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Flyer nachstellen, erlaubt????

Bianca40

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,
ich hab da mal ne rechtliche Frage.

Mein Chef hat mich gefragt ob ich für unsere Schule einen Flyer erstellen kann und zwar soll er aussehen wie unser Schulflyer immer aussieht. Haben da so ein Standartdesign also eins das wir für alles nutzen. Leider hat dieses Design eine Firma gemacht auf die wir ständig angewiesen sind um Text oder Anderes zu verändern. Da wir aber ständig etwas Neues machen, wird uns das auf die Dauer zu teuer.

Darf ich diesen Flyer nachbauen? Ich habe nebenher noch ein Kleingewerbe und möchte da keine Schwierigkeiten bekommen.

Würde mich freuen ein paar Hinweise zu bekommen. Flyer zu basteln gehört übrigens nicht zu meinem Gewerbe, das wird eine einmalige Aktion.

LG Bianca
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Achtung: Das ist keine Rechtsberatung!

Das ist mit Vorsicht zu genießen. Generell ist es so, dass die Firma, die das Design entworfen hat, erst mal auch die Rechte darauf hat.

Nun kann es sein, dass mit der Zahlung für die Flyer, auch vereinbart war, dass die Weiterverwertungsrechte an dem Design auf die Schule übergehen.

An deiner Stelle - bzw. an Stelle der Schule - würde ich mit dem bisherigen Vertragspartner sprechen, ihm die Situation erklären und ihm auch sagen, dass eben künftig das Design weiterverwendet werden soll, das aber schulintern gelöst wird. Vielleicht wird dann ein kleiner Betrag fällig, vielleicht sagt die Werbeagentur aber auch "ok, könnte ihr verwenden" - nur dann ist es rechtlich einwandfrei.

Nebenbei bemerkt, mit dem Einverständnis der Agentur, geben die dir vielleicht auch die Vorlagendatei - dann musst du da nicht selbst Hand anlegen.

Die Alternativvariante ist antürlich, was komplett Eigenes und Neues selbst zu entwerfen.

Ich würde jedoch dann vielleicht trotzdem mit der Agentur mal sprechen, und denen auch sagen WARUM ihr künftig die Flyer etc. selbst gestaltet.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Dem von sunny ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Am besten direkt bei der Agentur nachfragen bzw. im Vorfeld klären in wie fern ihr den Flyer weiter verwenden dürft.

Grüße Patrick
 

Sanvito

Member

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Allerdings muss man das schriftlich vereinbaren mit dem Inhaber, bezw. dem Geschäftsführer der Firma.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Allerdings muss man das schriftlich vereinbaren mit dem Inhaber, bezw. dem Geschäftsführer der Firma.

Müssen muss man nichts ;) Aber hast natürlich recht. Man sollte das ganze zur Sicherheit schriftlich festhalten, damit man im Fall eines Falles etwas schwarz auf weiß hat.

Grüße Patrick
 

midgard18

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Falls ihr die Vorlagendatei bekommt, unbedingt zuvor die Rechte der Schriften klären. Einen (professionellen) Font darf man i.d.R. nicht weitergeben, bzw. nur wenn er in Pfade konvertiert wurde. Ggf. auf einen (Free)-Font ausweichen, obwohl es dort auch rechtliche Fallstricke gibt.
 

midgard18

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Kommt halt darauf an, wie "professionell" die Agentur wirklich ist. Wenn ich da an die Berufsgruppe der Rechtsanwälte und den vielen Wohnzimmerkanzleien denke ...;-)
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Es gibt Verträge und die AGB, die solche Details zwischen Vertragspartnern regeln.

Wenn ich eine Agentur beauftrage eine CI zu entwerfen, dann habe ich in erster Linie daran Interesse, diese CI alleine zu nutzen - dafür bezahle ich. Das sollte in deinem Fall ebenfalls vertraglich verfasst sein. Einfach mal in die Verträge schauen. I.d.R. sollte der "Nachbau" daher rechtlich unbedenklich sein.
 

Bianca40

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Also vielen Dank für eure Antworten.

Hab jetzt noch mal mit meinem Chef telefoniert und danach mit der Grafik-Firma.
Die melden sich morgen bei mir zurück um eine Lösung zu finden. Werde berichten falls es jemanden interessiert.
LG Bianca
 

DaTrautinger

Hat es drauf

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Servus Bianca, ja das interessiert - nicht nur mich - sondern viele Andere sicherlich auch. Wäre also nett von Dir, wenn Du uns mit den Ergebnissen der morgigen Verhandlung vertraut machen würdest. Gruß DaTrautinger
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

@ DaTrautinger

Dass ist von Fall zu Fall anders geregelt. Wie gesagt, in erster Linie ist es eine Sache der vertraglichen Regelung (Vertragsfreiheit). Wurde nichts schriftlich fixiert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Geht man von den gesetzlichen Bestimmungen aus (vgl. Rechtsprechungen, Rechtskommentare) dann wird zugrunde gelegt, dass der Auftraggeber ein dauerhaftes, alleiniges Nutzungsinteresse hat, wenn er einen solchen Auftrag vergibt. Aber auch hier gilt: So der Richter will...
 

virra

lazy lizzard

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Der Auftraggeber darf es nutzen, ja. Das heißt aber noch lange nicht, dass er es nachbauen darf. Ohne Genehmigung des Urhebers, also der Agentur/des Grafikers wäre das zumindest nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das UrhG. Das ist sicherlich jetzt auch nur mein Wissen und nicht rechtssicher, aber ich wette, dass der Grafiker/die Agentur im Ernstfall vor Gericht gewinnen würde.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Dann hast du hellseherische Fähigkeit. Meinen rechtlichen Einschätzung liegen 7 Jahre Studium der Rechtswissenschaften zugrunde. Einsicht in die Verträge habe ich in diesem Fall naturgemäß nicht.
 

virra

lazy lizzard

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Hellseherische Fähigkeiten hab ich zwar nicht, aber in dem Fall halt einen straken Glauben.
Ich will allerdings nicht behaupten, dass diese Weltsicht von meinem Beruf als Grafikerin nicht stark gefärbt wäre … ;)
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

@RalliRaser
Bist du jetzt als RA (Volljurist) tätig?
Das fände ich prima, wenn es hier im Forum jemanden gibt, der wirklich fachlich fundiert auf juristische Themen antworten kann!
Wir Laien können und sollten uns ja höchstens auf wohlmeinende Tipps beschränken... Soll jetzt nicht heißen, dass du kostenlose Rechtsberatung geben sollst. ;)
Nur finde ich eben, dass juristische Ratschläge nützlicher und gewichtiger (sowieso) sind, wenn sie vom Fachmann kommen.

Lieber Gruß
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Der Glaube alleine nutzt aber nichts. Gerade wenn ich mich beruflich mit solchen Dingen befasse, dann sollte ich mich (obligatorisch) in Rechtsicherheit wiegen können - sonst wird ggf. die Autobahn des "starken Glaubens" schnell zum ruinösen Pfad mit einer dicken Mauer am Ende. Smash!
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

@RalliRaser
Bist du jetzt als RA (Volljurist) tätig?
Das fände ich prima, wenn es hier im Forum jemanden gibt, der wirklich fachlich fundiert auf juristische Themen antworten kann!
Wir Laien können und sollten uns ja höchstens auf wohlmeinende Tipps beschränken... Soll jetzt nicht heißen, dass du kostenlose Rechtsberatung geben sollst. ;)
Nur finde ich eben, dass juristische Ratschläge nützlicher und gewichtiger (sowieso) sind, wenn sie vom Fachmann kommen.

Lieber Gruß

Nein, ich habe nach Erhalt der "Befähigung zum Richteramt" meinen eigentlichen Traum, der des gewerblichen Fotografens, verwirklicht - und das seit inzwischen 25 Jahren (vor Studienbegin war ich schon als Fotograf aktiv). Dennoch halte ich mich auf dem Laufenden und bin auch familiär mit diesem Thema verbunden.

Es ergibt im Grunde für Juristen keinen Sinn, sich auf juristische Diskussionen in Foren einzulassen. Das liegt aber in der Natur der Sache begründet. Der Laie liest eine Rechtsnorm und verlangt die wortgenaue Umsetzung von dem was da steht. Der Jurist interpretiert diese Rechtsnorm.

Das Recht ist dermaßen komplex, dass der Laie schlicht damit überfordert ist (Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten geht es da häufig nicht anders). So kommt es immer wieder zu völlig verquerten Rechtsansichten und Urteilen, die oft in 3 Instanzen jeweils neu gefasst werden und sich in allen 3 Versionen unterscheiden. Du kannst dir vorstellen, was dann dabei herauskommt, wenn sich Laien ihre eigene Rechtsauffassung bilden, weil sie davon betroffen sind und nun ein vermeindlicher "Fachmann" seine Sichtweisen schildert, die vielleicht die Gegenseite in die Argumentation nimmt - gut gemeinte Hinweise führen dann sehr schnell dazu, dass das Kriegsbeil ausgegraben wird.

RAe z.B. haben grundsätzlich mehrere Rechtsauffassungen -je nach dem auf welcher Seite der Vertretung sie stehen, aber immer für den Mandanten :D - gibt ja Geld dafür...

Die Rechtsberatung ist glücklicherweise nicht mehr so eng gefasst wie noch vor 2007. Das heutige RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) unterscheidet schon, wo Rechtsanwälte "kostenlos" beraten dürfen und vor allem WER beraten darf - unter Umständen darf sogar ein Archtitekt im Baurecht gegen Bezahlung beraten. Kostenlos darf so auch ein Rechtsanwalt z.B. in seinem Freundeskreis beraten - wer seinen Freundeskreis darstellt, entscheidet letzlich der RA. Insofern ist auch geregelt, wer überhaupt das RDG verletzen kann.

Ich schildere zwar hin und wieder gerne meine Rechtsauffassung nach Würdigung der Umstände und auf Grundlage dessen was mir zur Verfügung gestellt wird, aber Diskussionen darüber lehne ich grundsätzlich ab.
 
Zuletzt bearbeitet:

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Die Grundfrage ist und bleibt: Welche Nutzungsrechte hat der Nutzende erworben?

Daraus ergibt sich dann auch, was weitere Dienstleister verwursten dürfen, nicht verwursten dürfen oder auch verwursten müssen.

Falls also jemand mal vom lokalen Mercedes-Dealer den Auftrag kriegen sollte, eine Visitenkarte zu schrauben, bei der der Mercedes-Stern unten rechts, der Mercedes Schriftzug oben links und der Händlername zentriert vorkommt, dann sollte man in Erwägung ziehen, »Formerly known as Partner« dazuzuschreiben.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Das wird man hier ohnehin nicht pauschal beantworten können. Der Mercedes Dealer aus deinem Beispiel hat ohnehin das Recht auf seiner Seite, solange er Vertragspartner von Mercedes ist, denn Rechteinhaber ist die Daimler-Benz AG. Mercedes sichert sich grundsätzlich die uneingeschränkten Rechte.
 
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