AW: frage zu bildrechten
Hallo,
also ja, er müsste dich schon fragen, ob er deine Bilder nehmen und bei sich posten darf - aber, so ist nun mal das Internet und auch FB
- mit den Urheberrechten wird e manchmal nicht so ganz genau genommen.
Hat er denn wenigstens einen Link zu dir gesetzt?
Die Sache mit Gruppenbildern...
Es ist schwierig, schließlich betrifft auch dies das "Recht am eigenen Bild" und kommt somit sehr darauf an, inwieweit deine Bilder nur eine Berichterstattung darstellen, oder ob die Personen darauf klar erkennbar porträtiert wurden.
Du schreibst etwas von den AGB des Veranstalters... Mussten die Leute also ausdrücklich zustimmen, dass sie fotografiert wurden, oder wurde das einfach in den AGB stillschweigend vorausgesetzt, dass sie mit der Teilnahme auch Foto-Aufnahmen zustimmen?
Du schreibst ja:
letztlich tut er sich ja damit einverstanden erklären dass er fotografiert wird schliesslich bestätigt er die AGBS vom veranstalter nachdem er bezahlt hat.
Wieso werden ihm denn die AGB erst nach dem Bezahlen zugänglich? Und muss er dort irgendwo unterschreiben?
Es kann ja sein, es steht drin, er hat das aber nicht gelesen, geschweige denn zugestimmt. Ich frage mich auch, ob eine automatische "Zustimmung" fotografiert zu werden, überhaupt gültig ist, wenn der Teilnehmer diese nur durch Betreten des Veranstaltungsortes "erteilt" und auch quasi keine Möglichkeit des Widerspruchs hat - und schon gar nicht weiter gefragt wird, bzw. gleich aktiv um seine Zustimmung gebeten wird (oder ihm diese "Bedingung" eben gar nicht bekannt ist).
Wenn also Leute kommen, die nun ihre Bilder gelöscht haben wollen, solltest du diesem Wunsch entsprechen, denn ich sehe nicht, dass du eine direkte und persönliche Freigabe erhalten hast.
Aber wie gesagt, ich kenne hier auch keine weiteren Details und bin kein Jurist.
Rechtliche Streitfragen haben oft viele Grautöne.
Daher unbedingt noch mal mein Hinweis:
Hier im Forum können wir keine Rechtsberatung bieten und mein Beitrag stellt ebenfalls keine Rechtsberatung dar!
Für verbindliche Beratung in Rechtsfragen wende ich daher an einen spezialisierten, qualifizierten Rechtsanwalt.
Viele Grüße