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Fotografie und Urheberrechte

Fotografie - Was ist erlaubt und was nicht?

Mit den Rechten ist es oftmals gar nicht so einfach. Markus alias machte mich auf einen interessanten Artikel aufmerksam. Für Fotografen ist sowas natürlich besonders wichtig. Darum habe ich euch mal die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

Fotografie_-_Was_ist_erlaubt.jpg

Quelle: pixabay.com

Fotos von Gebäuden und Kunstwerken

erlaubt: bei Gebäuden: Außenaufnahmen

bedingt erlaubt: Innenaufnahmen nur mit Einwilligung des Eigentümers, das gilt auch wenn ein Bild von draußen nach innen geschossen wird (zum Beispiel durch ein Fenster)

- die Erlaubnis sollte schriftlich festgehalten werden

- die Fotos müssen von einem öffentlich zugänglichen Platz aufgenommen werden

- Erlaubnis gilt nicht, wenn es sich um ein für einen bestimmten Zeitraum aufgestelltes Kunstwerk handelt

Markenprodukte, Logos und Namensschilder:

erlaubt: für nichtgewerbliche Zwecke (außer hier im Forum - siehe Forenregeln)

nicht erlaubt:

- bei gewerblichen Zwecken, wenn es nicht als Motiv im Vordergrund steht, sondern z.B. als Kulisse dient.

- bei einer Werbekampagne für ein anderes Produkt nicht

Faustregel: Wenn das Bild so erscheint, als sei es ein Werbefoto des Herstellers, macht man sich strafbar.

Fotos mit urheberrechtlich geschützten Gegenständen

(das sind z.B. Handtaschen, Gemälde, Designersofas etc.)

erlaubt: als "unwesentliches" Beiwerk im Bild

nicht erlaubt: im Vordergrund, hier ist nur private Nutzung (Fotoalbum oder Dia-Show im Freundeskreis) erlaubt

Fotos von anderen Menschen:

nur erlaubt:  mit Einwilligung des Abgelichteten (nach dem Tod des Abgelichteten gilt nach 10 Jahren eine Einwilligung der Angehörigen einzuholen)

Ausnahmen, bei denen Einwilligung nicht erforderlich ist:

- Personen als Beiwerk auf der Aufnahme

- Bilder von Versammlungen und anderen Großereignissen (solange keine Personen im Vordergrund gezielt aufgenommen werden)

- Bilder aus der Zeitgeschichte (die über die Ablichtung des alltäglichen Geschehens hinausgehen, wie Großereignisse, Unfälle oder Straftaten)

Einwilligung ist auch erforderlich, wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist!

Kinderfotos:

- Minderjährige zu fotografieren ist ohne Einwilligung der Eltern möglich, das Kind muss aber einwilligen

- soll das Bild verbreitet werden, benötigt man die Einwilligung eines Elternteils

- eine einmal erteilte Einwilligung kann das Kind auch später im Erwachsenenalter nicht mehr rückgängig machen

Aktaufnahmen in der Öffentlichkeit:

erlaubt, es muss aber damit gerechnet werden, dass jemand das Ordnungsamt verständigt, wenn sich jemand belästigt fühlt

Wer den gesamten Bericht mit noch weiteren interessanten Informationen für Fotografen lesen möchte, findet diesen HIER.

 

Fotografie und Urheberrechte

Pixelschieber

Vektorloge

Ja, auch von mir Danke, wobei ich schon erschreckt-erstaunt bei dem Abschnitt über "Kinderfotos" staune... .... nicht nur weil alleine die automatische Rechtschreibkorrektur in diesen Eingabefeld es nicht zulässt, dass ich eben -photos schreiben wollte, sonders es immer wieder automatisch in "popos" "verbesserte".
 
N

nobodyknowsmyname

Guest

Ich finde es immer wieder belustigend, das es sogenannte Fotografen gibt die sich rechtlich vorher rein gar nicht darüber informiert haben, wen , was , wie , wann aufgenommen werden darf. Auch der Link lässt Lücken offen über die man sich informieren muss!Panormafreiheit gilt auch nicht immer!Bevor ich versuche jetzt alles auf zu listen, es gibt zwei wirklich gute Bücher und die die es wirklich interessiert sollten die sich dringend zulegen, wie auch auf aktuellem Stand halten was die rechtl. Situation eines Fotografen in DE angeht. Das Recht wird in nicht allzu ferner Zukunft überarbeitet werden müssen.Recht am BIldhttp://www.amazon.de/Recht-Bild-Wegweiser-Fotorecht-Fotografen/dp/3864900107/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1422772264&sr=8-1&keywords=recht+am+bildRecht für Fotografenhttp://www.amazon.de/Recht-f%C3%BCr-Fotografen-Ratgeber-fotografische/dp/3836225808/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1422772264&sr=8-2&keywords=recht+am+bildviel Spaß und Erfolg beim Lesen und Lernen
 

draupnir

Moderator

Teammitglied
Das Fotografieren von Gebäuden von aussen ist nicht per se rechtlich frei. Siehe Golem: http://www.golem.de/1012/80197.html "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind."Ausserdem gibt es sensible Bereiche wie Atomanlagen, militärisches Anlagen, u.s.w die man nicht fotografieren darf.Auch ein privater Hauseigentümer könnte in der heutigen Zeit arges denken, wenn man sein Haus fotografiert.Dann kommt noch dazu wie fotografiert wird. Von der Strasse aus oder per Fotodrohne. Im letzteren Fall sind die Regeln noch strenger. Es ist ein komplexes Thema und es wird immer kompliziert.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Wenn Du den Link gelesen hättest, würdest Du richtigerweise wissen, dass ich von öffentlichem Grund aus Häuser fotografieren darf. Auch private Häuser. Dummerweise liegen die genannten Häuser der Schlösserverwaltung in einem Garten und ich kann das Schloss nicht von öffentlichem Grund aus fotografieren.Dann darf ich im Sinne der Panoramafreiheit alles an Eigentum fotografieren, solange ich keine Hilfsmittel benutze. Drohnen sind logischerweise ein Hilfsmittel, genauso wie ein Gerüst oder eine Leiter.
 

romov

Noch nicht viel geschrieben

Mal eine handhabbare Zusammenfassung zu diesem Thema. Dazu gerade bei Heise gelesen:Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten Am 26. Januar 2015 ist eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten, die den Umgang mit Fotos betrifft. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verschaerfung-des-Sexualstrafrechts-in-Kraft-getreten-2534545.html?wt_mc=nl.ho.2015-02-02
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,herzlichen Dank für diese Info. Sollte man irgendwo pinnen oder ein Tutorial daraus machen, weil solche Fragen immer wieder im Forum auftauchen,Auf jeden Fall Daumen nach oben!Grüße
 

MiraiPolarstern

Noch nicht viel geschrieben

Danke für die gute Zusammenfassung - ist immer wieder gut sowas mal aufzufrischen. Gerade bei solchen Themen fände ich es gut, wenn man hier einen Favoriten- oder Pinbutton hätte, um es im eigenen Profil verlinkt zu haben - so kann man schneller wieder auf das Thema zurückgreifen :D
 
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