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Fotos von Parkanlagen können verboten werden

Stiftung Preußischer Kulturbesitz gewinnt gegen Fotoagentur OstkreuzIm Streit um die Vermarktung von Fotos aus Potsdamer Parkanlagen hat sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gegen die Fotoagentur Ostkreuz durchgesetzt. Das Landgericht Potsdam verurteilte die Fotoagentur wegen Eigentumsverletzung als Mitstörer.

Mehr Infos:

http://www.golem.de/0901/64437.html

 

Fotos von Parkanlagen können verboten werden

RR_Photoart

Nicht mehr ganz neu hier

Na, zumindest ist da nur von kommerzielle und gewerbliche Nutzung die Rede.Aber ich sehe es schon kommen, das man zukünftlich mit einem dicken Wälzer unter dem Arm, bei seinen fotografischen Streifzügen mit hat, um nachzulesen was man fotografieren darf und was nicht.
 

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
Diese Stiftung wird u.a. mit Steuergeldern finanziert. Daher verstehe ich diese Entscheidung umso weniger....
 

98k

Noch nicht viel geschrieben

Die sogenannte Rechtsprechung in Deutschland treibt schon recht eigenartige Blüten! Man darf gespannt sein wie das Oberlandesgericht entscheidet - hoffentlich dann zugunsten der in diesem Fall Pressefreiheit.
 

toinku

Noch nicht viel geschrieben

Da kann ich nur den Kopf schütteln, Ein Park ist in meinen Augen kein Kulturbestiz sondern ein Gemeingut und ist für alle da. Als gebürdiger Westdeutscher muss ich einfach mal sagen, soetwas hätte zu DDR Zeiten nicht gegeben. Das ist aber unsere Gesellschaft!, Nichts arbeiten wollen und trotzdem aus allem Geld ziehen.
 

gerhum

Noch nicht viel geschrieben

zum glück gilt das für kommerzielle/gewerblich nutzung. ich bin gespannt, wann diese reglementierungswut auch zu den nachbarländern umschlägt. zum teil ist sie ja auch schon bei uns.ich wundere mich nur mehr ...so kann man auch das gemeinvermögen verpulvern!
 

dingodog

Noch nicht viel geschrieben

Die Diskussion wird auch in Österreich geführt, konzentriert sich aber im Wesentlichen auf die Shootings, wo Teile einer (Park oder sonstigen)Anlage quasi mit Exclusivrecht in Beschlag genommen werden. Wenn man aus bestimmten Sektoren die sonstigen Nutzer (Allgemeinheit) aussperrt, dann habe ich durchaus Verständnis für die Vorgangsweise. Es wird damit quasi eine Miete fällig. Detto verstehe ich eine Kostenpflicht, wenn das Areal in Mitleidenschaft gezogen wird (plattgetretene Wiesen und Beete, Abfallentsorgung, Reifenspuren etc) Auch wenn öffentliche Einrichtungen wie Gebäude, die sonst der Allgemeinheit zugänglich sind, besetzt werden ist ein Entgelt verständlich. Wenn eine Presseagentur einen Kran mietet, um den Wiener Stephansdom aus der Vogelperspektive ablichten zu können und dafür der halbe Vorplatz gesperrt wird - dann bitte gegen Entgelt. Da hätte ich kein Problem damit.
 

rolanko

Ruhelos

Der "gebürdige" Westdeutsche wünscht sich wohl die "Zone" wieder um Schreiben zu lernen? Die Stiftung hat Recht bekommen, da die Agentur die Fotos ja gewerblich nutzen will!
 
Ja, das nimmt leider zu und wird immer umfassender.... war das noch schön, als sich die Firmen / Institutionen über die kostenlose "Reklame" freuen konnten....Hilfreich wäre bei diesen Auswüchsen dann noch die Aufstellung eines entsprechenden Schildes (wir haben ja so wenige), worauf man erkenne kann, wohin man seinen Obulus zahlen muss bzw. wo der Abkassierer sitzt. Denn dass die Parkanlagen in der Hand einer Stiftung sind, hätte ich so als Außenstehende nicht vermutet.Die Regulierung nimmt zu, entgegen aller gegensätzlichen Beteuerungen. Und die öffentliche Hand marschiert vorneweg!
 

Stek

Noch nicht viel geschrieben

ob gewerblich oder nicht,ich weiß im Vorfeld nicht immmer was ich mal mit den Fotos machen will, deshalb finde ich so was einfach schade.
 

EddiS

Noch nicht viel geschrieben

Dann werd ich mir mal schnell auf mein Hausdach schreiben dass Ablichtungen Lizenz und Kostenpflichtig sind. Google verdient schließlich auch kommerziell Geld damit. Schade dass es solche Auswüchse nicht schon viel früher gab, dann wäre, noch verschärft durch das Persönlichkeitsrecht, so manch berühmter Name wie z.B. "Andreas Feininger", einfach nur ein Niemand der eben mal seine Familie geknipst hat.
 

Lioness

*brüll*

ARGH... ich könnt in die Luft gehen!!! Als Potsdamerin ist das wirklich schrecklich - wenn man sich mal die Liste der von der SPSG verwalteten Gebäude und Grünanlagen anschaut, dann erkennt man ziemlich schnell, dass geschätzte 75% der beliebten historischen Sehenswürdigkeiten von Potsdam darunter fallen. Das ist nicht mal eben wenig.@Haseline: der Park Sanssouci ist genauso wie der Neue Garten kein "normaler" Park. Die Grünanlagen wurden angelegt - teils von Lenne, so dass selbst der Park historisch wertvoll ist (nicht umsonst gehört er zum UNESCO Weltkulturerbe). Die Instandhaltung solcher Parkanlagen kann die Stadt gar nicht finanzieren! Zumal an jedem Eingang zum Park eine Parkordnung steht, der zu entnehmen ist, dass die SPSG diesen verwaltet. ;)
 

contetix

contetix

Hmm - könnte ich dann nicht im Umkehrschluss SCHMERZENSGELD verlangen, wenn ein Gebäude mein ästhetisches Empfinden beim Genießen der Natur verletzt? Das Ganze ist bizarr - die Herren Architekten nehmen sich das Recht heraus, die Landschaft mit fragwürdigen Klöpsen zu verbauen und lassen mir gleichzeitig durch die Jurisprudenz mein Recht auf künstlerische Freiheit beschneiden. Willkommen in Absurdistan!PS: Wie wäre es mit einer Solidaritätsaktion für die Fotoagentur Ostkreuz? Denn wenn das so weitergeht, können wir demnächst einen Linsenführerschein machen, der zum Erwerb separat zu erwerbender Fokusierlizenzen berechtigt.
 
K

Kellermeister

Guest

Das ist ja wohl die Höhe. Vor zwei Jahren wollte die Stiftung schon Eintritt für den Schlosspark in Berlin verlangen und jetzt wollen sie auch noch an den Fotos mitverdienen. Dabei sind es doch die Fotos der unzähligen Fotografen, die Besucher erst dort hinlocken, oder? Sollte man dann nicht für jeden neuen Besucher dann Geld auch bekommen?
 

FrankPr

Aktives Mitglied

Ich verstehe die Aufregung nicht. Wie schon erwähnt wurde, es geht ausschließlich um die komerzielle Nutzung. Für die Bilder des Hobbyphotographen hat das Ganze keine Bedeutung.
 

EddiS

Noch nicht viel geschrieben

@Frank... und wie wird das das Wärterchen, der dir das Fotografieren verbietet, unterscheiden? Ausserdem hat man sehr leicht einmal ein Foto aus seinem Archiv mit in eine Arbeit verbaut, einfach weil's vielleicht optimal passt. Öffentliche Einrichtungen die nicht unerheblich von der Öffentlichkeit finanziert wurden müssen einfach auch von dieser uneingeschränkt "benutzt" werden dürfen. Plötzlich wird die Grenze immer enger und man kann den Lichtbildkasten gleich daheim lassen. Das verschärfte Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild macht es ohnehin schon manchmal recht prekär überhaupt noch öffentliche Aufnahmen zu machen. Ich selbst hab schon Bilder von Weihnachtmärkten gelöscht, weil Personen mich angesprochen haben, sie möchten nicht drauf sein. Da hat man keine Wahl! Und jetzt fangen schon Parks und Häuser an zu meckern.... was ist das nächste?... Bäume?
 
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