wirtschaft entsprechend unterstützen. Die Ausbeuterei von Erwerbslosen in 1-Eurojobs ist in Deutschland ja nicht erst seit heute bekannt - die Urteilsdatenbanken sind voll davon.
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anwalt? klage? für eine namensnennung - nur um eine solche geht es ja - in diesem kontext doch ziemlich überzogen! der to nimmt die arbeiten ja ohnehin in sein online-portfolio auf.
Zum einen ist es kaum überzogen, wenn jemand seine Rechte wahrnimmt oder sich zuverlässig informiert - zum anderen dient gerade dafür ein solcher Beratungschein, denn wer ausser einem Rechtsanwalt sollte hier die entsprechenden Asukünfte zuverlässig geben können? Deine Meinung bleibt dir natürlich unbenommen. Ich selbst engagiere mich in meiner Freizeit ehrenamtlich in Sachen ALG2 für Hilfeempfänger, die Schwierigkeiten mit ihrem Amt haben. Du würdest vermutlich anderst argumentieren, wenn du davon betroffen bist.
Vielleicht entdeckt der TO in der ein oder anderen Ausführung der Beiträge einen Weg, den er gehen möchte und ihn vorher nicht kannte. Nur wer seine Rechte kennt kann sie auch wahrnehmen!
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mfg Crazylopp
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