Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

eyeeye

EYEEYE

Liebe PSD-Gemeinde,
darf man einen selbst gesungenen Aufnahme eines aktuellen Hits (Coversong) online stellen ohne Problemen mit GEMA oder ähnl. zu bekommen ?
Laut Wiki muß der eigentliche Urheber des Songs erwähnt werden.

Vielen Dank für Eure Mühe

EYEEYE
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

Nein, darf man nicht. Der Songtext, die Melodie und alles andere was zu einem Lied gehört ist nach wie vor das Eigentum des Künstlers, des Songwriters oder der Plattenfirma.

Wenn du irgendetwas davon kopierst und veröffentlichst kann es passieren, das die jeweiligen Rechtsinhaber dagegen vorgehen. Daher wäre ich mit solche Aufnahmen ganz vorsichtig. Mittlerweile werden unter anderem solche Videos auch von den einzelnen Videoplattformen gelöscht. Und das nicht nur wegen der GEMA.

Grüße Patrick
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

bin zwar derselben Meinung wie Patrick ;)

wobei ich mich wiederum frage was ist mit diesen ganzen Castingshows
wo ein Hans Dampf irgendeinen Titel eines Interpreten vergewaltigen darf

der wird doch dann auch veröffentlicht oder :uhm:
 

Hades13

Irgendwas

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

bin zwar derselben Meinung wie Patrick ;)

wobei ich mich wiederum frage was ist mit diesen ganzen Castingshows
wo ein Hans Dampf irgendeinen Titel eines Interpreten vergewaltigen darf

der wird doch dann auch veröffentlicht oder :uhm:

Wobei hier davon auszugehen ist, das die Rechte dafür vorliegen, und der jeweilige Künstler auch noch seine Tantiemen dafür bekommt.

Gruß
 

efes

Noch nicht viel geschrieben

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

bin zwar derselben Meinung wie Patrick ;)
was ist mit diesen ganzen Castingshows

TV- und Radiosender sind natürlich ebenfalls GEMA-pflichtige Veröffentlicher, und es ist egal, wie verballhornt das Original-Musikstück bei der Aufführung wird. Wenn es erkennbar ist, über eine Mindestlänge interpretiert wird, und wenn der Rechteinhaber GEMA-Mitglied ist, bekommt er bei jeder Aufführung seines Werkes Geld.

Das ist indirekt auch der Grund, warum die meisten Radiosender zu reinen Mainstream-Abdudelstationen verkommen sind.
 

LamaGeli

Neuweltkamel

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

Es simmt nicht, dass man es nicht darf. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, ist es sogar von den Urhebern gewünscht, dass viele Leute ihre Titel interpretieren/aufführen. Das erwähnen der Urheber reicht allerdings nicht.
Die Interpreten (oder Veranstalter) müssen die Veröffentlichung bei der GEMA anzeigen und dann dafür GEMAgebühren zahlen.

Gruß
Geli

Gruß
Geli
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

und der jeweilige Künstler auch noch seine Tantiemen dafür bekommt.

Gruß

soviel Tantiemen kann man doch garkeinen Künstler zahlen :lol:

wenn sie mit anhören müssen was aus ihren Titeln
in solchen Shows alles gemacht wird :'(
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

soviel Tantiemen kann man doch garkeinen Künstler zahlen
gib es zu, du willst doch eigentlich selber Lieder trallern :p;)

wenn sie mit anhören müssen was aus ihren Titeln
in solchen Shows alles gemacht wird :'(

Geld stinkt bekanntlich nicht. Solang der Rubel also rollt, ist den meisten das wohl ziemlich egal. Davon mal abgesehen das die wenigsten Künstler ihre Songs selber schreiben.
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

....... wenn der Rechteinhaber GEMA-Mitglied ist, bekommt er bei jeder Aufführung seines Werkes Geld.

"Sollte" er bei jeder Aufführung seines Werkes Geld bekommen. Die vielen Klagen von Mitgliedern gegen die GEMA sprechen jedoch leider eine ganz andere Sprache.


Das ist indirekt auch der Grund, warum die meisten Radiosender zu reinen Mainstream-Abdudelstationen verkommen sind.

Warum die Radiosender nur immer das Gleiche spielen, liegt eher am Format-Radio.
So nennt sich das. Jeder Sender hat ein "Zielgruppenformat" und darauf wird die Musik und Berichterstattung (sofern man von einer reden kann) drauf ausgerichtet.


Es simmt nicht, dass man es nicht darf. Bis auf ganz wenige Ausnahmen, ist es sogar von den Urhebern gewünscht, dass viele Leute ihre Titel interpretieren/aufführen. Das erwähnen der Urheber reicht allerdings nicht.
Die Interpreten (oder Veranstalter) müssen die Veröffentlichung bei der GEMA anzeigen und dann dafür GEMAgebühren zahlen.

Mit der Aussage "Es stimmt nicht, das man das nicht darf" wäre ich etwas umsichtiger. Das könnte falsch verstanden werden.
Aber so wie Du es meinst, hast Du natürlich recht. Da der Urheber Tantiemen bekommen sollte, ist er ( und ganz besonders die GEMA ) daran interessiert, das es so viel Coverversionen wie möglich von einem Werk gibt. Denn dafür muss eine Gebühr abgedrückt werden. Zumindest an die GEMA. :(
Diese Gebühren sind immer dann fällig, wenn die Coverversion den privaten Rahmen verlässt und öffentlich wird.
Beispiel:
- Du singst auf der Kirmes -> also öffentlich = Gebühren ( muss in der Regel der Veranstalter tragen und sollte vertraglich so vereinbart sein. Sonst geht diese Verpflichtung auf Dich über.)

- Du singst auf einer Geburtstagsfeier oder einer Hochzeit -> also in einem privaten, geladenen Kreis = keine Gebühren
 
Zuletzt bearbeitet:

Garion67

Aktives Mitglied

- Du singst auf einer Geburtstagsfeier oder einer Hochzeit -> also in einem privaten, geladenen Kreis = keine Gebühren

Stimmt so nicht ganz. Für die GEMA reicht es als "öffentlich", wenn sich auf der Veranstaltung nur 2 Personen nicht persönlich kennen! Also z.B. die Oma der Braut aus Dortmund und der Onkel des Bräutigams aus Paris sind beide anwesend und haben sich vorher noch nie gesehen.
Dazu Auszug von der GEMA-Seite: Zitat:
"Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht."

Über die Veröffentlichung von privaten Coversongs (quasi Karaoke) hab ich leider nichts gefunden. Vielleicht hilft Dir aber dieser Link etwas:
http://irights.info/index.php?q=node/280&Kategorie=Musik produzieren

Die Seite irights.info kann ich eh sehr empfehlen in die Lesezeichen zu speichern. Für die meisten Rechtsfragen im Bereich Urheberrecht usw. findet man da kostenlos Antworten.

Gruß, Thorsten

@ Jenni - Es geht aber noch viel Schlimmer als in den, von Dir erwähnten, Castingshows!
Ich habe 4 Jahre bei einer wöchtentlich stattfindenden Karaokeveranstaltung in einem Irish Pub an der Tür gearbeitet! Du kannst Dir nicht vorstellen wie grausam das oft war. Ich hatte zum Glück noch ab und zu die Chance schnell vor die Tür zu gehen und somit einiges nicht ertragen zu müssen. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

mapegele

Täglich anwesend

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

... reicht es als "öffentlich", wenn sich auf der Veranstaltung nur 2 Personen nicht persönlich kennen! Also z.B. die Oma der Braut aus Dortmund und der Onkel ....

Da sehe ich aber einen gewissen Verwandtschaftsgrad. Mehr oder weniger. ;)

Dazu Auszug von der GEMA-Seite: Zitat:
"Vereinfacht heißt das: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist der Fall, dass diese Personen alle miteinander persönlich befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest sind also beispielsweise öffentlich, die private Party im heimischen Hobbykeller ist es nicht."

Auch hier sehe ich zunächst keine direkten Probleme, da sich in einem Verein doch meist jeder kennt und in "weiterem Sinne" auch befreundet ist.
Solange es keine öffentliche Veranstaltung ( wie z.B. eine Disco-Party bei der am besten auch noch Eintritt genommen wird) ist.

Man merkt also schon, es gibt eine Menge Gummi in der Rechtslage bzw. in der Auslegung der besagten. Das ist wohl auch der Grund der endlosen Prozesse und Diskussionen. Gelangweilte Anwälte gibts ja anscheinend genug.

Aber Recht hast Du auf jeden Fall auch, Thorsten. Deine Aussage ist auch zutreffend. Und der Tipp zu irights.info ist natürlich klasse und wirklich hilfreich. Gefällt mir. :)
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

Das Kriterium "wer wen kennt" oder "wer sich jetzt das erste Mal sieht" für Öffentlichkeit habe ich noch nie gehört. Erscheint mir auch etwas abwegig. Meist wird in der Rechtsprechung auf den Zugangsmodus verwiesen: Wenn z.B. jeder eine Karte kaufen kann => öffentlich. Ebenso wenn jeder Zutritt haben kann - auch wenn es gar kein Eintrittsgeld oder kommerziellen Hintergrund gibt. Wenn allerdings eine bestimmte Personengruppe zusammenkommt, bei der nicht einfach jeder mitmachen kann (Hochzeit, Geburtstag, Überlebende der Titanic ...) und das in abgegrenztem Raum stattfindet (also nicht etwa eine angemeldete Demo), dann ist das privat. Da spielt dann auch die Anzahl der Personen oder gar wer wen schon kannte, keine Rolle. Also: eine Hochzeit mit einem beschränkten Teilnehmerkreis in einem privaten Garten ist nicht öffentlich, auch wenn bei einer großen Familie vielleicht 200 Leute zusammenkommen mögen. Solange nicht die Gartentür offen ist und jeder mitmachen darf.
Die Bekanntheit untereinander wäre vor Gericht auch kaum handzuhaben, der Status eines Treffens hingegen kann meist ganz gut sachlich eingestuft werden.

Zu den Vergütungen: da gelten eigentlich recht simple Sätze. Musik im Radio => ein paar Euro je halbe Stunde, ein Song im Fernsehen => irgendwas um 80 Euro je Interpretation. Für Live-Gigs muss das eigentlich auch irgendwo bei der GEMA zu finden sein.

Das mag auch der Grund sein, warum solche Privatsender-Sendungen mit Geissen oder Schreyl so endlos Laberphasen und - für eine Musiksendung unnütze Spielphasen - haben. Diese "wie war das nochmal beim Dart-Spielen?"-Zeitfresser. Für diese abgekaute Sendezeit zahlt man eben nix an die GEMA. Wenn man hingegen Musik satt und nacheinander durchsenden würde, wäre das im Fernsehen schon ein größerer Posten.

Ansonsten - wie andere auch schon festgestellt haben: Für eine öffentliche Aufführung muss man die GEMA-Vergütung regeln, dann ist covern grundsätzlich möglich. Plug-in-and-Play hingegen würde ich nur mit eigenem Repertoire machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Garion67

Aktives Mitglied

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

Ich hatte ja auch geschrieben, dass die GEMA es so sieht und dass das was die GEMA sieht nicht viel mit Logik oder normalem Menschenverstand zu tun hat, wissen wir ja! :lol:
Ich hab schon einen Prozess wegen genau so etwas erlebt. Da war das "Verhängnis", dass eine Brautjungfer und ein paar Verwandte von weiter weg, ihre jeweiligen Freunde/Freundinnen mitgebracht hatten und ein gelangweilter GEMA-Kontroletti vorbei kam.
Also was lernen wir daraus? Einen Abend vor der Veranstaltung ein Treffen aller Beteiligten, natürlich ohne jegliche Musik (!!!) machen, wo jeder jedem vorgestellt wird. Um ganz sicher zu sein, alle Bedinungen auch noch dazu nehmen, dernn man weiß bei dem Einfallsreichtum der GEMA ja nie! :lol:
Und dann bitte die Veranstaltung nur hinter schalldichten Türen und Fenstern machen. Sollte auch während eines Songs jemand auf der Straße mithören können .... :motz:

:lol::lol::lol:
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

ihre jeweiligen Freunde/Freundinnen mitgebracht hatten und ein gelangweilter GEMA-Kontroletti vorbei kam.
Na ja - da stecken scheinbar ja genau die zwei Don't do's drin:
1 - Öffentlichkeit vs. Privatheit:
Auf (m)eine Hochzeit bringt niemand einfach Freunde mit. Da gibt's doch meist abgezähltes Menü, dass je Person bezahlt/kalkuliert meinetwegen auch selbst zubereitet wird etc. Wenn da plötzlich einfach x Nasen mehr mitmachen können, wankt natürlich der Punkt der Privatheit.
2 - "... ein gelangweilter GEMA-Kontroletti vorbei kam" ...
Woher, wie? In echte Privaträume? In einer echten Laubenkolonie, Privatwohnung? Kann ich mir nicht vorstellen. Da bräuchte der gelangweilte Herr mal eben spontan einen Durchsuchungsbefehl um überhaupt reinzukommen. Den wird man für die Musik bei einer Hochzeitsfeier kaum kriegen.
In einem sonst ohnehin öffentlichen Raum ist der Zugang schon anders, klar. Bei verschlossener Tür mit Schild "geschlossene Veranstaltung" vermutlich auch noch nicht - ginge ja auch nicht.
In einem Restaurant mit Gästebetrieb links und Hochzeit am Tisch/im Raum rechts ... klar - das ist dann öffentlich.

Ich bin kein GEMA-Freund - aber das ist halt wie bei Halteverboten o.ä. Da darf man zumindest auch das Ordnungsamt nicht für dumm verkaufen und muss schon ein paar Grundregeln einhalten. GEMA ist nix zum Fünfe-Gerade sein lassen, das stimmt schon.
 

eyeeye

EYEEYE

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

Hallo an alle und vielen Dank für Eure Mühe, nachdem ich die Aussagen durchgearbeitet habe werden wohl gecoverte Songs nicht online gestellt werden, bzw. erst wenn man sich mit dem Rechteinhaber einig geworden ist.

Vielen Dank

EYEEYE
 

Walter75

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

Hi,
ganz so problematisch ist das nicht.Wir haben unter
Hörproben online gestellt. Die Verhandlung mit der GEMA hat mein Schwager geführt, aber man war da wohl sehr kulant. Sieh erst mal unter . Schicke den Fragebogen hin und Du wirst sehen ob es Dir die Sache Wert ist. Direkter bekommst Du keine Antwort.
 

tourjap

Aktives Mitglied

AW: Darf man die eigene Aufnahme eines Songs online stellen ?

Schön, die GEMA- wer nicht durch die GEMA vertreten wird, für den darf die GEMA auch keine Gebühren erheben, - für das Anspielen eines Songs fallen keine Gebühren an ( nach dem was ich weiß 15 sec)- deshalb diese Shows a la "Die 30 Besten Fußpilzsongs"- viele Künstler werden nicht mehr durch die GEMA vertreten, es gibt keine Zwangsmitgliedschaft- zu den Radiosendern- sie müssen Kohle verdienen, also spielen sie je nach Zielgruppe aktuelle oder alte No1 Hits ( die wurden dazu weil sie vielen gefallen)- Radiosender deren einzige Werbepartner Hersteller von Antidepressiva sind spielen also nur Death Metal oder die goldenen Hits aus der goldenen Zeit der Volksmusike (potentielle Konsumenten dieser Arzneimittel)-OK-VSN
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.611
Beiträge
1.538.341
Mitglieder
67.524
Neuestes Mitglied
BSKGA
Oben