Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Internetrecht für einen gewerblich genutzten Artikel der als PDF erstellt wird.
Wenn man einen Artikel schreiben möchte, z.B. über Digitalfotografie, und man beschreibt hier den Workflow, usw. Dann wird in dem Artikel unter anderem ein Kamerasystem, ein Bildbearbeitungssystem, und diverse Zubehörsachen da drin vorkommen. Auch mit Bilder.
Nehmen wir mal an man beschreibt seine Arbeit mit einer Canon-Kamera.
1. Darf man den Herstellernamen benutzen? Oder sollte man den hersteller Fragen ob man das überhaupt darf. Bzw. kommen da auf einem Lizenzgebühren zu?
2. Wenn ein Nikon-Begeisteter diesen Artikel liest, und sich benachteiligt fühlt, weil in dem Artikel nicht auch mit einer Nikon-Kamera gearbeitet worden ist, kann der einen anklagen, bzw. die Firma Nikon benachrichtigen und die können dann rechtlich dagegen vorgehen?
3. Das selbe ist mit Photoshop dann zum Bilder bearbeiten. Muss man da eine Genehmigung einholen, Lizenzgebühren zahlen oder auch die Konkurenzprodukte erwähnen?
Ich frag nur deshalb, weil falls es da rechtlich einem da Steine in den Weg gelegt werden die unheimliche Kosten mit sich bringen, dann muss man ganz anders kalkulieren, bzw. gar nicht erst anfangen.
Eine weitere Frage hätt ich dann auch noch.
Wie sieht das ganze aus, wenn es nicht gewerblich genutzt werden würde?
Wie siht es aus, falls man seine Arbeit bei einem Buchverleger veröffentlichen möchte. Ist man dann da rechtlich abgesichert, oder muss man immer bestimmte Auflagen erfüllen?
Danke schon mal für eure Antworten.
ich habe eine Frage zum Thema Internetrecht für einen gewerblich genutzten Artikel der als PDF erstellt wird.
Wenn man einen Artikel schreiben möchte, z.B. über Digitalfotografie, und man beschreibt hier den Workflow, usw. Dann wird in dem Artikel unter anderem ein Kamerasystem, ein Bildbearbeitungssystem, und diverse Zubehörsachen da drin vorkommen. Auch mit Bilder.
Nehmen wir mal an man beschreibt seine Arbeit mit einer Canon-Kamera.
1. Darf man den Herstellernamen benutzen? Oder sollte man den hersteller Fragen ob man das überhaupt darf. Bzw. kommen da auf einem Lizenzgebühren zu?
2. Wenn ein Nikon-Begeisteter diesen Artikel liest, und sich benachteiligt fühlt, weil in dem Artikel nicht auch mit einer Nikon-Kamera gearbeitet worden ist, kann der einen anklagen, bzw. die Firma Nikon benachrichtigen und die können dann rechtlich dagegen vorgehen?
3. Das selbe ist mit Photoshop dann zum Bilder bearbeiten. Muss man da eine Genehmigung einholen, Lizenzgebühren zahlen oder auch die Konkurenzprodukte erwähnen?
Ich frag nur deshalb, weil falls es da rechtlich einem da Steine in den Weg gelegt werden die unheimliche Kosten mit sich bringen, dann muss man ganz anders kalkulieren, bzw. gar nicht erst anfangen.
Eine weitere Frage hätt ich dann auch noch.
Wie sieht das ganze aus, wenn es nicht gewerblich genutzt werden würde?
Wie siht es aus, falls man seine Arbeit bei einem Buchverleger veröffentlichen möchte. Ist man dann da rechtlich abgesichert, oder muss man immer bestimmte Auflagen erfüllen?
Danke schon mal für eure Antworten.