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Fotorecht

germandude77

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotorecht

Leider hättest du ein Model-Vertrag ausfühlen müssen. Ich kenn das bei stockfotography. Man darf erst ein Bild ohne Vertrag veröfentlichen falls es mehr als 5 Leute sind. Oder das die Leute unerkenbar sind

Tut mir Leid
 

Fotografie

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht

Diese fünf Personen, die wurden jetzt schon mehrfach genannt. Mich würde ehrlich interessieren wo das steht und wie der Wortlaut genau ist. Meines Wissens gibt es keine festgesetzte Grenze nach Personen - woher habt ihr das alle nur?

Vielmehr ist einzig und alleine ausschlaggebend, ob die abgebildete Person auf dem Bild erkennbar ist. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Betrachter die Person erkennt, sondern es genügt, dass die abgebildet Person begründeten Anlass hat anzunehmen, dass andere sie auf der Abbildung erkennen können. Das regelt das "Recht am eigenen Bild".
 

macher

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fotorecht

Es wäre sinnvoll, wenn du das von dir ausgemachte Halbwissen etwas genauer ausmachst, nicht, dass andere noch denken, alles, was vor deinem Kommentar steht, wäre Halbwissen.

Eventuell kannst du ja sogar zur Aufklärung beitragen, da du ja anscheinend über mehr als nur halbes Wissen verfügst und Halbwissen sicher erkennst.

OK, wenn auch etwas spät, allerdings umgeht meine erste Empfehlung eh sämtliche Fallstricke. Aber hier mal das auf die schnelle identifizierte "Halbwissen":

so viel wie ich weiß darfst du nicht mal das foto machen une die dammen zu fragen !! also worte ich sagen klare das ab bevor das da was machst
Dem steht imho die Informationsfreiheit des Art. 5 I 1, 2. Alt. GG entgegen.

Genauso die Sache mit der Bearbeitung. Ich darf jedes Foto bearbeiten, entscheident ist imho halt wieder die Veröffentlichung.

Dann die 5 Leute Grenze, wo soll das geregelt sein.

Aber mitlerweile hat sich die Frage ja eh erübrigt.
 

RobbyTUT

Genetischer Blödsinn

AW: Fotorecht

Ich weis garnicht warum ihr euch hier so angeht. Die Mädels haben das Recht am eigenen Bild und da der Fotograf von Ihnen keine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung hat ist das Thema erledigt. Und natürlich darf der Urheber sein eigenes Werk bearbeiten wie er will.
 

RobbyTUT

Genetischer Blödsinn

AW: Fotorecht

Die schriftliche Einwilligung ist der Modelvertrag oder Model Release wo unter anderem geregelt wird wie der Fotograf mit den Bilder verfahren kann.

PS: Wenn ich das richtig gelesen habe kommt im nächsten Commag genau zu diesem Thema (Recht am eigenen Bild) ein Bericht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tim_Kim

Aktives Mitglied

AW: Fotorecht

Ich weis garnicht warum ihr euch hier so angeht. Die Mädels haben das Recht am eigenen Bild und da der Fotograf von Ihnen keine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung hat ist das Thema erledigt. Und natürlich darf der Urheber sein eigenes Werk bearbeiten wie er will.
Na, wenn es so einfach wäre, gäb es praktisch keine Pressebilder. Die Umstände spielen schon eine Rolle. Beispielsweise kommt es darauf an, was die Modelle bei der Veranstaltung gemacht hatten und ob sie damit rechnen mussten, dass dort fotografiert wird. Falls ja, dürfen die Bilder beispielsweise in einem der zahlreichen Eventportale veröffentlicht werden. Auch eine weitere redaktionelle Auswertung der Bilder ist möglich, beispielsweise in Tageszeitungen und Blogs.

Was nicht möglich ist, das war ja auch die ursprüngliche Frage, die Bilder für Werbezwecke zu verwenden, weil keine Freigabe der Modelle vorliegt. Insofern ist die ursprüngliche Frage längst geklärt, aber danach kam ja noch sehr viel, was inhaltlich einfach nur daneben lag.
 

LuckyStrike

Hat es drauf

AW: Fotorecht

So nachdem hier alles besprochen wurde mache ich hier mal die Rolladen runter!

Sehr anschaulich Tim_Kim dein Beitrag auf der ersten Seite!

Ich weise aber nochmals darauf hin, dass es sich hier nur um eine Diskussion handelt und nicht um eine Rechtsberatung.
Dafür ist der Anwalt eures Vertrauens zuständig.
 
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