AW: Food Fotografie Urheberrechtsfrage
Ein Urheberrecht ist ja dann gegeben, wenn eine gewisse Schöpfungstiefe vorhanden ist.
Da wir uns hier also schon mit juristischen Fachbegriffen befassen, wollte ich nur anmerken, das Gegenteil ist der Fall
Also nicht "Schöpfungstiefe", sondern "Schöpfungshöhe" (
-> nicht juristisch belastbare Begriffserklärung in der Wikipedia)
Das Urheberrecht eines Koches ist m.E. dann gegeben, wenn dieser das Anrichten seiner Speise fotografiert und dann dieses Bild nutzt.
Zu betonen ist, dass dies nur deine Interpretation darstellt
Du bestellst ein Essen, es wird serviert. Anschließend putzt Du die Platte. Und jetzt kommt der Koch und sagt, stop ich habe das Urheberrecht an den von mir angerichteten Speisen. Loss, so rauskotzen wie ich es angerichtet habe.
Das Beispiel ist von dir sicher ironisch gemeint
Immerhin verhält sich der Gast eines Restaurants erwartungsgemäß, wenn er das Essen verspeist und nutzt es zweckgemäß oder bestimmungsgemäß.
Wenn du dich aber hinsetzt und das Essen fotografierst, ist das in einem Restaurant keine zu erwartende Verhaltensweise und nicht die ausdrückliche Bestimmung des Gerichts auf dem Tisch...
DU hast die Speisen bestellt, hast diese fotografiert (bitte mit Erlaubnis des Wirtes)
Das ist wichtig, denn wie gesagt, Hausrecht gilt und wenn das Fotografieren untersagt ist, dann ist das tabu.
Aber hol Dir eine Rechtsberatung ein, wenn Du unsicher bist.
Das würde ich unterschreiben, denn wir hier stochern nur laienhaft in diesem Thema herum.
Endgültig geklärt würde dies wohl nur durch einen Richterspruch
Und da ist jeder Richter frei, seine Entscheidung zu formulieren - wenn man damit nicht zufrieden ist, kann man u.U. den nächsten Richter der höheren Instanz anrufen.
Juristische Urteilsbildung ist ein komplexer Prozess, dem auch unterschiedliche Argumentations- und Denktechniken vorausgehen.
Hier kommt noch dazu, dass sich
sundash in Griechenland befindet - auch wenn es sich letztlich um eine Veröffentlichung im Netz handelt, so muss er auch lokale Gesetze bei der Anfertigung beachten.
Der Rat, zu einem Anwalt zu gehen, mag immer reichlich überzogen klingen, da es doch nur um so etwas kleines wie ein paar Bilder von Pommes mit Ketchup geht
Aber, Abmahnungen können teuer werden. Das geht dann sicher über den Preis dafür hinaus.
Man braucht also eine belastbare Rechtsmeinung - diese kann nur ein Anwalt abgeben, was weniger mit dem Rechtsberatungsgesetz von der Seite zu tun hat, dass wir uns hier darüber nicht austauschen dürften, sondern damit, dass wir einerseits nur allgemein erörtern können (der größte Teil von uns dürfte juristischer Laie sein und hat daher vllt. nicht die volle Sachkenntnis) und andererseits ein Anwalt auch für seine Beratung einsteht, sprich auch dafür haftet.
Das kann (und will) sicher keiner von uns übernehmen.
@
berniecook dass ich dich hier zitiere stellt keinen "persönlichen Angriff" auf dich dar, bitte nicht falsch verstehen
Es ist von meiner Seite nur ein "freundschaftlich", sachlicher Diskussionsbeitrag zum Thema.
Liebe Grüße