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Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Schuetzi1973

Schützi

Hallo an alle,

ich habe ein Foto vom Bahnsteig mit hereinfahrendem Zug meiner Heimatstadt gemacht. Dieses möchte ich jetzt u.a. gern auf einer Postkarte plazieren, die ich selbst gestalten werde.
Darf ich dieses Foto für eine Postkarte verwenden oder brauche ich eine Genehmigung der Bahn dafür?

Danke schon mal für Eure Hilfe!
 

Fotografie

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Frage: Machst Du die Postkarte für Dich? Ist es ein Einzelstück, was Du einem Freund/Freundin schenken willst? Dann Ja, Du darfst sie verwenden.
Wenn Du sie veröffentlichen willst (z.B. Internet) dann sollten keine Personen identifizierbar sein. Willst Du die Karte produzieren solltest Du die Bahn fragen und alle anderen möglichen Eigner, die auf dem Motiv zu sehen sind.
Das ist meine persönliche Einschätzung und kann sicher noch weiter ergänzt werden
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

ohne Erlaubnis der Bahn nicht

da sie das Hausrecht auf Bahnhöfen / Verkehrsanlagen usw. haben
und ohne ihre Zustimmung du gar nicht erst fotografieren darfst
 

Zenist

Aktives Mitglied

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Das stimmt.
Ich habe aber gute Erfahrungen gemacht, wenn man freundlich nachfragt bei der Bahn direkt vor Ort...
was leider die Wenigsten machen, jedenfalls bei den unzähligen Handyknipsereien dort aus Langeweile, da hätte ich auch selten "ja" gesagt.
 

Zenist

Aktives Mitglied

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Vielleicht mal weitersurfen.
Ich kenne die Quelle aber nicht weiter, war ein Tipp von Tante google ;-)
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

... ohne ihre Zustimmung du gar nicht erst fotografieren darfst

Das stimmt bei uns so nicht, private Aufnahmen darf man ruhig machen.
Ansonsten gilt:

"Folgendes ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet:
Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen"

Für gewebliche Aufnahmen:
 

Talirion

People Fotograf

PSD Beta Team
AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

wenn ich richtig informiert bin brauchst du nur dann eine genehmigung wenn du im oder auf dem Bahnhof fotos machst, wenn der Bahnhof auf deinem Foto drauf ist du aber von weiter weg geknipst hast dürfte es somit i.o. gehen...

Sicherheitshalber aber immer lieber ne Genehmigung einholen wenn es gewerblich genutzt werden soll

:)
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Besser ist es, sich so ein Foto wirklich genehmigen zu lassen - natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter - aber für den Fall dass nun die Bahn hier doch Einwände hat, kannst du die Postkarte einstampfen und handelst dir unter Anderem noch Ärger mit denen ein.
 
G

ggvideo

Guest

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Das Problem auf Bahnhöfen ist eher, das man fast nie einen menschenleeren Bahnhof antrifft. Im Umkehrschluss bleibt die Frage, wieso werde ich als Bürger vom Bahnhofsvorplatz bis zur Abfahrt gefilmt und fotografiert und was passiert damit?
Bei der Schlichtung von Stuttgart 21 sind offiziell alle Dokumente einschließlich Streckenpläne usw. ins Internet gestellt worden. Da geht es um 5 Milliarden Euro, nicht nur um ein paar Bahnsteige.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Das Problem auf Bahnhöfen ist eher, das man fast nie einen menschenleeren Bahnhof antrifft.
So ein Problem ist dann nun auch nicht. Solange die abgebildeten Personen nur Beiwerk sind. Wenn die Postkarte (kommerzielle) vertrieben wird, müsste man eventuell klären inwiefern die Bilder abgeändert werden müssen.
Bei der Schlichtung von Stuttgart 21 sind offiziell alle Dokumente einschließlich Streckenpläne usw. ins Internet gestellt worden. Da geht es um 5 Milliarden Euro, nicht nur um ein paar Bahnsteige.
Finde ich gut. Haben die Modellbauer es leichter den Bahnhof für die eigene Eisenbahn nach zu bauen :lol: Spaß bei Seite. Verstehe nicht wie das jetzt zum Thema passen soll.

Grüße Patrick
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Das Fotoverbot der Bahn ist eine Tatsache. Wenn man aber von der Straße aus fotografiert, dürfte dies wohl unter Panoramafreiheit fallen.
 
G

ggvideo

Guest

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Patrick_I: "Verstehe nicht wie das jetzt zum Thema passen soll."
Ich vermute, wir unterhalten uns noch über Fotorecht und Fotoverbot. Die Bahn möchte auf all ihren Bahnhöfen ihre Anlagen vor Schäden schützen. Gleichzeitig veröffentlicht man vom "modernsten" und neuesten (geplanten) Bahnhof Europas aus politischen Gründen so viele Details, einschließlich aller Sicherheitsschleusen usw., was man allein durch Fotografie nie hätte dokumentieren können.
 

grafik_avd

Tier mit Falls-Beutel

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

wenn ich richtig informiert bin brauchst du nur dann eine genehmigung wenn du im oder auf dem Bahnhof fotos machst, wenn der Bahnhof auf deinem Foto drauf ist du aber von weiter weg geknipst hast dürfte es somit i.o. gehen...

Das Fotoverbot der Bahn ist eine Tatsache. Wenn man aber von der Straße aus fotografiert, dürfte dies wohl unter Panoramafreiheit fallen.

Bei der Sache kann es aber noch zu einem anderen Haken kommen, wenn bsw. ein Zug auf dem Bild zu sehen ist und es sich dabei um einen ICE handelt. Dessen Design/Äußeres ist durch Geschmacksmuster geschützt und darf, soweit ich informiert bin, nur durch die DB veröffentlicht werden oder auf entsprechende Rückfrage. Allerdings geht dann hier auch wieder die Frage los: Was ist das Hauptmotiv des Bildes?
 

Walter75

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Hi,
ich bin kein Anwalt und alles lässt sich sicherlich auch in Gesetze packen. In diesem Fall würde ich aber eher sagen das Verbot für kommerzielle Aufnahmen jeglicher Art erstreckt sich hier nur auf das Hausrecht. Also das Recht über die Kontrolle, was mit den Bildern geschieht und wie sie den Bahnhof (DBAG als Konzern) verkauft.
Ein krasses Beispiel:
Es soll eine Aktaufnahme auf einem Bahnhof gemacht werden. Dem wird nach Vorlage sicherlich zugestimmt.
Gleiches mit pornografischem Inhalt halt abgelehnt.
Ich arbeite selber bei der DBAG und letztendlich geht es nicht um ein totales Verbot Aufnahmen zu machen sondern dem Unternehmen darum sich zu schützen.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Das Fotoverbot der Bahn ist eine Tatsache. Wenn man aber von der Straße aus fotografiert, dürfte dies wohl unter Panoramafreiheit fallen.

Wie kommst Du auf Deine Weißheiten?
Die Pressestelle erlaubt es und es ist in der Bahnhofsverordnung nicht verboten.
Hat man privat ein Foto gemacht und merkt das man es gut verkaufen könnte, dann schreibt man einfach die zuständige Stelle an und holt sich nachträglich eine Genehmigung zur kommerziellen Benutzung.

Ab und zu gibt es etwas übereifriges Sicherheitspersonal.

Das strickte "Fotoverbot" (welches eigentlich nicht gibt im Bahnhof) betrifft den Gleisbereich, da hier nur unterwiesenes Personal mit einem Sicherungsplan und richtiger Bekleidung sein dürfen.
Hierfür ist dann auch nicht mehr das Bahnhofsmanagment zuständig, sondern DB Netze.
Bei Fotos in Stellwerken, geht man zum zuständigen Bezl. Betrieb (DB Netze), bei Fotos im Gleisbereich geht man zum zuständigen Bezl. LST oder Fahrbahn (DB Netze).

Ich habe ohne Probleme für alles eine Fotoerlaubnis bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Die Bahn möchte auf all ihren Bahnhöfen ihre Anlagen vor Schäden schützen. Gleichzeitig veröffentlicht man vom "modernsten" und neuesten (geplanten) Bahnhof Europas [...]

...und was hat das mit Fotorecht und Fotoverbot zu tun. Wäre mir neu das durch eine Kamera irgendein Eigentum beschädigt wird. Höchstens wenn ich meine Kamera einen Zug hinterher schmeiße :lol:

@TE: Ruf bei der DB AG an und erkundige dich dort. Der Konzern hat garantiert eine Presseabteilung die genau für solche Dinge zuständig ist. Also Nummer heraussuchen und da mal an/nachfragen.

Edit:
Wie kommst Du auf Deine Weißheiten?
Die Pressestelle erlaubt es und es ist in der Bahnhofsverordnung nicht verboten.
Hat man privat ein Foto gemacht und merkt das man es gut verkaufen könnte, dann schreibt man einfach die zuständige Stelle an und holt sich nachträglich eine Genehmigung zur kommerziellen Benutzung.

Eben! Manchmal ist es wesentlich unkomplizierter als man glaubt. Danke auch für deinen restlichen Post. Habe das Zitat nur etwas gekürzt, damit der Thread nicht so gesprengt wird. ;)

Grüße Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:
G

ggvideo

Guest

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Patrick_I: Sehr witzig! Wahrscheinlich warst Du noch nie am Bau wichtiger Industrie- und Verkehrsanlagen beteiligt.
Diese Vorschriften stammen zum Teil noch aus dem Deutschen Reich:
"Da Flughäfen, Bahnhöfe, U-Bahn-Stationen u. dgl. im Kriegsfall für die Verteidigung strategisch wichtig sind, dürfen sie nicht fotografiert werden."
Ob das heute noch Sinn macht, ist eine ganz andere Frage.
 

Walter75

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Vielleicht veranschaulicht dieses Video ( http://www.youtube.com/watch?v=97riZBBKt9Y ) vor was sich die Bahn schützen will. In diesem Fall ist es "Verhohnepipelung" der Bahn und deren Mitarbeiter. Hier hatte man versäumt die Aufnahmen vor der Freigabe zu sichten.
Der Schutz als als strategisch-militärisch wichtiges Objekt ist out. Das gesamte Netz de DBAG ist offen einsehbar. Alleine Bahnenthusiasten sind in Deutschland Top informiert.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Darf ich das Foto eines Bahnsteigs veröffentlichen?

Und wie heißt diese Vorschrift? Welcher §?
Da hätte D die Bahnhöfe nicht privatisieren dürfen, denn die Bhf gehören der
DB Station&Service AG
also gilt auch ihr Hausrecht.

Das "Verteidigung strategisch wichtig" galt für die DDR, wo das Fotografieren verboten war.
Ab Januar 1974 galt "in Aufhebung bisheriger Weisungen das Fotografieren von dem der Öffentlichkeit zugänglichen Gelände aus gestattet"
Gesetzblatt Nummer 1/1974 der DDR vom 24. Januar 1974
Dieses galt auch für die Westberliner S-Bahn, da sie ja zur DDR gehörte.
 
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