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Fotorecht und Gruppen

fritz_broemmelkamp

Der trotz Wolf tanzt

Hallo zusammen,

immer wieder werden von Agenturen Fotografien wegen fehlender Freigaben zurückgewiesen. Bei Einzelpersonen verständlich (wenngleich auch nicht immer machbar - zB bei Sprachproblemen im Ausland: Wer bekommt vom tibetischen Mönche eine Freigabe?). Aber wie sieht es bei Gruppen aus? Zum Beispiel einer Pilgergruppe auf dem Jakobsweg (10-15 Personen), oder eine Kindergartengruppe bei Spielen (wie kontaktiert man 12 oder x Eltern)? Wie verhält es sich da bei den Freigaben?

Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht - oder verzichtet Ihr auf solche Bilder? Muß ich Freigaben in der Landessprache mitführen?

Würde mich mal interessieren.

Fritz

P.S.: Nicht das es auch hier Probleme gibt: Es soll keine Rechtsberatung stattfinden, sondern nur ein Meinungsaustausch :idee: !
 

Fotografie

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Fotorecht und Gruppen

du sprichst gerade 2 sehr heikle Themen an, bei denen du es einfach "lassen" solltest.
Gläubige in der Ausübung Ihres Glaubens
und Kinder
bei beidem müsstest du dir
(auch wenn es immer heisst: die Person muss ein Hauptbestandteil des Bildes sein, damit man eine Genehmigung braucht)
bei jeder Person die erkennbar ist tatsächlich eine Unterschrift holen.

Nur weil der Tibeter ist, oder du seine Sprache nicht sprichst, heisst das nicht, das du die Unterschrift nicht brauchst.
Es kommt ja auch kein Chinese zu dir, fotografiert dich und verkauft bei einer chinesischen Bilderagentur.

Die Agenturen müssen sich schützen, sie arbeiten international.
 
Zuletzt bearbeitet:

wupperphotos

Holger Reich - Wupperfotografie

AW: Fotorecht und Gruppen

Das handhabe ich ebenso. Keine Kinder und keine Gläubigen. Es kann unangenehme Nebenwirkungen haben
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Fotorecht und Gruppen

die definition Gruppenbild sagt aus, das du von jedem eine Unterschrift brauchst.

wenn die Personen nur Beiwerk sind, 8 Jogger in 50meter entfernung dann brauchst dus nicht. der Übergang ist fliessend.

dazu gibts aber ganz viel Literatur und Urteile.
jede Agentur sieht das anders.
hätte ich eine Agentur, würde es bei mir auch nur schwarz und weiss geben, wobei schwarz 90% ausmachen würde.
Würde auch nur eine Person erkennbar sein, würde ich es lassen.
 

Haiduc

Fotoknipser

AW: Fotorecht und Gruppen

Ich würde ohne Freigabe prinzipiell keine Bilder fremder Personen veröffentlichen, geschweige solche Bilder Agenturen anbieten!

Würde auch nie Leute auf der Straße ansprechen, ob sie mir eine Einwilligungserklärung unterschreiben, auch wenn gerade solche Motive ihren besonderen Reiz haben, würde ich eher auf solche verzichten!

Gruß Robert
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Fotorecht und Gruppen

Ich würde ohne Freigabe prinzipiell keine Bilder fremder Personen veröffentlichen, geschweige solche Bilder Agenturen anbieten!
Volle Zustimmung!

Würde auch nie Leute auf der Straße ansprechen, ob sie mir eine Einwilligungserklärung unterschreiben, auch wenn gerade solche Motive ihren besonderen Reiz haben, würde ich eher auf solche verzichten!

Gruß Robert
Naja, das Ansprechen ist ja nun nicht verboten, sondern eine persönliche Geschichte.
Ich hab's auch noch nicht gemacht. Weiss nicht, ob ich mich dazu überwinden könnte. :uhm:
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Fotorecht und Gruppen

Die Leute reagieren meist gut, trau dich, es entstehen tolle Aufnahmen und Momente die man sich immer wieder gerne anschaut, weil sie Persönlichkeit bekommen.
Aber solche Bilder muss man ja auch nicht verkaufen.

esit: aber wenn man Ihnen dann die Bilder auch noch schön ausdruckt und bringt,
dann hat man nicht nur schöne Bilder, sondern auch noch "Freu(n)de" gemacht



mir ist das schon so oft passiert, das ich eigentlich nur ein Foto machen wollte und 30 Minuten später auf einen Kaffee in einem fremden Land, irgendeinem Wohnzimmer saß, und mir die ganze Familie vorgestellt wurde (inkl Hund)...

 
Zuletzt bearbeitet:

fritz_broemmelkamp

Der trotz Wolf tanzt

AW: Fotorecht und Gruppen

Vielen Dank für die Hinweise, die für den nächsten Asienaufenthalt sicher hilfreich waren. Vermutlich werde ich mich wie bisher mehr Landschaft und Natur beschränken (wenngleich "People" sicher auch ihren Reiz gehabt hätten).
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Fotorecht und Gruppen

Vielen Dank für die Hinweise, die für den nächsten Asienaufenthalt sicher hilfreich waren. Vermutlich werde ich mich wie bisher mehr Landschaft und Natur beschränken (wenngleich "People" sicher auch ihren Reiz gehabt hätten).

ich hatte den Entscheidenden Satz in meinem letzten Beitrag vergessen...

...bla bla Kaffetrinken... Hund

und dann ist es auch kein problem die Leute nach der Freigabe zu fragen
und man darf viel mehr fotografieren, als man eigentlich vor hatte.

Viel Spass auf deiner reise.
 

gefrorene_wand

Angekommener

AW: Fotorecht und Gruppen

Wenn es um Personen geht, würde ich auch auf Nummer Sicher gehen. Für illegal veröffentlichte Personen können auch empfindliche Strafen hageln. Ich möchte mein Gesicht auch nicht überall veröffentlicht sehen. Ohne Release oder einen anderen Vertrag würde ich keine Personen veröffentlichen. Zudem ist es manchmal schwer zu erkennen ist die Person der Hauptbestandteil des Bildes oder der Brunnen rechts daneben.
 

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht und Gruppen

kurze Frage zum Thema:

Habe mal gehört, dass es in D ab einer Personenzahl von 20 oder mehr (z.B. Kinder auf dem Schulhof, oder Stadtfeste, Rummel) nicht mehr notwendig ist, eine Genehmigung einzuholen. Ist das richtig?
 

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht und Gruppen

edit: zu meiner Frage

Bilder aus dem Fußballstadion, da haben wir genug gesehen, wo einzelne Personen jubelnd auf den Rängen oder fanmeilen standen. Die ersten 10 Reihen hätten vielleicht alle per Release gefragt werden müssen.

Gibt es bei sowas (öffentl. Veranstaltung) Sonderregelungen?

Sonst stimme ich zu euch voll zu. Kein Release - kein Bild.
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Fotorecht und Gruppen

kurze Frage zum Thema:

Habe mal gehört, dass es in D ab einer Personenzahl von 20 oder mehr (z.B. Kinder auf dem Schulhof, oder Stadtfeste, Rummel) nicht mehr notwendig ist, eine Genehmigung einzuholen. Ist das richtig?

edit: zu meiner Frage

Bilder aus dem Fußballstadion, da haben wir genug gesehen, wo einzelne Personen jubelnd auf den Rängen oder fanmeilen standen. Die ersten 10 Reihen hätten vielleicht alle per Release gefragt werden müssen.

Gibt es bei sowas (öffentl. Veranstaltung) Sonderregelungen?

Sonst stimme ich zu euch voll zu. Kein Release - kein Bild.
Von so einer Regelung habe ich noch nicht gehört - bin aber auch kein Anwalt ;).
Lasse mich natürlich gerne belehren/weiterbilden.

Was ich aber habe, ist folgendes:

----------------------------------------------------------
Kapitel 6 -- Personen bei Veranstaltungen § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG

Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Demonstrationsteilnehmer. Die in Rede stehende Abbildung muß jedoch eine Menschenmenge darstellen. Es reicht also nicht aus, daß real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
----------------------------------------------------------
Zu finden unter: ([SIZE=-2]Joachim Elsner und Stefan Mose[/SIZE])

Damit sind deine Einzelpersonen auf Fotos eigentlich verboten. Zumindest für mein Verständnis.

Gruß
SantoLeo
 
Zuletzt bearbeitet:

Bastelbude

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht und Gruppen

@SantoLeo

vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt mit der Einleitung einzelne Personen im Stadion...

Obwohl es schon genügend Bilder davon in Tageszeitungen gegeben hat, die den Jubelnden Fan NICHT als Beiwerk präsentierten. Da hätte der Fotograf vermutlich eh kaum eine Chance an ein Release zu kommen. Zumindest wird es schwierig.

Zu der Menschenmenge...die würde ich im ganzen zeigen wollen und nicht aus der Masse heraus den einen oder anderen gezielt ablichten.

Es soll die ganze Menschenmenge sein. Also z.B. soll ein Bild den guten Besuch eines Strassenfestes zeigen, und da laufen ja meist mehr als 6 Personen lang.

Auch wenn Du z.B. ein wichtiges Gebäude Fotografierst und Touris im Bild sind. Mehr als 6 wohlgemerkt. Hat man ja vielleicht in München oder in Berlin gelegentlich.

Soetwas meine ich.

Zu den Kindern: normaler Weise nur die eigenen, aber in einem Gespräch mit der Kindergärtnerin (unser kleinster ist 5) wurde ein Zoobesuch in Erwägung gezogen. Mit der ganzen Gruppe, das sind etwa 16-20 Kinder.

Oder Spielen auf dem Spielplatz. Mit der Gruppe. Wir wollen den übrigen Eltern unter anderem von den Erlebnissen der Kinder berichten, weil Eltern in der Regel so gut wie nie anwesend sein können.

Da kam dann auch die Frage auf, müssen die Eltern vorher gefragt werden, grundsätzlich, oder nur dann wenn auch ein Portrait unter oder bis 6 kinder auf dem Bild sind.

Vielleicht kannst Du nochmal eine Meinung abgeben. Andere übrigens bitte auch.

Grüße
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Fotorecht und Gruppen

@SantoLeo

vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt mit der Einleitung einzelne Personen im Stadion...

Obwohl es schon genügend Bilder davon in Tageszeitungen gegeben hat, die den Jubelnden Fan NICHT als Beiwerk präsentierten. Da hätte der Fotograf vermutlich eh kaum eine Chance an ein Release zu kommen. Zumindest wird es schwierig.
Nee, das passt schon :p
Das mit den Tageszeitungen verbuche ich einfach mal in der Rubrik: "Wo kein Kläger, das braucht es keinen Richter" (oder so ähnlich).
Ich zumindest halte Fans nicht für Personen der Zeitgeschichte. Wobei all diese Dinge hier einer gewissen Grauzone unterliegen!!!

Zu der Menschenmenge...die würde ich im ganzen zeigen wollen und nicht aus der Masse heraus den einen oder anderen gezielt ablichten.

Es soll die ganze Menschenmenge sein. Also z.B. soll ein Bild den guten Besuch eines Strassenfestes zeigen, und da laufen ja meist mehr als 6 Personen lang.
Ja, das sollte ja wie beschrieben ([SIZE=-2]Joachim Elsner und Stefan Mose[/SIZE]) kein Problem sein. Allerdings weiss ich nicht, woher die '6' kommt?! Hab ich da was übersehen?

Auch wenn Du z.B. ein wichtiges Gebäude Fotografierst und Touris im Bild sind. Mehr als 6 wohlgemerkt. Hat man ja vielleicht in München oder in Berlin gelegentlich.
Das ist ja wieder was anderes. Wenn die Personen nur Beiwerk sind und im Idealfall nicht zu erkennen, dann ist das doch kein Problem. Du solltest halt nur keine Touris in Großaufnahme haben und ganz klein daneben den Kölner Dom im Hintergrund. Dann passt es wohl nicht. Wo aber hier die Grenzen sind?!?!? Wieder ein schwammiger Punkt. Was ist Beiwerk und was nicht.

Wie gesagt, ich bin weder Anwalt noch Richter. Ich interessiere mich nur für das Thema und versuche dazuzulernen. Ich für meinen Teil gehe da eher auf Nummer Sicher und versuche gar nicht erst in diese Grauzonen zu kommen.

Zu den Kindern: normaler Weise nur die eigenen, aber in einem Gespräch mit der Kindergärtnerin (unser kleinster ist 5) wurde ein Zoobesuch in Erwägung gezogen. Mit der ganzen Gruppe, das sind etwa 16-20 Kinder.

Oder Spielen auf dem Spielplatz. Mit der Gruppe. Wir wollen den übrigen Eltern unter anderem von den Erlebnissen der Kinder berichten, weil Eltern in der Regel so gut wie nie anwesend sein können.

Da kam dann auch die Frage auf, müssen die Eltern vorher gefragt werden, grundsätzlich, oder nur dann wenn auch ein Portrait unter oder bis 6 kinder auf dem Bild sind.
Also (wieder nur meine Meinung), bei Kindern wäre ich noch vorsichtiger als bei Erwachsenen. Bei meinen eigenen hab ich auch keine Sorgen. Bei fremden Kindern, würde ICH nichts ohne Einverständniserklärung machen. Wo spielt glaube ich keine Rolle und ich weiss auch nicht, wo du diese Zahlen (16-20) her hast?!?! Wenn die Eltern gerne Bilder hätten und alle damit einverstanden sind, sollte eine kleine Unterschriftenliste doch kein Problem darstellen. Erkundige dich aber was alles drinstehen muss bzgl. der Nutzungsrechte, Veröffentlicheung, usw.!

Vielleicht kannst Du nochmal eine Meinung abgeben. Andere übrigens bitte auch.

Grüße
Ja, immer gern. Aber trotzdem nochmal die Standarfloskel: "Das ist hier keine Rechtsberatung." Wie könnte ich auch :D. Ich bin jedoch gerade bei dem Thema immer froh über Links oder nachvollziehbare Zitate, die das gesagte auch untermauern.

Viele Grüße, vielleicht hat's ja ein wenig geholfen.

SantoLeo

PS: Zwei Links noch als weiterführende Lektüre:
 

GeBe

offen, direkt und unbelehrbar

AW: Fotorecht und Gruppen

Zu den Kindern: normaler Weise nur die eigenen, aber in einem Gespräch mit der Kindergärtnerin (unser kleinster ist 5) wurde ein Zoobesuch in Erwägung gezogen. Mit der ganzen Gruppe, das sind etwa 16-20 Kinder.

Oder Spielen auf dem Spielplatz. Mit der Gruppe. Wir wollen den übrigen Eltern unter anderem von den Erlebnissen der Kinder berichten, weil Eltern in der Regel so gut wie nie anwesend sein können.

Da kam dann auch die Frage auf, müssen die Eltern vorher gefragt werden, grundsätzlich, oder nur dann wenn auch ein Portrait unter oder bis 6 kinder auf dem Bild sind.

Hallo,

im Kindergarten unseres Juniors werden regelmäßig Fotos
gemacht, bei Veranstaltungen und im "normalen" Betrieb.
Es gibt dann immer wieder Verleih-CDs, die sich die Eltern
kopieren können und auch Berichten mit Fotos in der
Zeitung.

Geregelt ist das so, dass die Eltern beim Eintritt in den
Kindergarten der Veröffentlichung widersprechen
können. D. h. die Aufnahmen müssen durchgesehen
werden, um einzelne Bilder zu löschen.

Seit ich das machen darf, war das immer nur ein Kind,
also überschaubar.

Die meisten Eltern sind eher enttäuscht, wenn wieder
mal ein Foto im Gemeideblatt ist und ihr Sprößling ist
auch dieses Mal nicht dabei :(.
 

fritz_broemmelkamp

Der trotz Wolf tanzt

AW: Fotorecht und Gruppen

Da ich das Therma angestossen habe, bin ich noch auf zwei weitere Punkte gestossen:

1) Ich denke, dass kein Recht dagegen steht, Personen (auch Einzelpersonen) aufzunehmen, wenn es für meinen eigenen Bedarf geschieht und das Bild nicht(!) veröffentlicht wird. Vorher zu fragen gehört aber zur selbstverständlichen Höflichkeit.

2) Bei den Informationen, die ich bisher im Netz gefunden habe, wird sehr wohl auch unterschieden zwischen der "redaktionellen" Verwendung und dem Einsatz für Werbezwecke.

Zu 2): Ich glaube, kein Fotograf der Lokalzeitung fragt die abgebildeten Personen mit einem Release in der Hand, solange es der redaktionellen Berichterstattung dient. Um das Bild aber für eine bestimmte Situation authentischer zu machen, werden wohl zusätzlich noch oft Vorname und Name abgefragt. Ich bin auch ziemlich sicher, dass keine der abgebildeten (trauernden) Personen z.B. bei der Loveparade auch noch ein Release unterschireben hat, eben weil es für die redaktionelle (Bild-)Berichterstattung gemacht wurde (und nicht für Mikrostocks).

Ich laß mich aber gerne korrigieren.

Fritz
 

SantoLeo

Hobby-Canonier

AW: Fotorecht und Gruppen

@Fritz

Hallo, im Prinzip würde ich da zustimmen, komme aber nicht um einen (Warn)-Hinweis an dieser Stelle herum. Ich zitiere mal:

aus: ff.
Fotografieren verboten


Bevor wir näher auf rechtliche Probleme bei Veröffentlichung oder Verkauf von Bildern eingehen, darf hier der Hinweis auf Situationen nicht fehlen, in denen schon das Fotografieren an sich oder der Versuch, ein Foto zu machen, strafbar sein kann. Dazu gehört zum Beispiel das Anfertigen von Bildern bei Gerichtsverhandlungen sowie Aufnahmen von Militäranlagen in besonders geschützten Bereichen. Auch das Fotografieren von Personen ist in bestimmten Situationen strafbar. So ist es nach § 201 a StGB verboten, heimliche Aufnahme von Personen zu machen, wenn diese sich in "gegen Einblick besonders geschützten Räumen" befinden. Dazu zählen neben der Wohnung des Abgebildeten auch öffentliche Umkleideräume und Toiletten.

Seien Sie hier vorsichtig, denn schon der Druck auf den Auslöser könnte für Sie rechtliche Folgen haben. Das gilt insbesondere im Ausland, wo häufig abweichende Regelungen gelten. Für Schlagzeilen sorgte im April das neue Antiterrorismus-Gesetz in Großbritannien. Ein österreichischer Tourist wurde von Polizisten gezwungen, aufgenommene Bilder von Bussen zu löschen.
Also aufpassen! Auch der Druck auf den Auslöser kann schon problematisch sein.
Desweiteren muss man noch andere Dinge beachten.
1. Gibt es als Beiwerk Dinge, die nicht abgelichtet werden dürfen? (z.B. ein Porträt mit Genehmigung aber der CocaCola Werbung im Hintergrund; vergleich zitierte Website & Videos bei Galileo Press)
2. Fotos im Zoo, wo geklärt sein sollte, ob man im Zoo überhaupt fotografieren darf?!

Zuviel darf man da irgendwie gar nicht nachdenken, denn erstens hat man dann keine Zeit mehr für sein eigentliches Hobby und zweitens kann einem da schnell der Spaß vergehen :p.
 

fritz_broemmelkamp

Der trotz Wolf tanzt

AW: Fotorecht und Gruppen

@SantoLeo
Ok - ich stimme Dir zu, was die verbotenen Bereiche betrifft. Auch die (sog.) Pressefreiheit für die redaktionelle Berichterstattung ist oft genug davon betroffen.

Zuviel darf man da irgendwie gar nicht nachdenken, denn erstens hat man dann keine Zeit mehr für sein eigentliches Hobby und zweitens kann einem da schnell der Spaß vergehen:p.
Nach den Aufzählungen bei "Blende8" bleibt eigentlich nicht mehr viel über - und trotzdem hat Fotolia 10 Mio Bilder!

Fritz
 
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