AW: Flyer und Plakat
Gerhard Eichberger
Hier habe ich ja im Jahr 2009 über Plakat und Flyer zum ersten Auftritt meines Bandprojektes HELMI'S NIGHTMARE diskutiert. Ich vermute, daß Ihr ja wissen wollt, wie die Sache damals ausgegangen ist.
Es war mir lange nicht möglich, darüber zu berichten. Der Grund dafür war der, daß jener Musiker, der damals den ersten Entwurf für Flyer und Plakat (also den von meiner Bekannten) abgelehnt hat, nicht damit einverstanden war, daß ich über die Probleme bei meinem Bandprojekt in Diskussionsforen gepostet habe.
Nach dem Konzert habe ich im Usenet (wo ich ausgiebig über mein Bandprojekt diskutiert hatte) die Frage gelesen, wie dieses Konzert ausgegangen ist. Daraufhin hatte ich eine ziemlich lange und ausführliche Antwort aufgesetzt. Da sich besagter Musiker jedoch schon so über die Postings aufgeregt hatte, habe ich diese Antwort zuerst mal dem Musiker gesendet. Der hat mir dann SEHR viel rausgestrichen und mir gemailt, ich soll das nicht schreiben, weil das sehr ungünstig für mich und die Band ist. Also habe ich dann nur die zensurierte Version im Usenet veröffentlicht.
Also kurz (?) zusammengefaßt:
Noch vor dem Konzert zeichnete sich ein Problem ab: Ich wurde von der AKM (das ist die österreichische Entsprechung der GEMA) angerufen, weil der Veranstalter das Konzert nicht angemeldet hatte, und es wurde mir gesagt, ich soll dem Veranstalter sagen, daß er das Konzert anmelden muß, da die AKM sonst einen Kontrollor schicken muß. Ich habe dann den Veranstalter angerufen, der versprach, sich darum zu kümmern. (Leider hat er sich da aber offenbar nur versprochen.)
Ich fuhr mit meinem Aixam (das ist ein führerscheinfreies vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h) zum Veranstaltungssaal. Parken durfte man dort nur dergestalt, daß man den Zündschlüssel steckenläßt. (Das ist angeblich eine Vorschrift dort, dafür gibt's ein automatisches Tor, das nur vom Veranstalter aufgesperrt werden konnte.)
Als wir dann am Auftrittstag zum Veranstaltungssaal kamen, mußten wir feststellen, daß es weder Speis noch Trank gab, weil der Wirt ausgefallen war; deshalb ist der Veranstalter mit einigen Gästen in einen Supermarkt gefahren, um Dosenbier zu kaufen, damit man was zum Ausschenken hat. (Laut Veranstalter hatte der Wirt einen Unfall mit seinem Transporter auf dem Weg zum Veranstaltungssaal, wurde schwer verletzt ins Spital gebracht und die Getränke und Lebensmittel beim Verkehrsunfall vernichtet.)
Die Musiker bestanden auf ein Catering, weil ja ausgemacht war, daß die Musiker ein warmes Essen bekommen. Ich hatte gemeint, daß wir halt nach dem Konzert uns ein Lokal suchen sollen, wo wir essen können; das lehnten die Musiker aber ab, sie wollten vor dem Auftritt essen. Daher blieb nichts anderes übrig, als daß wir uns ein Lokal suchten, wo wir auf meine Kosten essen konnten. Leider waren alle Lokale in der näheren Umgebung geschlossen, und wir mußten weit gehen, um überhaupt ein offenes Lokal zu finden. Derweil wir dort zum Essen saßen (inzwischen hätte das Konzert schon längst anfangen sollen), kam ein Anruf von der Kasse: "Ein Kontrollor von der AKM ist da und will den Veranstalter sprechen!" Ich rief daraufhin den Veranstalter an, der mit den Gästen des Computertreffens woanders essen war, und sagte ihm, daß er sofort in den Saal kommen soll, weil der AKM-Kontrollor auf ihn wartet. Wir sind dann auch alsbald in den Saal gegangen. Der Bassist sagte mir, ich soll da nicht mit dem AKM-Kontrollor reden, weil das Sache des Veranstalters ist, sondern wir sollen gleich zum Spielen anfangen - wir sind eh schon viel zu spät dran (Beginn um 22:30 statt um 20 Uhr).
Nach dem Konzert stellte ich fest, daß es bei einem Eintritt von 20 Euro nur 15 zahlende Gäste gegeben hatte. (Es waren schon weit mehr Gäste da - jene Teilnehmer am TI-Treffen, die sich vorangemeldet hatten, durften gratis zuschauen, außerdem noch geladene Gäste.) Die Frau von der Kasse sagte mir, daß der Veranstalter nicht mit dem AKM-Kontrollor geredet hat und sie den Veranstalter auch nicht gesehen hat. (Der hat sich offenbar im Hintergrund des Saales aufgehalten.) Sie gab mir die Telefonnummer des AKM-Kontrollors und sagte, der Veranstalter muß am darauffolgenden Montag gleich dort anrufen. Das sagte ich dann dem Veranstalter. Leider rief er den AKM-Kontrollor nicht an...
Bald darauf erhielt ich einen Brief von der AKM. Es wurde eine sehr hohe Abgabe von mir verlangt. Einerseits, weil die Abgabe für 600 Gäste gerechnet wird (für soviele Gäste ist der Saal zugelassen), andererseits, weil die Veranstaltung nicht angemeldet war und auch verabsäumt wurde, den AKM-Kontrollor anzurufen. Diese Aufforderung beantwortete ich dergestalt, daß ich nicht Veranstalter war und teilte der AKM Name und Adresse des Veranstalters mit.
Ich rief auch den Veranstalter an, der mir sagte, daß er den AKM-Kontrollor nicht gesehen hatte und außerdem die AKM sowieso keinen Zutritt hat, da es eine private Veranstaltung war. Worauf ich ihm erklärte, daß das TI-Treffen, in dessen Rahmen wir spielten, doch keine private Veranstaltung war. Er aber war da anderer Meinung und argumentierte, daß das schon mal deshalb keine öffentliche Veranstaltung gewesen sein kann, weil in diesem Saal gar keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen, daher alle Veranstaltungen dort (wurscht, ob Konzert, Tanzveranstaltung oder sonstwas) als private Veranstaltung bezeichnet werden müssen. Des weiteren sagte er, daß der Saal auch nicht für 600 Leute zugelassen ist, sondern nur für 240, da es nicht mehr Sitzgelegeneheiten gibt. Er sagte mir auch, daß er den AKM-Kontrollor nicht angerufen hatte, weil er das für unnötig hält.
Einige Zeit nach dem Konzert erhielt ich von der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung eine Anfrage, wer in jener Nacht (als der Auftritt war) meinen Aixam in Klosterneuburg gelenkt hat. Die beantwortete ich wahrheitsgemäß damit, daß mein Aixam nicht gelenkt wurde, da ich zum angefragten Zeitpunkt noch im Veranstaltungssaal gewesen bin. Daraufhin bekam ich eine Strafverfügung wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft, die ich beeinspruchte. Dann kam ein Straferkenntnis, gegen das ich Berufung einlegte. Dann gab es zwei Verhandlungen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, bei denen der Veranstalter als Zeuge geladen wurde. Meine Berufung wurde abgewiesen, also legte ich Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, die aber zurückgewiesen worden ist. (Was mir eine Strafe plus rund 2.300 Euro Gerichts- und Anwaltskosten eingebracht hat - die Sache war erst Ende vorigen Jahres "erledigt".)
Naja - soweit einmal der Bericht zum Auftritt des ersten Konzertes von HELMI'S NIGHTMARE, welches am 26. September 2009 stattgefunden hatte.
Gerhard