AW: Fotografen zittern nach Gerichtsurteil
diepresse.com schrieb:
Bisher galt, dass man ungefragt jeden fotografieren durfte, sofern es sich nur nicht um eine private Situation handelte (etwa in Wohnung oder Garten). Das neue Urteil ermöglicht es aber jetzt grundsätzlich jedem, der fotografiert wurde, auf Unterlassung zu klagen.
[...]
„Es kann ja nicht sein, dass in Zukunft bei einem Gruppenbild 40 Leute nach ihrem Einverständnis gefragt werden müssen“, sagt Weinwurm.
Meine Sicht der Dinge:
ad 1:
Das heißt in Deutschland "Eingriff in den allgemeinen Lebensbereich". Da kann man in D erst dann etwas dagegen unternehmen, wenn die Bilder veröffentlicht werden.
ad 2:
Bei einem Gruppenfoto muss sicher nicht jeder gefragt werden, da ein Gruppenfoto ja auf Anforderung erstellt wird: "Stellt Euch mal alle da hin." Da kann man ja schon im Vorfeld weg bleiben. Gut, die Geisteskranken (vulgo Abmahnprofis) werden natürlich willentlich auf das Foto kommen und hinterher sagen, dass sie nicht um Einverständnis gefragt wurden.
diepresse.com schrieb:
„In der Street Photography geht es darum, die Leute ungestellt zu fotografieren“, sagt Toni Tramezzini [...] „Wenn ich die Fotos in der Galerie verbreite, könnte ich mich ja theoretisch auch haftbar machen“, sagt er.
Die Verbreitung ist in D auch nicht ohne Einwilligung möglich. Für A stellt sich die Frage, wann ich nach dem Einverständnis fragen muss. Vorher oder nachher? Wenn ich Street mache, würde ich es als vollkommen legitim ansehen, nach dem Schuss zu fragen, ob ich das verwenden darf. Damit wäre dem Bild und dem Urteil genüge getan.