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testexit
Guest
AW: Fotorecht für Fotografen
Vielen Dank für den Link
Wollt ich ohnehin schon mal suchen
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testexit
Guest
Fotofreak
Auch hier muss ja wieder unterschieden werden zwischen der "Erlaubnis einer Aufnahme" in einem fremden Land und deren Veröffentlichung. In einigen Ländern ist es unerwünscht, von einzelnen Frauen Aufnahmen zu machen. Anderswo darfst du zB an/in religiösen Stätten nicht fotografieren. Wieder anderswo kann das Fotografieren an Flughäfen und Häfen untersagt sein.
Andererseits: wenn dir ein Erziehungsberechtigter in bspw. Gambia die Erlaubnis erteilt, ein Bild von seinem Kind zu machen, heißt das auch, dass er automatisch mit der weltweiten Veröffentlichung im Internet einverstanden ist? Zumal, wenn ihm dieser Sachverhalt auch nicht verständlich dargelegt wurde?
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weitestgehend nur noch lesend
Nun, es hängt ja nicht an der Verkaufsabsicht, sondern am Recht am eigenen Bild. Daher ist der Grund Veröffentlichung egal.wie sie auch auf manchen Fotoportalen verlangt werden, bei denen keine Verkaufsabsicht besteht.
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Genau das meinte ich damitNun, es hängt ja nicht an der Verkaufsabsicht, sondern am Recht am eigenen Bild. Daher ist der Grund Veröffentlichung egal.
Fotofreak
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Katze
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