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Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

RalliRaser

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ungeachtet dessen – ich persönlich würde mich nicht weniger darüber ärgern. aber – auch ohne in der lebenssituation des thhreaderstellers zu sein – würde ich meine nerven schonen, mir sagen „dumm gelaufen“ und den blick in zukunft richten und mich auf neues fokussieren.

Im Grunde hast du Recht. Nur - wenn sich niemand gegen solche Machenschaften wert, dann wird der Pfad der Rechtswidrigkeiten und das Ausnutzen solcher Situationen durch Institute und Vereine immer breiter getreten.

Wenn die Drogenberatung derart hochwertige Facharbeiten benötigt, dann soll sie dafür bezahlen und damit die Wirtschaft entsprechend unterstützen. Die Ausbeuterei von Erwerbslosen in 1-Eurojobs ist in Deutschland ja nicht erst seit heute bekannt - die Urteilsdatenbanken sind voll davon.

---

anwalt? klage? für eine namensnennung - nur um eine solche geht es ja - in diesem kontext doch ziemlich überzogen! der to nimmt die arbeiten ja ohnehin in sein online-portfolio auf.

Zum einen ist es kaum überzogen, wenn jemand seine Rechte wahrnimmt oder sich zuverlässig informiert - zum anderen dient gerade dafür ein solcher Beratungschein, denn wer ausser einem Rechtsanwalt sollte hier die entsprechenden Asukünfte zuverlässig geben können? Deine Meinung bleibt dir natürlich unbenommen. Ich selbst engagiere mich in meiner Freizeit ehrenamtlich in Sachen ALG2 für Hilfeempfänger, die Schwierigkeiten mit ihrem Amt haben. Du würdest vermutlich anderst argumentieren, wenn du davon betroffen bist.

Vielleicht entdeckt der TO in der ein oder anderen Ausführung der Beiträge einen Weg, den er gehen möchte und ihn vorher nicht kannte. Nur wer seine Rechte kennt kann sie auch wahrnehmen!


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mfg Crazylopp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Dennis

aka denyo111

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Zum einen besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Hilfeempfänger und der Drogenberatung - ein 1-Euro Job begründet kein Arbeitsverhältnis (siehe Rechtsprechung des BSG und BGH)- zudem dürfte hier in Frage gestellt werden, ob hier überhaupt die Gemeinnützigkeit vorliegt, die zwingend erforderlich ist bei der Bewertung des 1-Eurojobs.

Das mag sein...


Die Schöpfungshöhe ist ganz klar beim Erstellen eines oder mehrere Potraits erreicht. Zumal hier der TO angibt, dass er diese selbst und mit seinem Werkzeug erstellt hat.

Das ist dann mindestens genauso Unsinn.

Ein einfaches Portrait wird keine Schöpfungshöhe erreichen - dabei ist es völlig unerheblich, ob eigenes oder fremdes Werkzeug eingesetzt wurde.

Die Urheberrechte liegen hier ohne Zweifel beim TO.

Nö, siehe oben...

Die Nutzungsrechte werden nicht automatisch damit abgetreten, dass die diesbezüglichen Werke in diesem Falle etwas mit der Drogenberatung zu tun haben oder dort auf dem Rechner, in deren Räumlichkeiten skaliert wurden.

Diese Begründung / Behauptung kann ich auch hier nirgends im Thread finden...

Klagen muss der TO ggf. gegen seinen Leistungsträger, da dieser 1-Euro Job vermutlich rechtswidrig ist und ihm so der Lohn für die regulär geleistete Arbeit eines selbständigen Fotografen/Designers (Art und Umfang der Arbeiten) zusteht. Hier ein Beispiel des Bundessozialgerichtes: Urteil: Jobcenter muss Lohn für Ein-Euro-Job erstatten | Karriere | ZEIT ONLINE

Ist klar...kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind...
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

@ denyo111

Zu bestreiten, dass ein Foto nicht dem Urheberrecht unterliegt ist schon sehr gewagt.
Im vorliegenden Fall kann sich der TO durch seine berufliche Qualifikation durchaus als professioneller Lichtbildner verstehen, auch wenn du das vermutlich in Zweifel ziehst. Ich schreibe dir das vor den Hintergrund eines 7 jährigen Studiums der Rechtswissenschaften und der Tatsache, dass ich seit 25 Jahren als Fotograf aktiv am Geschehen teilhabe. Ich bin in der glücklichen Lage beide Bereiche in meinem Berufsleben zu vereinen, daher bin ich rechtlich aktuell "up to date".

Ob Photos geschützt sind bemisst sich einerseits nach dem Urheberrecht. Urheber des Photos ist dabei der Photograph. Diesem steht das Recht zu, über die Verwertung und Verwendung des Photos zu entscheiden. Er hat darüber hinaus ein Recht die Beeinträchtigung oder Entstellung seines Photos zu untersagen, wenn dadurch seine "berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen gefährdet sind". Dieses Recht ist Teil des Urheberpersönlichkeitsrecht.

Andererseits existiert in § 72 UrhG das sogenannte Lichtbildschutzrecht. Danach sind auch Photos, also Lichtbilder und ähnliche Erzeugnisse, geschützt, wenn sie das Merkmal der Schöpfungshöhe, wie beispielsweise das Werk eines professionellen Photographen, noch nicht erreichen. Im vorliegenden Fall ist die Schöpfungshöhe allerdings erreicht, auch wenn sie schadlos entfallen kann.

Aus § 72 UrhG folgt, dass nahezu jede Photographie rechtlich geschützt ist, egal ob sie objektiv hochwertig oder nur ein "Schnappschuss" ist. Das gefällt dir vielleicht nicht, ist aber ein verbrieftes Recht.

Beor du also weiterhin so leichtfertige Hinweise hier verteilst, solltest du vielleicht eine entsprecheden Recherche betreiben, oder gleich die Kostenübernahme für Schäden garantieren, die durch solches Halbwissen durchaus entstehen können.


@ Sinus

Ich weiß nicht, wo du konkrete Empfelungen zur Klage liest. Meine Empfehlung lautet Rechtsicherheit durch anwaltliche Beratung zu erlangen. Ob und was geklagt werden soll entscheidet dann der Betroffene selbst und ist auch jedem selbst überlassen.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Copyright, Urheberrecht + Nutzungsrechte

Beor du also weiterhin so leichtfertige Hinweise hier verteilst, solltest du vielleicht eine entsprecheden Recherche betreiben

Keine Sorge, das habe ich...
Aber du wirst entschuldigen müssen, dass ich hier mit 29 Jahren noch nicht mit 25 Jahren Erfahrung aufschlagen kann und das Studium fehlt mir dann auch noch :)eek:), insofern sind meine Antworten den deinen natürlich nicht ebenbürtig.



oder gleich die Kostenübernahme für Schäden garantieren, die durch solches Halbwissen durchaus entstehen können.

Jawohl....


Und bevor dem Forum hier irgendwelche Kosten entstehen sei der Hinweis gestattet, dass deine Ausführungen hier in keinster Weise eine Rechtsberatung darstellen (gleiches gilt natürlich für die übrigen Posts dieses Threads)...

Und bevor dieser Thread nun in abmahnwürdige Gefilde abgleitet, schließe ich.

Der TE hat ja zahlreiche Hinweise bekommen und kann daraus seine Schlüsse ziehen.
 
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