ich verstehe die Aufregung nicht Hast du DAS Dach des Parkhauses fotografiert, oder VOM Dach?
Wenn ich das richtig verstanden habe, meintest du vom Dach aus, nämlich das Stadtpanorama oder was auch immer.
Das macht aus meiner Sicht nämlich schon einen Unterschied.
Leider nein - so ziemlich diese Konstellation hat es vor Gericht NICHT geschafft. Es ging dabei um das Hundertwasserhaus irgendwo in Österreich. Es wurde von einem Deutschen vom Haus gegenüber fotografiert. In Österreich ist - weitgehender als bei uns - auch das Knipsen von Gebäuden aus erlaubt. ... in Deutschland aber nicht - und bei der Klage in Deutschland wurde dem deutschen Fotografierer vorgehalten, dass so ein Bild nach deutschen Recht NICHT ok sei. Das Einverständnis der Bewohners gegenüber war kein Problem (was hier also das Parkhaus wäre) - der hatte den Fotografen ja extra auf seinen Balkon oder sein Fenster gelassen.
Es war explizit das Problem, dass die Hundertwasser-Vertreter nicht mochten, dass ihr Haus von diesem Winkel aus in Deutschland unautorisiert erhältlich sein würde. Natürlich weil man genau diese Bilder zumindest in D selbst vertreiben will (in Ö konnte man dagegen nichts machen, weil das da ja erlaubt war). ... und da hätten wir dann auch schon ein Motiv, warum uns jemand empfindlich auf die Füsse springen könnte: Wenn hier tatsächlich eine besonders attraktive Aussichtsstelle vorliegt, könnte der Parkhausbetreiber z.B. hier Einnahmen erzielt haben, die er von einem "Einfach-so"-Knipser (der keine "Standgebühr" zahlt) nun bedroht sieht. Und natürlich könnte irgendein Objekt auf den Bildern drauf sein, bei dem ein anderer Eigentümer meint, dessen Ablichtung stehe eben nur ihm zu (Motiv 2 um uns zu verklagen).
Es muss ja nicht immer so schlimm sein, könnte aber eben. Einfach machen heißt immer: das Risiko des Worst-Case - hier sogar 2 Klagen - in Kauf zu nehmen. Was man machen kann. Das ist aber alleine nach der mir bekannten Rechtsprechung mindestens die Lage.
Zu dieser Risiko-Abwägung versteht sich: je toller und exklusiver ein Aussichtspunkt ist (und umso klarer erkennbar ist, wo der Fotograf demnach gestanden haben muss) umso wahrscheinlicher ist natürlich, dass auch die Gebäude-Eigentümer um diese Neben(-einkommens-)features wissen. Hier also (1) die Eigentümer des Parkhauses, aber natürlich (2) auch die von Gebäuden, bei denen man nur und gerade von einer Anhöhe aus besondere Aspekte sehen kann.
Da sollte man sich bei Bildern vom Hochhaus-Hotel Park-Inn am Alexanderplatz etwa nichts vormachen - jeder der einmal da oben war, erkennt natürlich auf den ersten Blick, wenn er Fotos von anderen sieht, die eben auch genau da waren, ebenso beim Fernsehturm in Berlin, natürlich auch bei dem in Frankfurt und bei dem in Stuttgart. Auch prima in kleinen Orten wie Stralsund: es gibt nur 2 (Kirch-)türme aus, von denen man z.B. ein Panorma gemacht haben kann.
>> Ich kenne Leute, die machen ganze Shootings in Parkhäusern,
>> hat noch nie jemand was gesagt
Es sagt bei sowas meist auch keiner was im Vorfeld (das gibt's wirklich nur bei Flughäfen und Museen oder so). Das ist ja der Trick. Eher freuen sich Leute mit der Mentalität der RedTube-Abm@hner, dass wieder ein Dummer so eine Sache ins Netz stellt. Da ist keiner wirklich böse - aber das Geld wollen die von Dir ziemlich sicher und bekommen es für die reichlich und sinnlos gegen Dich erzeugten Aufwände auch. Einziger Ausweg: Du bist bereits insolvent - dann kommen die vielleicht auf die Null-Plan-Liste und verlieren darum die Lust, weil sie auf dem Aufwand sitzen bleiben.
Wenn es für ein paar solcher Fotos derart knallt hast Du - anders als im angesprochenen RedTube-Fall - keine riesige Empörungs- und Shitstorm-Community auf Deiner Seite sondern stehst alleine gegen mittelmässige Anwälte mit recht schlechten Charakter (andere machen sowas gar nicht mit), die alle Eintreiber-Tricks kennen.
Da kann man wütend strampeln und sich vor Verzweiflung auf den Rücken drehen: die aktuelle Rechtslage ist - wenn man sie halbwegs ernst nimmt - nicht zur Förderung der Fotografie gedacht sondern de facto eher zur Verhinderung (aber das ist in der StVO nicht anders - da steht auch primär drin, was man nicht soll - selbst das Medizinrecht besteht aus don'ts und nicht aus do's). Da hat eben damit zu tun, dass es auch andere Rechtsgüter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte von Architekten, allgegenwärtige Markenrechte usw.) gibt, die man aus Spaß am Fotografieren insbesondere bei wirtschaftlichen Erfolg damit eben auch nicht einfach enteigenen kann.