AW: Firmenfarbe für Bewerbung
Zur Bewerbung an sich wurde ja schon eine Menge gesagt. Ich kann den Gedanken "hey, ich gehöre zu eurem Team!", schon verstehen, jedoch ist eine Bewerbung trotz aller Tipps und Trainer (die möglicherweise sogar konträre Ansichten vertreten) bestimmt nie von vornherein eine hundertprozentige Sache. Also mach es lieber so, wie dir schon geraten wurde; zeig im Text, dass du wirklich engagierst bist.
Und außerdem wünsche ich dir viel Erfolg!
Aber zum Thema "sind Farben nun rechtlich geschützt?":
Ich muss
DerOtto beipflichten, Farben können zumindest geschützt sein.
Im rein privaten Rahmen haben wir damit sicher weniger zu tun, aber sobald es in gewerbliche Richtung geht, wird es kompliziert.
Natürlich würde ich hier
keine verbindliche Antwort geben, so was kann ich auch gar nicht, weil ich bin kein Jurist
Dieses Forum kann
keine Rechtsberatung darstellen und vor allem kann es eine qualifizierte, fallabhängige
Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen.
Nur mal ein paar ergänzende Infos, so unter interessierten Laien
Zum Thema, ob Farben geschützt sind oder nicht, gab es hier vor 2 Jahren schon mal einen Thread:
Wie
DerOtto schon sagte, das Telekom-Magenta ist genauso geschützt, wie zB das Ferrari-Rot.
Nur ist die Frage, inwiefern geschützt, beziehungsweise, was heißt das?
Das Ganze läuft unter dem Begriff "
Geschmacksmuster".
Geschmacksmuster sind nicht das selbe wie Patente oder Markenrechte, sondern stellen eine eigene Kategorie dar und werden angelehnt an das Urheberrecht geschützt. Unter Geschmacksmusterschutz werden vor allem Designs gestellt, Textildesigns, wie auch zum Beispiel ausgefallene Designs für Geschirr, etc.
Jedoch werden im Geschmacksmusterrecht Farben ausdrücklich einbezogen.
Viele Firmen verwenden ein sogenanntes Corporate Design. Dafür haben sie eine Agentur beauftragt, die ihnen genau diese Farben, Formen, Slogans, etc. ausgesucht/entworfen hat; und natürlich hat das Geld gekostet. Eine Firma will damit ihren Wiedererkennungswert erhöhen und quasi ein Alleinstellungsmerkmal in der (Kunden-)Wahrnehmung erreichen. Es ist also als klare Werbeabsicht auffassbar, wobei ja nicht nur das Logo einer Firma im Corporate Design erstellt wird, sondern auch viele andere Artikel, Give-Aways, wie Visitenkarten, Kugelschreiber, Fanartikel und so weiter.
Ferrari verkauft zum Beispiel T-Shirts, Mützen, Sticker und so weiter in seinem Rot (sicher auch mit dem Pferdchen), aber niemand wird bestreiten, dass Ferrari hauptsächlich nicht als Textilfirma bekannt ist, sondern als Auto- und Sportwagenbauer.
Wer nun also denkt, "hey, ich bin ja kein Sportwagenbauer", also nehme ich das Ferrari-Rot und designe meinetwegen eine Trinkflaschen-Kollektion, könnte trotzdem ein Problem mit Ferrari bekommen, da Ferrari eben solche Fanartikel mit diesem (geschützten) Rot vertreibt.
Es geht eben um die Alleinstellung.
Leider, leider ist das alles wirklich sehr umfangreich.
Zwei Links geben noch mehr Information und führen weiter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
und noch das Deutsche Patent- und Markenamt zum Thema Geschmacksmuster:
Selbst wenn das über die eigentlich Frage hinausging, möchte ich nur noch mal betonen, dass sich jeder
bei etwaigen Fragen und Vorhaben an einen qualifizierten und spezialisierten Anwalt wenden sollte, der eine echte Rechtsberatung leisten kann, da dieses Forum für juristische Beratung nicht gedacht ist.
Viele Grüße