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Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

Ironbird

Aktives Mitglied

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Internetrecht für einen gewerblich genutzten Artikel der als PDF erstellt wird.

Wenn man einen Artikel schreiben möchte, z.B. über Digitalfotografie, und man beschreibt hier den Workflow, usw. Dann wird in dem Artikel unter anderem ein Kamerasystem, ein Bildbearbeitungssystem, und diverse Zubehörsachen da drin vorkommen. Auch mit Bilder.
Nehmen wir mal an man beschreibt seine Arbeit mit einer Canon-Kamera.
1. Darf man den Herstellernamen benutzen? Oder sollte man den hersteller Fragen ob man das überhaupt darf. Bzw. kommen da auf einem Lizenzgebühren zu?
2. Wenn ein Nikon-Begeisteter diesen Artikel liest, und sich benachteiligt fühlt, weil in dem Artikel nicht auch mit einer Nikon-Kamera gearbeitet worden ist, kann der einen anklagen, bzw. die Firma Nikon benachrichtigen und die können dann rechtlich dagegen vorgehen?
3. Das selbe ist mit Photoshop dann zum Bilder bearbeiten. Muss man da eine Genehmigung einholen, Lizenzgebühren zahlen oder auch die Konkurenzprodukte erwähnen?

Ich frag nur deshalb, weil falls es da rechtlich einem da Steine in den Weg gelegt werden die unheimliche Kosten mit sich bringen, dann muss man ganz anders kalkulieren, bzw. gar nicht erst anfangen.

Eine weitere Frage hätt ich dann auch noch.

Wie sieht das ganze aus, wenn es nicht gewerblich genutzt werden würde?
Wie siht es aus, falls man seine Arbeit bei einem Buchverleger veröffentlichen möchte. Ist man dann da rechtlich abgesichert, oder muss man immer bestimmte Auflagen erfüllen?

Danke schon mal für eure Antworten.
 

P

Pixelverwender

Guest

AW: Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

ich habe eine Frage zum Thema Internetrecht für einen gewerblich genutzten Artikel
Eine qualifizierte Antwort auf Deine Frage wäre eine Rechtsberatung, und die darf nur ein Rechtsanwalt leisten.
Die Konsultation eines selbigen (Fachanwalt Medien) würde ich Dir, wenn es um gewerbliche Dinge geht, sowieso empfehlen. Es gibt da auch bei den Online-Anwälten recht günstige und qualifizierte Rechtsberatungen (deutlich unter 100,- Euro).
 

Samuelll

Aktives Mitglied

AW: Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

Also ... mit einer gesunden Portion Halbwissen und ohne eine Rechtsberatung ersetzen zu können, würde ich mal folgendes vermuten :

Solange die erstellten Bilder von dir selbst angefertigt sind und du die Texte ebenfalls selbst verfasst hast, sollte es keine Probleme geben, wenn du Tutorials/Anleitungen verfasst und erklärst wie man mit Kamera XY und Bildbearbeitungssoftware XY etwas erstellst.

Zwingend solltest du jedoch vermeiden schlechts über bestimmte Dinge oder Leute zu schreiben. Bewertungen sind dort definitiv grenzwertiger.

Allerdings ist dies wirklich nur meine persönliche Meinung. Nichtm ehr und nicht weniger !

Eine Rechtsberatung solltest du auf alle Fälle aufsuchen um wirklich wirklich qualifizierte Antworten zu erhalten.
 

Frontfokus

Griesgram de luxe

AW: Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

Mein Vorredner hat da grundsätzlich Recht. Solange Du eigenes Bildmaterial nimmst sollte es keinerlei Problem sein. Die Nennung des Namens Canon ist kein Problem solange Du nicht versuchst Dir durch die Nennung des Namens einen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen.
Ein Felgenhersteller darf beispielsweise einen Porsche für seine Werbung nutzen, da dieser nur zur Veranschaulichung seines Produkts dient. Das Porscheemblem aber für seine Homepage nutzen um dadurch den Eindruck zu erwecken, diese Seite sei was für die wohlhabenden oder so ähnlich ist dagegen wieder verboten.
Alle Angaben ohne Gewähr - Du solltest Dich mal im Markenrecht schlau achen.
 

Ironbird

Aktives Mitglied

AW: Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

Ok, danke schon mal für die Antworten.
Bilder und Texte sind natürlich selber erstellt.

Aber da werd ich wohl wirklich ne Rechtsberatung anstreben.

Danke
 

Photomeister

Aktives Mitglied

AW: Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Internetrecht für einen gewerblich genutzten Artikel der als PDF erstellt wird.

Wenn man einen Artikel schreiben möchte, z.B. über Digitalfotografie, und man beschreibt hier den Workflow, usw. Dann wird in dem Artikel unter anderem ein Kamerasystem, ein Bildbearbeitungssystem, und diverse Zubehörsachen da drin vorkommen. Auch mit Bilder.
Nehmen wir mal an man beschreibt seine Arbeit mit einer Canon-Kamera.
1. Darf man den Herstellernamen benutzen? Oder sollte man den hersteller Fragen ob man das überhaupt darf. Bzw. kommen da auf einem Lizenzgebühren zu?
2. Wenn ein Nikon-Begeisteter diesen Artikel liest, und sich benachteiligt fühlt, weil in dem Artikel nicht auch mit einer Nikon-Kamera gearbeitet worden ist, kann der einen anklagen, bzw. die Firma Nikon benachrichtigen und die können dann rechtlich dagegen vorgehen?
3. Das selbe ist mit Photoshop dann zum Bilder bearbeiten. Muss man da eine Genehmigung einholen, Lizenzgebühren zahlen oder auch die Konkurenzprodukte erwähnen?

Ich frag nur deshalb, weil falls es da rechtlich einem da Steine in den Weg gelegt werden die unheimliche Kosten mit sich bringen, dann muss man ganz anders kalkulieren, bzw. gar nicht erst anfangen.

Eine weitere Frage hätt ich dann auch noch.

Wie sieht das ganze aus, wenn es nicht gewerblich genutzt werden würde?
Wie siht es aus, falls man seine Arbeit bei einem Buchverleger veröffentlichen möchte. Ist man dann da rechtlich abgesichert, oder muss man immer bestimmte Auflagen erfüllen?

Danke schon mal für eure Antworten.

Wenn du über eine solche Kammera schreibst, solltes du den Hersteller um Erlaubnis Fragen, Sonst kann es möglicher weise Teuer werden. Das selbe gilt übrigens auch für Adobe Photoshop, du musst bei Adobe eine Genemigung einholen.
Bei der Kammara, oder bei Photoshop gibt es Markennamen, Gebrauchsmusterschutz, und Urheberrechte-gegen die du verst0ßen würdest. Und das kann dan, sehr Teuer werden.
 

AndreasKiel

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

Wenn du über eine solche Kammera schreibst, solltes du den Hersteller um Erlaubnis Fragen, Sonst kann es möglicher weise Teuer werden. Das selbe gilt übrigens auch für Adobe Photoshop, du musst bei Adobe eine Genemigung einholen.
Bei der Kammara, oder bei Photoshop gibt es Markennamen, Gebrauchsmusterschutz, und Urheberrechte-gegen die du verst0ßen würdest. Und das kann dan, sehr Teuer werden.
Blühender Unsinn. Wer mit seiner Canon, Nikon usw. einen Workflow einleitet und den mit Photoshop beendet und das Ganze in einen Artikel (auch gewerblich) packt, kann selbstverständlich die Markennamen nennen. Eine solche Nennung erfolgt dann nicht unter Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

Mehr Ärger bekommt man wohl, wenn man eine Canon als "Kammara" bezeichnet ;) oder wenn man Produkte niedermacht um des Niedermachens willen, also nicht im Rahmen eines ernstgemeinten Tests usw.
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Frage zu Internetrecht - Artikel veröffentlichen - Gewerblich

Hier ist nun mal kein Rechts-Forum, aber versuch es mal bei www.juraforum.de/forum, da hast Du eher eine Chance auf passende Antworten, die es hier naturgemäß nicht so einfach geben kann.
 
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