Mit den Rechten ist es oftmals gar nicht so einfach. Markus alias machte mich auf einen interessanten Artikel aufmerksam. Für Fotografen ist sowas natürlich besonders wichtig. Darum habe ich euch mal die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Quelle: pixabay.com
Fotos von Gebäuden und Kunstwerken
erlaubt: bei Gebäuden: Außenaufnahmen
bedingt erlaubt: Innenaufnahmen nur mit Einwilligung des Eigentümers, das gilt auch wenn ein Bild von draußen nach innen geschossen wird (zum Beispiel durch ein Fenster)
- die Erlaubnis sollte schriftlich festgehalten werden
- die Fotos müssen von einem öffentlich zugänglichen Platz aufgenommen werden
- Erlaubnis gilt nicht, wenn es sich um ein für einen bestimmten Zeitraum aufgestelltes Kunstwerk handelt
Markenprodukte, Logos und Namensschilder:
erlaubt: für nichtgewerbliche Zwecke (außer hier im Forum - siehe Forenregeln)
nicht erlaubt:
- bei gewerblichen Zwecken, wenn es nicht als Motiv im Vordergrund steht, sondern z.B. als Kulisse dient.
- bei einer Werbekampagne für ein anderes Produkt nicht
Faustregel: Wenn das Bild so erscheint, als sei es ein Werbefoto des Herstellers, macht man sich strafbar.
Fotos mit urheberrechtlich geschützten Gegenständen
(das sind z.B. Handtaschen, Gemälde, Designersofas etc.)
erlaubt: als "unwesentliches" Beiwerk im Bild
nicht erlaubt: im Vordergrund, hier ist nur private Nutzung (Fotoalbum oder Dia-Show im Freundeskreis) erlaubt
Fotos von anderen Menschen:
nur erlaubt: mit Einwilligung des Abgelichteten (nach dem Tod des Abgelichteten gilt nach 10 Jahren eine Einwilligung der Angehörigen einzuholen)
Ausnahmen, bei denen Einwilligung nicht erforderlich ist:
- Personen als Beiwerk auf der Aufnahme
- Bilder von Versammlungen und anderen Großereignissen (solange keine Personen im Vordergrund gezielt aufgenommen werden)
- Bilder aus der Zeitgeschichte (die über die Ablichtung des alltäglichen Geschehens hinausgehen, wie Großereignisse, Unfälle oder Straftaten)
Einwilligung ist auch erforderlich, wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist!
Kinderfotos:
- Minderjährige zu fotografieren ist ohne Einwilligung der Eltern möglich, das Kind muss aber einwilligen
- soll das Bild verbreitet werden, benötigt man die Einwilligung eines Elternteils
- eine einmal erteilte Einwilligung kann das Kind auch später im Erwachsenenalter nicht mehr rückgängig machen
Aktaufnahmen in der Öffentlichkeit:
erlaubt, es muss aber damit gerechnet werden, dass jemand das Ordnungsamt verständigt, wenn sich jemand belästigt fühlt
Wer den gesamten Bericht mit noch weiteren interessanten Informationen für Fotografen lesen möchte, findet diesen HIER.