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Festanstellung + Kleingewerbe

pwfoto

Moin!

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Hallo, wenn du erst mal rechnen willst, lade dir doch die Elstersoftware beim Finanzamt für das Steuerjahr 2011 herunter, gebe deine Daten ein (mit und ohne Selbstständige Tätigkeit) und vergleiche per Berechnung die zu zahlenden Steuern. (Natürlich nicht die Daten ans Finanzamt schicken. Das muss man aber ausdrücklich machen, das Finanzamt liest bei Elster also nicht automatisch mit.)
 
G

graubart

Guest

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Hallo,

das ist alles viel einfacher als man denkt.
Du must kein Nebengewerbe anmelden.
Das was du machen mußt geh zum Finanzamt erklär denen was du willst, dann bekommst du eine neue Steuernummer.

Unter jeder Rechnung schreibst du diesen Satz mit drunter.

Ich bin Privatperson und weise deshalb keine Umsatzsteuer aus. Ich versteuere die Einnahmen unter der Steuernummer 011/110/00111 in meiner Einkommenssteuererklärung.

Wenn du die Steuererklärung machst lade dir die EÜR mit runter füll diese aus. Du kannst je nach Anschaffungspreis Hardware, Software sofort Abschreiben oder auch über mehrere Jahre.
Telefonkosten, Fahrten zum Auftraggeber, Fachbücher, Fotoapparat usw. kannst du mit absetzen.
Von deinem verdienten Geld will das Finanzamt ca. 30% haben.

Gruss graubart
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Diese Argumentation
Also möchte ich zu diesem Zweck ein Kleingewerbe anmelden, vorteile sind bei dieser Form keine Gewerbesteuer, kein monatlicher Papierkram und lediglich eine Ausgaben-Überschuss Rechnung einmal im Jahr zusammen mit der Steuererklärung. (als Kleinunternehmer kann ich leider keine Umsatzsteuer verrechnen und deshalb nichts absetzen beim finanzamt.) Soweit alles klar.

kann ich irgendwie nicht nachvollziehen …

Gewerbesteuer wird fällig bei einem Gewinn(!) von 24.500 Euro aufwärts. Also nix, womit man bei Kleinkram auch nur ansatzweise in Berührung kommt.

Ob du den Papierkram monatlich machen musst oder nicht, das sagt dir dein Finanzamt. Ich hatte das erste Jahr monatlich abgegeben, dann kam Post, einmal jährlich würde reichen.

Ich kann es jedem nur empfehlen, sich mit dem Papierkram mindestens monatlich zu beschäftigen. Es gibt nichts wichtigeres, als den Überblick zu behalten. Auch kleine Belege können erheblich sein. Zudem guckt man dann nicht ganz so planlos aus der Wäsche, sollte aus dem kleinen Gewerbe mal ein großes werden. ;)

Warum will man sich unbedingt vor der Umsatzsteuer drücken? Ich verstehe den Sinn nicht. Es gibt keine Nachteile bei der Umsatzsteuerpflicht, von den drei Eintragungen bei der USt-Erklärung mal abgesehen, aber das ist eine Sache von zwei Minuten. Die Vorteile überwiegen.

Zudem kann das auch kalkulativ nach hinten losgehen, wenn man Produkte oder Leistungen einkauft, denn "B2B" unterhält man sich i.d.R. über Nettopreise, wenn dir jemand sagt "kostet 1.000 Euro", dann kommt ne Rechnung über 1.190 Euro. Hast du das nicht kalkuliert, kann das ärgerlich bis gewinnschädigend sein.

Auch bei GWG-Abschreibung kann das durchaus interessant werden, ob man vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.
 

DavidCaspar

Webdesigner

AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Hab mich vorallem wegen des geringen Aufwands bei Steuererklärung, Buchhaltung und Co. für ein Kleingewerbe entschieden. :) Bin ein Fauler und hab keine Lust mir nen teuren Steuerberater zu leisten, mach es lieber selbst :)

Kleingewerbebetreibende müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, können aber im Gegenzug auch keine gezahlten Umsatzsteuern verrechnen. Durch den Wegfall der Pflicht zur doppelten Buchführung und einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ist die Einkommenssteuererklärung leichter und schneller zu erledigen.

Zusätzliches Einkommen
Eine große Zahl der Kleingründungen erfolgt zunächst neben einer Tätigkeit als Angestellter. Es kann somit zunächst das Gehalt aufgebessert werden, ohne die Sicherheit der festen Anstellung aufzugeben. Für manche Personen stellt der Gewinn des Kleinunternehmens auch ein zusätzliches Einkommen dar, mit dem materielle Träume verwirklicht werden sollen.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Festanstellung + Kleingewerbe

Du brauchst doch im Kleingewerbe keine doppelte Buchführung und kannst trotzdem vorsteuerabzugsberechtigt sein.

Doppelte Buchführung und auch Gewerbesteuer werden erst ab bestimmten Summen fällig und/oder ab bestimmten Gesellschaftsformen.
 
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