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Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

exo

Aktives Mitglied

Hallo liebe Gemeinde,

heut brauch auch ich mal euren Rat... hoffe jemand weiß genau bescheid darüber.

Am Wochenende war ich bei den Pyro Games und hab natürlich ordendlich viele Bilder geschossen... Naja war auch schon am Hochladen und da meinte nen Freund zu mir das man dazu eigentlich das Recht nicht besäße und ich die lieber wieder löschen sollte und erstmal nachfragen sollte, ob ich die Bilder hochladen darf oder nicht, da angebl. die Rechte an dem "Feuerwerk" was ja an sich auch ein Lichtbildniss ist, beim Pyrotechniker/Veranstalter liegt.

Ist dem so? Muss man sich dort eine Erlaubniss holen? Oder ist es allg. erlaubt jegliche Feuerwerke zu fotografieren und kann ja mit seinen Foto's machen und lassen was man möchte?

Grüße
 

Fotografie

NikHobohm

Fotograf, Kommunikationsdesigner

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Hallo Exo,

ob die wohl beim "lieben Gott" gefragt haben, ob sie seinen
Himmel benutzen dürfen!

Ich wüsste nicht, dass Feuerwerke rechtlich geschützt sein
könnten. (Ansonsten belehre man mich eines Besseren)

Grüße, Max
 
G

Gelöschtes Mitglied 345460

Guest

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Schau mal auf der Homepage


Da gibt's einen Fotowettbewerb. In den FAQ (unten auf der Homepage zu finden) steht, das für private Zwecke das Fotofrafieren erlaubt istm für gewerbliche Zwecke muss man eine Genemigung beantragen, das man die Bilder nutzen darf.


mhh.. war zu langsam... :(
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Kritische Frage, die letztendlich wohl nur ein echter Spezialist und unter Vorbehalt beantworten kann.

Es handelt sich nicht um ein "bleibendes Kunstwerk".
Die Produzenten nennen sich "Feuer-Designer".
Das Recht am Bild gehört Dir.
Es gibt einen Fotowettbewerb des Veranstalters "Lux.Concerts".
Dieses impliziert, das das Fotografieren, anders wie bei den meisten Konzerten bei diesem Festival erlaubt ist.
In den Teilnahmebedingungen zu diesem "Besucher-Fotowettbewerb" steht:
Bildrechte und Verwendung der Fotos:
Mit der Teilnahme am ?Pyro Games Fotowettbewerb? versichern Sie, dass Sie mit diesem Foto an keinem anderen Fotowettbewerb teilnehmen und dass alle Rechte an dem Bild bei Ihnen liegen und keinerlei Einwände gegen eine Veröffentlichung bestehen.


Damit schreibt auch der Veranstalter, das die Rechte der Bilder bei Dir liegen und Du entscheiden kannst wo sie veröffentlicht werden (z.B. bei einem anderen Wettbewerb)
 

NikHobohm

Fotograf, Kommunikationsdesigner

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Hallo,

in irgendwelche FAQ's (Besonders die vom Veranstalter)
kann man viel schreiben!

Der rechtliche Hintergrund zählt.

Gruß, Max

Edit: Jetzt war ich etwas zu langsam - Pixelmaker war schneller!
 

Dennis

aka denyo111

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Der rechtliche Hintergrund zählt.

Ja, und bei geschlossenen Veranstaltungen gilt das Hausrecht des Veranstalters.

Und wenn der sagt es darf nur mit Nikon geknipst werden und veröffentlichen darf man nur bei Sonnenschein, dann muss man sich wohl oder übel dran halten
 

NikHobohm

Fotograf, Kommunikationsdesigner

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Ja, und bei geschlossenen Veranstaltungen gilt das Hausrecht des Veranstalters.

Und wenn der sagt es darf nur mit Nikon geknipst werden und veröffentlichen darf man nur bei Sonnenschein, dann muss man sich wohl oder übel dran halten

Das sehe ich hier nicht ganz so. Da Feuerwerke am Himmel stattfinden
kann man sie auch ausserhalb des Geländes fotografieren.
Meiner Meinung nach kann da der Veranstalter nichts machen.

Es gibt Gerichtsurteile bei ähnlicher Sachlage, die zugunsten der
Fotografen entschieden wurden.

Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, ebensowenig wie Du, würde ich für
meine Aussage natürlich nicht die Hand ins Feuer legen.

Grüße, Max
 

s4f

Aktives Mitglied

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

die rechte an deinen bildern gehören nur dir, bilder sind im augenbilck der entstehung s.g. per se geschützt.
auch wenn du das werk eines feuerkünstlers abgelichtet hast, ist dadurch ein neues kunstwerk entstanden
(wir gehen hier davon aus, dass du nicht einfach die cam abgedrückt hast, sonder durch abschichtiges spielen mit zeit und blende etwas geschaffen wurde, dass sonst so nicht wahrnehmbar war).

und für private zwecke hat der veranstalter sowieso alles freigegeben.
auch veröffentlichen.
und ohne deine ausdrückliche zustimmung haben dritte an den veröffentlichen bildern keine rechte (da sind auch keine zusätzlichen copy rights oder hinweise notwendig).

wird allerdings dein bild z.B. in einem compositing verwendet und spielt dort eine untergeordnete rolle (d.h. es ist nur ein kleines teil vom ganzen) und ist das neue gesamte bild als "neues werk" zu bezeichnen, so ist deine zustimmung nicht notwendig.
 

Bob19

Noch nicht viel geschrieben

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

ich bin auch der meinung das du mit den fotos machen kannst, was du möchtes.
 

s4f

Aktives Mitglied

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

der grundsatz gilt: deine bilder=deine rechte
eine wichtigere frage ist veröffentlichen erlaubt oder nicht!
und hier ist alles OK.

es ist rechtlich sehr schwer bei öffentlichen veranstalltungen ein fotoverbot durchzusetzen.
agb's hin oder her.
wenn du auf eine öffentlich demo/veranstaltung gehst und in einer reihe mit 30 anderen abgebildet bist, kannst du dich nicht auf das recht am eigenen bild berufen
 

Dennis

aka denyo111

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

es ist rechtlich sehr schwer bei öffentlichen veranstalltungen ein fotoverbot durchzusetzen.

Von öffentlichen Veranstaltungen war nie die Rede.

Und meine Bilder = meine Rechte gilt eben nur dann, wenn ein Bild auch rechtmäßig entstanden ist, ansonsten kann ich mir meine Rechte in die Haare schmieren.

Aber das driftet jetzt immer mehr ins OT ab.

Die Eingangsfrage ist ja auch beantwortet.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage



Interessanter Link - man sollte dabei jedoch weiterhin unterscheiden, in welchem Rahmen findet so ein Feuerwerk statt.

Gehe ich zu einem öffentlichen Stadtfest, das am Abend mit einem Feuerwerk endet oder besuche ich wie hier eine geschlossene Veranstaltung, bei der ich mich an die AGB des Veranstalters zu halten habe....

Für das reine Feuerwerk an sich halte ich die Durchsetzung eines Urheberrechtsanspruchs ebenfalls für eher schwierig....
 

redpepper

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Also ich habe mich gezwungenermaßen ausgiebig damit beschäftigt. Fazit: Für privaten Gebrauch ohne Veröffentlichung(z.B.Homepage, Forum)kein Problem, da kann Dir keiner was außer der Veranstalter will generell keine Kameras sehen. Komerzielle Verwendung/Veröffentlichung nur wenn man selbst auf öffentlichen Grund steht(siehe Panoramafreiheit), auf geschlossenen Veranstaltungen(mit Eintrittsgeld)oder privaten Grund ist es wiederrum nicht erlaubt. Das Feuerwerk selbst ist ein bleibendes Kunstwerk, somit fällt es ebenfalls unter die Panoramafreiheit inklusive den Einschränkungen dafür. Begründung: Als bleibend bezeichnet man Kunstwerke die sich für ihre gesamte natürliche Lebenszeit an einem Ort befinden. Ein Feuerwerk hat am Himmel eine Lebenszeit von ein paar Sekunden, ist somit trotzdem als bleibend zu bezeichnen.
 
E

exp4444

Guest

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Hallo liebe Gemeinde,

heut brauch auch ich mal euren Rat... hoffe jemand weiß genau bescheid darüber.

Am Wochenende war ich bei den Pyro Games und hab natürlich ordendlich viele Bilder geschossen... Naja war auch schon am Hochladen und da meinte nen Freund zu mir das man dazu eigentlich das Recht nicht besäße und ich die lieber wieder löschen sollte und erstmal nachfragen sollte, ob ich die Bilder hochladen darf oder nicht, da angebl. die Rechte an dem "Feuerwerk" was ja an sich auch ein Lichtbildniss ist, beim Pyrotechniker/Veranstalter liegt.

Ist dem so? Muss man sich dort eine Erlaubniss holen? Oder ist es allg. erlaubt jegliche Feuerwerke zu fotografieren und kann ja mit seinen Foto's machen und lassen was man möchte?

Grüße

Für mich ein ganz klarer Fall:
Fotos: Alle Fotos im Freien, die von öffentlichen Plätzen aus sichtbar sind. sind frei von Copyright und dürfen vervielfältigt und weitergegeben werden. Nur darf man mit dem Fotoapparat nicht in den Bereich der Feuerwerker gehen (Explosionsgefahr bei Blitzlicht oder durch Fernauslösung ...). Ausnahme: Bei bezahltem Eintritt, falls ein Hinweis auf der Eintrittskarte bestehen sollte oder die Veranstaltung in einer Halle stattfindet.

Filmen: hier könnte man einen Verstoß gegen das Copyreich der Feierwerker und Pyrotecxhniker erkennen. Hir sollte man vorher eine schriftliche Verständigung einholen.

Grundsätzlich: alle Aufnahmen ausschließlich für den eigenen Gebrauch (keine wie immer geartete Weitergabe!!!) sind hier erlaubt.

Achtung: die Gesetzeslage wird im Augenblick dauernd überarbeitet und neuer Technik angepasst ... Ich rede vom Stand 1965!:schmoll:
 

DDpix

Fotograf

AW: Feuerwerk Fotografiert / Rechtslage

Sehr spannender Thread der mich auch interessiert da ich ja schon paar Feuerwerksbilder geschossen und hier gezeigt habe. Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen das die Panoramafreiheit greift. Dies scheint ja der Fall zu sein.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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