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Der erste Deal :-)

Fotografie

berniecook

Photo-Fan

AW: Der erste Deal :)

Aber auch dieser Vertriebsweg mag sich für Fotografen lohnen.

Hallo,
da stimme ich Dir nicht zu.
1. Müßen die Fotos durch die redaktionelle Prüfung durch z.B. Fotolia kommen.
2. Fotografen die "neu" sind, bekommen zunächst mal am wenigsten.
3. Lies mal die Bedingungen durch, da wird es einem schlecht, wenn es um die Rechte des Fotografen geht.
4. Um von den Verkäufen leben zu können, müßte jeder der Fotografen zu den Umsatzstärksten gehören.
5. Ein Foto ist bei solchen Agenturen eines von Tausenden
6. Die Entlohnung für den Fotografen ist sehr dürftig, siehe hier:
, die Einkünfte sind vom Ranking abhängig.

Aus meiner Sicht hat der TE es richtig gemacht. Jemand will von ihm Bilder direkt kaufen. Somit ist er in der Vertragsgestaltung frei und nicht an Bedingungen einer solchen Bildagentur wie z.B. Fotolia gebunden. Er bekommt dazu noch eine Referenz.

Grüße
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Der erste Deal :)

Mit Verwenden meinte ich (zweit-) veröffentlichen - bist Du Dir sicher, dass man das immer darf?
Ich würde hier auch meinen, dass das vereinbar ist.

Diese Rechte des Urhebers bestehen ja alle grundsätzlich, also eben solange man sie nicht gegen Geld verkauft. Bei nahezu allen Rechten des UrhG besteht in D aber Vertragsfreiheit unter Geschäftspartner, also die freie Vereinbarkeit aller Regelungen. Das findet nach meinen Kentnissen seine Grenzen nur in Sittenwidrigkeit und ähnlichen Umständen sowie dem Punkt der Urheberschaft selbst.

Ich habe ja auch grundsätzlich Redefreiheit in D, sogar per GG garantiert. Wenn ich aber als Berater z.B. eine Verschwiegenheitsklausel bei Apple unterschreibe und Tagessätze bekomme, darf ich eben nicht mit der Computer Bild über mir vertraulich gezeigte Muster des iPhone 6 während meiner Beratungsphase sprechen. Zumindest nicht, ohne dann mit Rückforderungen, Schadensersatz etc. rechnen zu müssen.

Das einzig wirklich Unveräußerliche ist in D und weiten Teilen der EU wohl die Urheberschaft selbst. Also, dass ein X einem Y einräumt, sich als Urheber zu bezeichnen. Kann man zwar so festhalten und bezahlen, ist aber nach meinem Verständis rechtswidrig. Der X könnte also jederzeit dem Y anfechten, dass der das war, wenn er z.B. Sourcen vorweisen kann, die der Y gar nicht hat.
 
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