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Das Ende der Panoramafreiheit?

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Das eigentlich Schlimme an der Reglementierungswut ist leider, dass sie meist mit dem guten Vorsatz bzw. unter dem Deckmantel der 'Vereinfachung und Ordnung' durchgeführt wird
Ja, aber nicht ganz richtig. Man muss weiter oben ansetzen:
Das eigentlich Schlimme ist, dass der gesunde Menschenverstand völlig außen vor bleibt.

Es geht um den Schutz von öffentlichen urheberrechtlich geschützten Werken (ugW).

Ich fotografiere solch ein ugW und nutze das Bild kommerziell.
Entsteht dem Urheber des Werkes dadurch ein Schaden? Nein!
Im Gegenteil: sein Werk wird bekannter.

Nun gehe ich her, kopiere ein ugW und stelle es anderer Stelle aus.
Entsteht dem Urheber der Werkes dadurch ein Schaden? Ja!

Wie man sieht, entbehrt das geplante Vorhaben nicht einer gewissen Idiotie.

Albert Einstein schrieb:
Ich weiß nicht, welche Waffen im nächsten Krieg zur Anwendung kommen, wohl aber, welche im übernächsten: Pfeil und Bogen.
Glaubt mir Leute, soweit wird es nicht kommen. Die Menscheit geht daran zu Grunde, dass irgendwann 100 Meter Feldweg einen größeren IQ haben als alle Menschen dieser Erde zusammen.
 

Fotografie

E

essdreipro

Guest

wenn es mal nicht zu 'kurz gedacht' ist ...

das eigentliche Gesetz, bzw. der Text dazu, soll im Spätherbst kommen...

was schlussendlich dabei heraus kommt, ist noch gar nicht sicher...

und ich hatte bisher NICHT den Eindruck, das jede Ablichtung SOFORT
kommerziell genutzt wurde...

in einem anderen Forum wurde ein weiterer Aspekt FÜR eine Änderung
zur Panorama-Freiheit angeführt... warum 'darf' ein Fotograf, so lange
sie/er sich auf 'öffentlich Grund' befindet, ein ugW ablichten, das Ergebnis
in einem Kalender/Fotoband veröffentlichen und 'Kohle' damit verdienen ;) ..?
 

studio24

Homo Nikoniensis

warum 'darf' ein Fotograf, so lange
sie/er sich auf 'öffentlich Grund' befindet, ein ugW ablichten, das Ergebnis
in einem Kalender/Fotoband veröffentlichen und 'Kohle' damit verdienen ;) ..?
Das darf er ja nicht in jedem Fall. Nur, wenn sich das Kunstwerk dauerhaft im öffentlichen Raum befindet. Das ist bei Gebäuden allgemein der Fall. Es war hingegen nicht der Fall, als der Reichstag durch Christo für kurze Zeit verpackt wurde.

Würde die Panoramafreiheit eingeschränkt, wären Fotos aus der Hafencity Hamburg, von der Elbphilharmonie, von Flughäfen, dem neuen Stuttgarter Bahnhof, den Gehry-Bauten in Düsseldorf oder nahezu allen Skylines etc. potenziell Gegenstände der Abmahnindustrie.

Wo soll denn da die Grenze sein? Ist die Dekoration eines Schaufensters weniger "Kunst" als die Arbeit eines Architekten? Aufnahmen in öffentlichen Gärten? Was sagen die Erschaffer der Gartenkunst dazu? Keine Aufnahmen mehr auf den Bugas/Lgas? Was ist mit dem Auto, das von einem Designer gestaltet wurde? Ist das weniger Kunst als die Gestaltung eines Baus?

Bekommt ein Künstler den Auftrag, eine Skulptur für den Marktplatz in Pusemuckel zu machen, dann weiß er doch, dass das öffentlicher Raum ist. Wenn er damit nicht einverstanden ist, soll er den Auftrag einfach nicht annehmen und nur für Privatsammler arbeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

essdreipro

Guest

Das darf er ja nicht in jedem Fall. Nur, wenn sich das Kunstwerk dauerhaft im öffentlichen Raum befindet. Das ist bei Gebäuden allgemein der Fall. Es war hingegen nicht der Fall, als der Reichstag durch Christo für kurze Zeit verpackt wurde

[...]

hmm... habe Probleme mit dem 'Verständnis'... Du sagst 'Ja', wenn Gebäude
dauerhaft (?) im öffentlichen Raum ist... und welches dürfte nicht kommerziell
genutzt werden..?

was wäre denn dann mit dem Beispiel 'Eifelturm'..?
 

studio24

Homo Nikoniensis

was wäre denn dann mit dem Beispiel 'Eifelturm'..?
Als Beispiel ungeeignet, weil der Eiffelturm dem Urheberrecht nicht mehr unterliegt. Der olle Gustave hat 1923 das Zeitliche gesegnet. Was geschützt ist ist lediglich die Lichtinstallation.

Anders sieht es z.B. beim Atomium aus, da kann man ohne Bedenken erst 2076 tätig werden, weil André Waterkeyn erst seit 2005 den Rasen von unten sieht.

Wenn jemand das Atomium oder den beleuchteten Eiffelturm als Backdrop für seine kommerziellen Aufnahmen macht kann ich ja nachvollziehen, dass hier eine angemessene Vergütung erfolgen sollte. Wenn das Aufnahmen für einen Kalender, für eine Zeitschrift oder eine Anzeigenkampagne sind ist das ja auch eindeutig.

Theoretisch kann sich jeder Architekt in FR, BE usw. auf das Urheberrecht berufen, damit kann jedes simple Einfamilienhaus im Hintergrund zum Gegenstand eines Rechtsstreites werden.

Wenn jemand Aufnahmen vor geschützten Bauwerken macht und nicht verkauft, sondern nur in sein Portfolio einfügt und gelegentlich vielleicht auch Hochzeiten gegen Aufwandentschädigung macht, kann er sich damit schon ein Problem einhandeln. Genau solche Grenzfälle (wie auch die (a)sozialen Netzwerke, kostenlose Hoster etc.) sind doch dann die Fälle, die zu unterschiedlichen Auffassungen führen, was noch nicht oder doch schon kommerziell ist.

Die Probleme liegen in der Rechtsunsicherheit, die in D durch Auslegung sowohl des UrhG wie des KUG generiert werden können, wie mans gerade braucht. Beim einen RIchter gewinnt man, beim nächsten zieht man bei gleicher Sachlage die A -Karte..

Von daher war die ursprüngliche Idee, durch mehr Einfachheit und Klarheit für eine sichere Rechtslage zu sorgen, durchaus wünschens- und anerkennenswert. Daß der ursprüngliche Vorschlag dann gehijacked und umgeschrieben wurde war sicher nicht beabsichtigt, aber wird ja vermutlich folgenlos bleiben. So tritt wohl keine Veschlechterung ein, aber die erhoffte Verbesserung wird es damit wohl auch lange nicht geben. Eher bekommen wir wohl die Steuererklärung auf dem Bierdeckel oder ist Griechenland schuldenfrei..
 
E

essdreipro

Guest

und da liegt wohl der 'Hase im Pfeffer' ;) ...

kommerzielle Nutzung... aus meiner - bescheidenen - Sicht eine
Möglichkeit für den Staat ein 'sicheres' Einkommen zu generieren...

frage mich, ob diese - unsere 'deutsche' - Sicht Bestand haben wird...

ich denke an die kürzliche Entscheidung der EU zu Grenzwerten
in Kinderspielzeug, bei dem Deutschland den Kürzeren gezogen
hat...

ich selber hätte keine Probleme, wenn jemand 'mein Kunstwerk'
ablichtet und sich daran zu Hause im stillen Kämmerlein daran
erfreut...

bei einer ungefragten Veröffentlichung in Bilderwerken, wäre ich
schon eher 'angenagt'...

ich denke, diese - meine - Sichtweise vertreten auch manche
Kunsthäuser... und zu recht....
 
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