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Fonts nutzen für T-Shirts?

toni1905

Noch nicht viel geschrieben

Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Schriftarten. Wenn ich T-Shirts gestalte und diese bedrucken möchte zum Verkauf, wie sieht es mit der Schriftart-Lizenz aus? Welche muss ich mir besorgen (z.B. Futura) damit ich keinen Ärger bekomme? Und wo finde ich diese Lizenzen.

LG
 

sleep03less

Tastaturkürzeljunkie

Hallo,
Ich möchte mal ohne Kommentar folgenden Link anfügen: http://www.typolexikon.de/schriftlizenzen/
Dein Link ist zwar interessant (auch wenn ich inhaltlich nicht übereinstimme), aber für den TE wohl sinnfrei. Seine Frage wird damit wohl nicht beantwortet...
Ich kann auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben; bin mir aber (ziemlich) sicher, dass Schriftarten von Betriebssystemen bzw. von Programmen installierte Fonts, kommerziell nutzbar sind. Aber es gibt hier bestimmt Leute, die sich damit eingehender beschäftigt haben als ich.
Grüße
Stephan
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Welche muss ich mir besorgen (z.B. Futura) damit ich keinen Ärger bekomme?
Die Futura ist ein schlechtes Beispiel, sie wurde 1927 von Renner gestaltet. Urheberrechte sind nicht mehr vorhanden, die Regelschutzfrist ist abgelaufen.
Meiner Meinung nach gehört die Futura zu den Brotschriften und ist damit sowieso nicht zu schützen.Aber egal, ist ja nur meine Meinung.
Eine verbindliche Aussage dazu hat z.B. hier Dov Isaacs von Adobe getroffen. Sie gilt zumindest für die von Adobe gelieferten Schriften und er sagt aus das alle von Adobe zum Programm gelieferten Schriften ohne weitere Lizenz verwendet werden können.

grüße
 
… gehört die Futura zu den Brotschriften und ist damit sowieso nicht zu schützen.

Als „Brotschriften“ bezeichnet man die Fonts, die für Fließ- und Mengentexte verwendet werden oder wurden, also die Fonts, mit denen Setzer ihr „Brot“ verdienen oder verdient haben. Hat also nix mit Lizenzen zu tun und daher ist die obige Aussage dumm wie …

;-) Gruss Micha
 
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen
Wie bei allen Rechtsfragen gibt es immer die Möglichkeit etwas in Streit zu bringen. Manchmal hat man ohnehin den Eindruck, dass Verträge nur deshalb so umfang- und detailreich verfasst werden, damit anschließend Anwälte und Gerichte etwas zu tun haben.
Als Nutzer hat man nur die Möglichkeit, die Lizenzbedingungen, so wie sie formuliert und verstanden werden, einzuhalten. Natürlich kann man einen Anwalt um seine Rechtsmeinung fragen, doch ich habe noch nie gehört, dass ein Anwalt dafür haftbar gemacht werden kann, besonders deshalb, da Anwälte in der selben Sprache antworten, mit der Verträge und Gesetze verfasst sind. Das heißt also nicht eindeutig, mit vielen klaren Bestimmungen und noch mehr unklaren Lücken in diesen.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Hat also nix mit Lizenzen zu tun und daher ist die obige Aussage dumm wie …
Futura ist ja wohl eine der klassischen Werkschriften. Nach deutschem Recht sind diese Schriften nicht schutzfähig. Auch wenn die Schriftenhändler versuchen mit diesen Schriften Geld zu machen indem sie sie als Computerprogramme bezeichnen. Aber auch das hat in diesem Fall keinen Bestand.
Man kann eine Futura frei nutzen wenn man sie hat. Die Urheberrechte sind nach 70 Jahren ausgelaufen (1996). Keine Firma kann also Rechte darauf geltend machen nur weil die Schriftzeichen digitalisiert sind.

Als Nutzer hat man nur die Möglichkeit, die Lizenzbedingungen, so wie sie formuliert und verstanden werden, einzuhalten.
Oder eben auch nicht. Die Lizenzbestimmungen der großen amerikanischen Schriftenhändler halten bei uns wohl keinem Rechtsstreit stand. Das ist hier in den letzten Monaten an verschiedenen Stellen hier im Forum diskutiert worden und es gibt eindeutige Aussagen von Rechtsgelehrten dazu.
Das soll nicht bedeuten das man keine Schrift schützen kann, wohl aber das man nicht alles gleauben soll was uns die Schriftmonopolisten aufdrücken wollen.
Liest man sich genauer ein findet man die Abstrusitäten. Die Rotis® ist als Schrift nicht schutzwürdig. Also wurde der Name von Herrn Aicher auf europäischer Ebene als Marke geschützt. Wenn die Schrift nicht schutzwürdig ist kann ich sie frei verwenden, solange sie nicht Rotis® heisst.

Hat also nix mit Lizenzen zu tun und daher ist die obige Aussage dumm wie …
Ja, auch der einfache Geist hat eine Berechtigung zu existieren.

grüße
ralf
 

utnik

open-sourcier

hallo ralf

in der ursprünglichen frage von toni1905 ging es wohl darum, was streitfrei erlaubt ist.

deine mission ist ganz eine andere!
sowohl die schutzwürdigkeit von schriften, schriftzeichen und schriftdateien, als auch die anerkennungs- und streitkultur im zusammenhang mit lizenzbestimmungen sind durchaus interessante diskussionsthemen – passen aber nicht wirklich in diesen thread…

gruss
utnik
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

in der ursprünglichen frage von toni1905 ging es wohl darum, was streitfrei erlaubt ist.
Ja, und ich habe den Link zur Aussage von DON Isaacs von Adobe gesetzt. Der sagt aus das alle mit Adobe Produkten gelieferte Schriften frei verwendet werden dürfen.
Der TE hat keine Aussage abgegeben woher er seine Schriften hat und ob er sie hat.
Wenn er sich eine Futura kauft ist die Lizenzfrage nicht relevant.
Wenn die Futura z.B. mit dem Mac Betriebssystem kommt steht dort:
This font is licensed, not sold, and may not be reproduced without the written consent of Neufville Digital. Parts © Visualogik Technology & Design, 1998.
Also, die Schrift ist lizensiert, eine Verwendung der Schrift ist keine Reproduktion.
Es gibt andere für das System nötige Schriften die mit dem Mac geliefert werden da steht:
and may not be reproduced, used, displayed, modified, disclosed or transferred without the express written approval of Heidelberger Druckmaschinen AG.
Also, ich darf diese Schriften laut des Rechtsanspruchs von Heidelberger nicht mal auf dem Monitor anzeigen oder gebrauchen. Bitte, ich habe diese Schrift mit dem System erhalten und dann verwende ich sie auch. Diese Schriften sind nach der Installation des Betriebssystems aktiv, selbst eine Deaktivierung der Schrift wäre mit einem Copyrightbruch verbunden, denn, hoppla, da wird sie mir doch glatt angezeigt und abschalten wäre ein widerrechtlicher Gebrauch.
Kaum jemand der das hier liest weiß überhaupt wie er die Copyrightangaben der Schriften angezeigt bekommt. Wird bei Windows nicht anders sein.
Es sollen sich alle die hier gegen die freie Verwendung von Werk/Brotschriften aussprechen doch mal über ihre Schriften, auch die mit dem System installierten, hermachen und alles abschalten wofür sie keine Lizenz haben. Bei einem Mac funktioniert dann das System nicht mehr.
Also, nicht immer meckern und Andere als dumm bezeichnen. Haltet Euch mal selbst an die Regeln die Ihr anderen auferlegen wollt. Damit steht Ihr aber ab sofort ohne funktionierenden Computer da.

Das sind definitive fundierte Aussagen auf eine Wischiwaschifrage.

grüße
ralf
 
A

andemande

Guest

@pixelmaker,
die mit Mac/Windows oder Adobe-Software installierten Schriften darfst du sehr wohl verwenden im Rahmen der Lizenzvereinbarung mit deren Software (Mac etc) sofern bei der Verwendung der Schriften keine unmissverständliche Warnung angezeigt wird, dass es hier um eine reine Demo-Installation handelt oder bestimmten Einschränkungen unterliegt.
Bei deiner Interpretation der Rechtslage gehst du nämlich davon aus, dass Apple/Microsoft/Adobe keine Lizenzvereinbarungen geschlossen haben, was diese Firmen ganz sicher getan haben. Oder habe ich dich falsch verstanden?
Bei Adobe gab es vor einigen Jahren noch sog. VHS-Lizenzen mit denen gewerbliche Arbeit untersagt war. Heikel wird es meinem Verständnis nach immer dann wenn man sich Fonts illegal besorgt. Bei legalem Lizenzerwerb kannst du ruhig weiter schlafen und sicher sein dass Apple/Microsoft usw bestimmt nicht zu viel bezahlen, es sei denn die Fontschmiede gehört ihnen selbst.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Hallo
das liegt doch nicht in meinem Einfluss. Es sind doch die Schriftenhändler die mit Klage drohen. Aber sie drohen nur.
Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs das aussagt das auch Brotschriften einen Kunstschutz (nach dem Urhebergesetz) erhalten können. Das Urteil ist aber von 1958 und das Urheberrecht wurde 2004 erneuert. Aber auch da ist die Schutzfrist nach 70 Jahren abgelaufen. Das ist die Rechtslage für die Schriftzeichen, also den grafischen Bestandteil der Schrift. 90% der heute neu auf den Markt gebrachten Werkschriften wird die Hürde zum Kunstschutz nicht nehmen können.
Die Schriftlobbyisten versuchen Schriften also als Computerprogramme zu etablieren. Das beruht nur auf den in den Schriften (Fonts) enthaltenen Hints / Anweisungen. Es gibt ein Urteil vom LG Köln aus 2000 da hat ein Gericht einer Klage eines deutschen Fontherstellers gefolgt. Da wurde aber definitiv festgelegt das der Font nur als persönlich geistige Schöpfung gilt wenn das Hinting vom Schöpfer selbst programmiert wurde. Das ist so etwas von praxisfern, denn jedes Schriftengestaltungsprogramm macht heute das Hinting automatisch. Dieses Gerichtsurteil wird immer gerne zitiert, aber in diesem Fall ging es um Kopie und Verkauf von Schriften durch eiunen anderen Händler, nicht um die Anwendung.
Ob Schriften überhaupt Computerprogramme sind und mit der EULA lizensiert werden dürfen hat das Gericht nicht entschieden.

Bleiben wir bei der Futura, gestaltet 1927. Die Schrift hat logischer Weise kein Hinting, denn Paul Renner konnte nicht programmieren. Der grafische Bestandteil der Schrift ist nicht mehr geschützt.
Nehme ich die grafischen Zeichen an sich, setze sie in einem Schriftenprogramm wie z.B. Glyphs zusammen und speichere sie ab, dann unterliegt diese Schrift keinem Lizenzrecht.
Ich kann diesen Font nicht erneut schützen weil das Hinting von der Software gemacht wird.

Mal zum Abschluss. Ich kenne keinen Fall in dem jemand abgemahnt wurde weil er eine Schrift verwendet hat die nicht lizensiert war. Wenn dann ging es um die Verwendung von geschützten Schriften in Logos großer Firmen.
In Fall einer Abmahnung würde es dann vor Gericht um Grundsatzfragen gehen. Und die kann niemand beantworten da es keine gültigen Gesetze gibt.


@andemande:
Bei Adobe gab es vor einigen Jahren noch sog. VHS-Lizenzen mit denen gewerbliche Arbeit untersagt war.
Lies doch mal bitte diesen Thread im Adobe Forum ich muss doch nicht alles wiederkauen. Dort sagt Dov Isaacs definitiv aus das alle von Adobe gelieferten Schriften kommerziell verwendet werden dürfen. Das betrifft auch die Weitergabe der Schrift in PDF. "You certainly may use any of the fonts bundled with Adobe applications for a logo or similar static content. You may also embed the font in the resultant PDF file or EPS file that you create for the logo for placement in other content. What you cannot do is give out the font file itself to others."

grüße
ralf
 
Zuletzt bearbeitet:
A

andemande

Guest

@pixelmaker,
sollte der TO mit einer nicht für kommerzielle Zwecke erlaubten Software arbeiten ist das Thema Font nachrangig.
Ist der Font mit einer Software installiert worden und unter dem Betriebssystem generell verfügbar gibt es für den Anwender keinen Hinderungsgrund diesen nicht zu verwenden.
Bei einem T-Shirt Druck in Kleinauflage werden die Justiziare vermutlich nicht in Aktion treten, selbst bei einem ihrer Meinung gedachten infringement of rights.
Egal ob überhaupt Schutzrechte geltend gemacht werden können, gegen Goliath hat David zunächst ganz schlechte Karten.
Dass ein kleiner Pixler da auf der sicheren Seite sein will, verstehe ich durchaus.
 
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