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Fotorecht und WhatsApp

AliceG

Nicht mehr ganz neu hier

Hat man eigentlich mittlerweile die Klarheit erlangt, wie das mit den Bildern aussieht die man per WhatsApp jemandem schickt?

Im Internet kursieren viele Beiträge, da jeder kann ja schreiben was er/sie denkt, bin ich mir nicht immer sicher inwieweit die Infos richtig sind.
Deswegen würde mich das jetzt interessieren ob jemand was konkretes dazu weiß.

Ließt man die WhatsApp AGB's sehr genau. Dann würde ich sagen, sie dürfen die Bilder/Inhalte außerhalb von WhatsApp Applikation nicht veröffentlichen oder sogar irgendjemanden verkaufen:
https://www.whatsapp.com/legal/#terms-of-service

"Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen"

Das schließt doch Verkauf meiner Bilder aus. Um eine Nachricht von mir zu einem meiner Kontakte zu verschicken muss doch WhatsApp nicht das Recht besitzen mein Bild zu verkaufen.
Das schließt jegliche andere Nutzung wie Veröffentlichung etc. auch aus. Was WhatsApp darf ist nur die Bilder/Inhalte zu der von mir gewählten Kontaktperson übermitteln.

Sehe ich das richtig?
Hat vielleicht jemand zu dem Thema fundierte juristische Informationen?
 

Fotografie

aaarghh

Kann PCs einschalten

Dann würde ich sagen, sie dürfen die Bilder/Inhalte außerhalb von WhatsApp Applikation nicht veröffentlichen oder sogar irgendjemanden verkaufen:

"Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen"
Wenn Herr WhatsApp beschließt, ab morgen auch einen Fotodienst anzubieten, dann gehört das plötzlich auch zu den betriebenen "unseren Diensten". Die Dienste sind in dieser Formulierung nicht auf die App beschränkt.
 

apri

Chaos rockt..

Das schließt doch Verkauf meiner Bilder aus
Du akzeptierst alles was sie wollen, sonst musst Du die Nutzung beenden.
Hier bei uns geltendes Recht findet keine Anwendung, es gilt kalifornisches Recht.
Das ist das, was ich da jetzt rauslese.
FB eben.....:rolleyes:

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AliceG

Nicht mehr ganz neu hier

Schon krass.

Das würde bedeuten: hat man ein Bild zur Motiv-Prüfung per WhatApp an einen Befreundeten Fotografen geschickt, darf man es nicht mehr bei einer Online Bildagentur zum Verkauf anbieten.

Mich wundert, dass wir das weiterhin mit uns machen lassen :(

Facebook nutze ich schon lange nicht mehr, als ich bemerkte, dass die Pinwand kaum noch Posts meiner Kontakte, sondern nur noch Werbung beinhaltet, hatte ich genug.
Instagram war mir immer schon suspekt und bin da nie beigetreten, aber bei WhatsApp dachte ich ist man etwas sicherer.
Ich meine ... mir geht es nicht darum dass da irgendwelche Profile von mir erstellt werden, um mir gezielte Werbung aufzudrücken. Sollen Sie machen, ich bin da resistent was Werbung betrifft.
Aber, dass ich Nutzungsrechte an Bildern, die ich niemandem sonst als nur einer von mir ausgewählten Person sende verliere, ist eine Frechheit.

Nicht, dass bald Mail-Dienste genauso verfahren.
Aber wer weiß, wenn WhatsApp die AGB's jederzeit ändern kann, können die anderen das auch :ironie:


Nachtrag:
Zitat aus den AGB's:
"Deine Nachrichten sind deine und wir können sie nicht lesen. Wir haben Funktionen zum Schutz deiner Privatsphäre, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und andere Sicherheitsfunktionen in WhatsApp eingebaut. Wir speichern keine deiner Nachrichten, nachdem sie zugestellt wurden. Wenn sie Ende-zu-Ende verschlüsselt sind, können weder wir noch Dritte sie lesen."

Hmmmmm .... das ist interessant.
 

herbiemaus

blinkt nur im Kreisel, und zwar nach links ...

Was immer auch in den AGBs stehen mag – spätestens, seit der Laden zu Facebook gehört, vertraue ich eher dem Hütchenspieler in der Fußgängerzone oder dem kahlgeschorenen Drücker mit Knastträne an der Haustür ...
 

virra

lazy lizzard

...

Das würde bedeuten: hat man ein Bild zur Motiv-Prüfung per WhatApp an einen Befreundeten Fotografen geschickt, darf man es nicht mehr bei einer Online Bildagentur zum Verkauf anbieten.

... .
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Bloß, weil du jemandem gewisse Rechte einräumst, heißt das doch nicht, dass er diese nun exklusiv hat. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
 

AliceG

Nicht mehr ganz neu hier

Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Bloß, weil du jemandem gewisse Rechte einräumst, heißt das doch nicht, dass er diese nun exklusiv hat. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Ja das stimmt, nur wenn es sich um nicht-exklusiv Rechte handelt.

Aber ich kann dann keine exklusiv Rechte an so einem Bild anbieten. Verkauft WhatsApp irgendwo das Bild oder veröffentlicht es irgendwo im Netz, flattern bei mir dann Abmahnungen von der Bildagentur wo ich es zum Verkauf angeboten habe.

Vorausgesetzt, WhatsApp hat die Rechte durch seine AGB's erlangt. Denn, ich bin mir immer noch nicht sicher wie genau die AGB's von WhatsApp zu deuten sind.
Wahrscheinlich müsste man diese Frage tatsächlich mit einem Juristen klären, sonst ist das ja immer nur ein rate Spiel.
 

Rata

Ich bitte um Nachsehen, aber jetzt halt' ich's nicht mehr aus :confused:

Ließt man die WhatsApp AGB's sehr genau.
Zitat aus den AGB's:
Vorausgesetzt, WhatsApp hat die Rechte durch seine AGB's erlangt. Denn, ich bin mir immer noch nicht sicher wie genau die AGB's von WhatsApp zu deuten sind.

Mit Verlaub!
Mit Klugscheißertum hat das jetzt nix zu tun, eher mit Sprachhygiene :nick:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist schon ein plurales Akronym :p und was soll als Krönung der Deppenapostroph in Deiner Wortschöpfung, liebe @AliceG? ;)

Gebt Euch doch mal ein wenig mehr Mühe...




SCNR.

Lieber Gruß
Rata
 

virra

lazy lizzard

Naja, so gesehen hast du recht. Aber mit nem Kunden würde ich sowas auch per Mail austauschen oder von mir aus noch per Dropbox oÄ, WhatsApp ist nun wirklich nicht für sowas geschaffen worden.
Mir kommt das ein wenig so vor, als wenn jemand klagt, dass WORD keine belichtungsfähigen PDF ausgeben kann.
 

herbiemaus

blinkt nur im Kreisel, und zwar nach links ...

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist schon ein plurales Akronym [ ... ] und was soll als Krönung der Deppenapostroph in Deiner Wortschöpfung, liebe @AliceG?

Was das plurale Akronym betrifft, gehen der Duden und ich – nach unserem guten Rata immerhin die beiden nächsten Instanzen für voll krass korreckten Schreib und Sprech – völlig kondom:

Beugung von Abkürzungen
Im Allgemeinen werden Abkürzungen, die nur in geschriebenen Texten verwendet werden, nicht gebeugt. Die Frist gilt bis zum Mai lfd. J. (laufenden Jahres). Die Beugungsendung kann allerdings angehängt werden, beispielsweise um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn eine Abkürzung mit dem letzten Buchstaben des abgekürzten Wortes endet, wird die Beugungsendung unmittelbar angehängt: die Bde. (für: die Bände). Bei Namen ist es üblich, die Endung nach dem Abkürzungspunkt zu setzen: B.s Werke (Brechts Werke).
Abkürzungen, die auch als solche gesprochen werden, werden häufiger gebeugt – vor allem im Plural: die Lkws, die GmbHs (neben: die Lkw, die GmbH).“ Quelle: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Beugung-von-Abkurzungen / Hervorhebungen von herbiemaus

Was den Deppenapostroph angeht, der ist wohl wie Schweißfüße, eingewachsene Zehnägel und Furunkel am Hintern: Überflüssig, nervig, aber vermutlich unausrottbar. Und – Ersterer zumindest – dann und wann auch durchaus erheiternd ...

V,knw.
 
Zuletzt bearbeitet:

AliceG

Nicht mehr ganz neu hier

Bitte lasst uns jetzt beim Thema bleiben, und zwar "Fotorecht und Whatsapp".

Hätte ich Hilfe in der deutschen Rechtschreibung gebraucht würde ich wo anders hingehen ;)
Ich möchte auch nicht hier, bevor ich was poste, ständig überlegen müssen oder gar meine Texte vor dem Posten, zum Korrekturlesen jemandem schicken müssen. Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Trotzdem denke ich, ich kann mich gut verständigen.
Wenn sich Fehler einschleichen dann tut es mir sehr leid.

Ich habe, das schon mal in einem anderen Post erwähnt, bitte wundert Euch nicht wenn die User Zahl zurück geht. Man kommt hier um Informationen zu einem bestimmten Thema zu bekommen. In vielen Fällen wird aber eine Diskussion in eine völlig andere Richtung gelenkt.
 

jo75

Lichtzeichner

Was die Auslegung der AGB betrifft, am besten einen Fachanwalt befragen.
Oder Alternativen nutzen, die sich diese Rechte in den AGB nicht einräumen.... z.B. Threema!

Problem ist nur, dass WhatsApp eben die größte Verbreitung von den Messenger-Diensten hat. Und daher nutzen wir es alle fleißig. Ist aber doch das Gleiche, dass jeder über Google-Street-View Bilder seines Hauses meckert, selbst aber in 12 Bonusprogrammen von der Deutschlandkarte, payback etc. Mitglied ist und sein vollständiges Leben in Facebook postet. Aber das Bild vom Haus ist ein Problem!

... das ist aber ein anderes Thema *zwinker*
 

TomSphere

Noch nicht viel geschrieben

Also grundsätzlich ist es erstmal so, dass WA in ihre AGBs reinschreiben kann, was sie wollen. Wenn dies mit geltendem (deutschen) Recht kollidiert, ist der entsprechende Passus der AGB ungültig.
Die Aussage, dass der Gerichtsstand nur der der Firmenzentrale ist, war in Deutschland bei Endbenutzerverträgen schon immer ungültig. Dies haben einige amerikanische Großkonzerne in der Vergangenheit zwar nicht klaglos hingenommen, haben sich aber seit der Klage von Max Schrems gegen Facebook am EUGH damit abgefunden. Dies findet sich sogar mittlerweile in den AGBs:
Wenn du in der Europäischen Region lebst. Wenn du ein Verbraucher bist und deinen ständigen Wohnsitz in einem Hoheitsgebiet in der Europäischen Region hast, gelten die Gesetze deines Hoheitsgebiets für jeden Anspruch, den du uns gegenüber hast und der sich aus diesen Bedingungen oder unseren Diensten bzw. im Zusammenhang damit ergibt. Du kannst deinen Anspruch vor jedem in deinem Hoheitsgebiet für den Anspruch zuständigen Gericht klären lassen.


Tatsächlich sagt WA auch in seinen AGB, dass der Endbenutzer WA ein weiltweites Nutzungsrecht einräumt - relativiert im nächsten Absatz aber, dass dies nur zur Bereitstellung des Dienstes dient. Eine Nutzung außerhalb der Software wäre damit nicht möglich.
In der Vergangenheit hätte ich jetzt gesagt, dies wäre diversen Konzernen dennoch egal. Wenn sie Inhalte (bspw. Bilder) nutzen wollen, dann tun sie das auch. Der Rechteinhaber müsste ja erstmal juristisch dagegen vorgehen.
Seit Eintritt der DSGVO wäre dieses Risiko aber ziemlich groß, weswegen nicht davon ausgegangen werden muss, dass WA deine Bilder trotzdem benutzt. - ausschließen kann man es aber nicht.

Da WA aber jederzeit seine AGBs ändern kann, können sie sich natürlich zukünftig auch mehr Rechte einräumen. Daher wäre es ratsam, die gegenwärtigen AGBs zu sichern um in Zukunft im Zweifel beweisen zu können, dass du Bilder nur verschickt hast, solange WA zugesagt hat, diese nur innerhalb der Applikation zu nutzen.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt meine (nicht rechtlich bindende) Meinung dar.
 

Rata

Also grundsätzlich ist es erstmal so, dass WA in ihre AGBs reinschreiben kann, was sie wollen. Wenn dies mit geltendem (deutschen) Recht kollidiert, ist der entsprechende Passus der AGB ungültig.
Die Aussage, dass der Gerichtsstand nur der der Firmenzentrale ist, war in Deutschland bei Endbenutzerverträgen schon immer ungültig. Dies haben einige amerikanische Großkonzerne in der Vergangenheit zwar nicht klaglos hingenommen, haben sich aber seit der Klage von Max Schrems gegen Facebook am EUGH damit abgefunden. Dies findet sich sogar mittlerweile in den AGBs:
Wenn du in der Europäischen Region lebst. Wenn du ein Verbraucher bist und deinen ständigen Wohnsitz in einem Hoheitsgebiet in der Europäischen Union hast, gelten die Gesetze deines Hoheitsgebiets für jeden Anspruch, den du uns gegenüber hast und der sich aus diesen Bedingungen oder unseren Diensten bzw. im Zusammenhang damit ergibt. Du kannst deinen Anspruch vor jedem in deinem Hoheitsgebiet für den Anspruch zuständigen Gericht klären lassen.


Tatsächlich sagt WA auch in seinen AGB, dass der Endbenutzer WA ein weiltweites Nutzungsrecht einräumt - relativiert im nächsten Absatz aber, dass dies nur zur Bereitstellung des Dienstes dient. Eine Nutzung außerhalb der Software wäre damit nicht möglich.
In der Vergangenheit hätte ich jetzt gesagt, dies wäre diversen Konzernen dennoch egal. Wenn sie Inhalte (bspw. Bilder) nutzen wollen, dann tun sie das auch. Der Rechteinhaber müsste ja erstmal juristisch dagegen vorgehen.
Seit Eintritt der DSGVO wäre dieses Risiko aber ziemlich groß, weswegen nicht davon ausgegangen werden muss, dass WA deine Bilder trotzdem benutzt. - ausschließen kann man es aber nicht.

Da WA aber jederzeit seine AGBs ändern kann, können sie sich natürlich zukünftig auch mehr Rechte einräumen. Daher wäre es ratsam, die gegenwärtigen AGBs zu sichern um in Zukunft im Zweifel beweisen zu können, dass du Bilder nur verschickt hast, solange WA zugesagt hat, diese nur innerhalb der Applikation zu nutzen.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt meine (nicht rechtlich bindende) Meinung dar.


Lieber @,


zunächst ein »Herzlich willkommen im Forum!« :) und dann aber gleich mal ein paar Anmerkungen, weil ich's krampfbefreit nicht mitlesen kann.

  • AGBs gibt's nicht :mad:
  • Eine Meinung ist eh nie „rechtlich bindend“ ;) und
  • welchen Eindruck die EU-DSGVO jetzt in Hinsicht auf Bilderklau haben sollte/könnte/würde/müsste, das verstehe ich nun wirklich nicht.

Erklär mir mal bitte.



Lieber Gruß
Rata
 

Andre_S

unverblümt

Ohne eine Zustimmung dürfte WhatsApp die Dateien noch nicht mal an die Zieladresse (Dritte) weiterleiten.
Inzwischen bemüht sich FB und WA (natürlich erst nachdem sie eine auf den Deckel bekommen haben) um Einhaltung der Datenschutzgesetze.
Was AGBs betrift ist das s hier überflüssig weil es ja auf diese AGB bezogen ist.
Bei mehreren Firmen kann man dann auch auch von deren AGBs sprechen.
 

TomSphere

Noch nicht viel geschrieben

welchen Eindruck die EU-DSGVO jetzt in Hinsicht auf Bilderklau haben sollte/könnte/würde/müsste, das verstehe ich nun wirklich nicht.

Die DSGVO ändert erstmal kaum was an der rechtlichen Grundlage für die Nutzung deiner Daten durch WA - wohl aber den drohenden Sanktionen. Wie oben schon geschrieben, haben diverse Unternehmen trotz Datenschutzbestimmungen und AGB (ohne s :p) den tatsächlichen Datenschutz eher nur lästiges Beiwerk angesehen. Da ein Betroffener erstmal klagen musste und dann die Strafen für Verstöße in Deutschland eher gering waren, konnte diese Praxis auch von den Unternehmen gelebt werden.
Durch die DSGVO ist es nun aber so, dass auch die Datenschutzbehörden stärker an dem Thema interessiert sind und dadurch (bei grundlegenden Punkten) auch selber den Rechtsweg einschlagen. So ist nicht der Betroffene Enduser in der Pflicht, solche (finanziell sehr anstrengenden) Prozess zu führen. So hat sich für die Unternehmen einerseits die Wahrscheinlichkeit eines Rechtsstreits erhöht - gepaart mit den deutlich erhöhten Strafen (bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes), sind für Unternehmen solche Datenschutzverstöße nun ein extrem hohes Risiko.
 
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