Nicht mehr ganz neu hier
Hat man eigentlich mittlerweile die Klarheit erlangt, wie das mit den Bildern aussieht die man per WhatsApp jemandem schickt?
Im Internet kursieren viele Beiträge, da jeder kann ja schreiben was er/sie denkt, bin ich mir nicht immer sicher inwieweit die Infos richtig sind.
Deswegen würde mich das jetzt interessieren ob jemand was konkretes dazu weiß.
Ließt man die WhatsApp AGB's sehr genau. Dann würde ich sagen, sie dürfen die Bilder/Inhalte außerhalb von WhatsApp Applikation nicht veröffentlichen oder sogar irgendjemanden verkaufen:
https://www.whatsapp.com/legal/#terms-of-service
"Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen"
Das schließt doch Verkauf meiner Bilder aus. Um eine Nachricht von mir zu einem meiner Kontakte zu verschicken muss doch WhatsApp nicht das Recht besitzen mein Bild zu verkaufen.
Das schließt jegliche andere Nutzung wie Veröffentlichung etc. auch aus. Was WhatsApp darf ist nur die Bilder/Inhalte zu der von mir gewählten Kontaktperson übermitteln.
Sehe ich das richtig?
Hat vielleicht jemand zu dem Thema fundierte juristische Informationen?
Im Internet kursieren viele Beiträge, da jeder kann ja schreiben was er/sie denkt, bin ich mir nicht immer sicher inwieweit die Infos richtig sind.
Deswegen würde mich das jetzt interessieren ob jemand was konkretes dazu weiß.
Ließt man die WhatsApp AGB's sehr genau. Dann würde ich sagen, sie dürfen die Bilder/Inhalte außerhalb von WhatsApp Applikation nicht veröffentlichen oder sogar irgendjemanden verkaufen:
https://www.whatsapp.com/legal/#terms-of-service
"Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen"
Das schließt doch Verkauf meiner Bilder aus. Um eine Nachricht von mir zu einem meiner Kontakte zu verschicken muss doch WhatsApp nicht das Recht besitzen mein Bild zu verkaufen.
Das schließt jegliche andere Nutzung wie Veröffentlichung etc. auch aus. Was WhatsApp darf ist nur die Bilder/Inhalte zu der von mir gewählten Kontaktperson übermitteln.
Sehe ich das richtig?
Hat vielleicht jemand zu dem Thema fundierte juristische Informationen?