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Fotografie im öffentlichen Raum

A

andemande

Guest

@andemande
Brauch ich nicht, da es mir um etwas völlig anderes ging.
Interessant, warum dann willkürlich Personen zitieren von denen keine im Zusammenhang mit der
Diskussion bekannten Vorkommnisse gelaeufig sind?
Zweifellos hat eine gut situierte Person bessere Karten, und wenn auch nur durch die besseren Rechtsberater, die auch mal einen Deal vor Gericht aushandeln koennen. Gilt aber fuer saemtliche anderen Streitigkeiten genauso.
Mir jedenfalls geht das unsinnige Paparazzi-Verhalten von zu vielen eindeutig zu weit. Paparazzi deshalb weil nicht fuer die eigene Erinnerung, fuer das Ausleben eines wunderbaren Hobbies, sondern, so ist es doch, weil hemmungslos weiterverbreitet wird.
Es wurde geschossen und ohne Ruecksicht und Hirn "vermarktet", jetzt wird zurueckgeschossen, Kollateralschaeden inklusive.
Wenn der gar nicht so geringe Unterschied zwischen oeffentlicher Veranstaltung und oeffentlichem Raum in den Koepfen nicht mehr existiert oder ignoriert wird muss der Staat eingreifen, Selbstjustiz, nein danke.
 

Fotografie

studio24

Homo Nikoniensis

Willst oder kannst Du nicht verstehen, was ich sagen möchte?
Ich hatte es so verstanden, wie es gemeint war. Aber dass dann jemand kommt, der es nicht verstehen will, war ja klar.

weil wir doch alle durch
unser, ach so verantwortliches Verhalten, so klug
sind die Schnapsleiche, die in ihrem Erbrochenen
liegt, niiiiiiemals ablichten werden....
Wie wäre es mit Alkoholverbot statt Fotografieverbot? Soll das Persönlichkeitsrecht nur dazu herhalten, sich in der Öffentlichkeit daneben benehmen zu können?

Ich betrachte meine Persönlichkeitsrechte durchaus als eingeschränkt, wenn ich solche Busowskis aushalten muß nebst den daraus resultierenden Nebenwirkungen wie Dreck und Gestank, Beschädigung von privatem und öffentlichem EIgentum oder Pöbeleien in öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber wehe, jemand fotografiert das, dann sind die Pesönlichkeitsrechte plötzlich ja so wichtig.

Wie wäre es mal mit den Beispielen anders herum? Jemand uriniert in deinen Vorgarten, kotzt dir in den Hauseingang oder beschmiert als selbsternannter "Graffity-Künstler" deine Hauswand. Alles kein Problem, aber hüte dich, das zu fotografieren, denk bloß an die Persönlichkeitsrechte dieser netten Leute.

Jemand bricht bei dir ein, räumt dir die Bude aus und deine Ü-Kamera hat es aufgezeichnet: bloß nicht veröffentlichen, die Persönlcihkeitsrechte des Einbrechers stehen erfreulicher Weise über denen deines Rechtes auf unversehrte Privatsphäre oder dem, den Täter zu finden, um dein Eigentum zurück zu erhalten. Mit Aufzeichnungen von Dashcams sieht es ja nicht anders aus. So was ist für mich die Pervertierung des Persönlichkeitsrechtes.

Werden wir doch anhand von Aufnahmen mal konkret. Keine Kunst, sondern lediglich Schnappsschüsse in öffentlichen Bereichen. Nach deutschem KUG lauter Persönlichkeitsrechtverletzungen:

Eine ganz normale Strandszene, nach deutschem Recht ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Im nächsten Bild gleich mehrfacher Rechtsbruch (und dann auch noch eine Minderjährige dabei, wenn da mal keine sexuellen Aspekte ne Rolle gespielt haben):

Eine ganz normale Strassenszene, wie sie täglich millionenfach zu sehen ist:

Einzig grenzwertig könnte diese hier sein:

Aber da die Aufnahmen in USA entstanden und die Betroffenen vermutlich auch US-Bürger sind ist das überhaupt kein Problem.

Das KUG stand übrigens nicht auf den Tafeln, die Moses den Berg runter geschleppt hat, sondern ist vor langer Zeit mal von Menschen gemacht worden. Wer nicht bereit ist, auch mal bestehende Gesetze in Frage zu stellen oder neu zu überdenken zeigt reines Mitläufertum und blinden Gehorsam. Selbst der BGH ändert alle paar Jahre seine Meinung zu vielen früheren Urteilen und korrigiert sie, warum sollten dann unsinnige Regelungen ausgerechnet im KUG und UrhG für alle Zeit in Stein gemeißelt sein?
 
Zuletzt bearbeitet:

xxdragonxx

Noch nicht viel geschrieben

@studio24 deine oben genannten Bilder verletzen nach deutschem Recht alle das Persönlichkeitsrecht der abgelichteten Person und zwar aus dem Grunde, da sie das Hauptzeil der Aufnahme sind. Du würdest es vllt auch nicht witzig finden, wenn du der Angler am Strand bist und dein Chef dich wiedererkennt und das dann noch nen Zeitpunkt war, wo du vllt krankgeschrieben warst. Klar ist weit hergeholt! Bei einer Veranstaltung wie Fussballspiele oder Konzerte ist es was anderes, da du dort einer von vielen bist in der Menge. Werden bei Fussballveranstaltungen Fotos von Zuschauern absichtlich als Portrait gemacht, muss die einzelne Einverständniserklärung vorliegen. So ist das Recht hier.

Die einzige Möglichkeit die du hast, auswandern in ein Land wo es anders geregelt ist.
 
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