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Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

chester23

Nicht mehr ganz neu hier

hallo community,

ich habe folgende frage:

ich habe vor ca.1 1/2 Jahren mal n logo Entwurf für eine Abrissfirma gestaltet. der Kontakt wurde durch eine gute Freundin hergestellt der ich auch den Entwurf schickte. da alles unentgeltlich gemacht wurde somit auch kein Vertrag besteht, und ich auch nicht weiter was hörte machte ich mir keine weiteren Gedanken.

heute, habe ich rausgefunden, dass dieser logo Entwurf für diverse Drucksachen benutzt wird (Visitenkarten, Rechnungsschreiben, Aufdruck auf T-Shirts und sogar eine Autobeschriftung war vorhanden.)

was kann ich erstmals ohne Rechtsanwalt machen? ich mein ich bin ja der Urheber und hab der Firma keinerlei nutzungsrechte eingeräumt..

für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar..
 

chester23

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

ja, durch die freundin bin ich ja auch erst darauf aufmerksam geworden, für was das alles benutz wird...

der firma schickte ich heute diese e-mail:
…wie ich rausfand, benutzen Sie das ASB-Logo für diverse Drucksachen.
Dadurch das ich der alleinige Urheber dieses Logos bin und ich ihnen keine Nutzungsrechte eingeräumt habe, frage ich sie wie sie sich die weitere Nutzung des Logos für die Zukunft vorstellen??

Sollte bis zum 11.12.12 kein Vorschlag ihrer Seite bestehen, werde ich folgende rechte:

- §97 Abs. 1 S. 1, 1.Alt.UrhG
- §97 Abs. 2 S. 1, 2.AltUrhG
- §97 Abs. 2 S. 1 UrhG
- §98 Abs. 1 S. 1 UrhG respektive §69f Abs. 1 S.1 UrhG

als Urheber durchsetzen.
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Ich habe keine Ahnung, in welchem auch finanziellen Rahmen wir uns hier bewegen, wenn dein Logo kommerziell verwendet wird.
Daher empfehle ich an der Stelle, ggf. einen Anwalt mit der Prüfung der Sache zu beauftragen.

Abmahnungen sind ja in der letzten Zeit zu (trauriger) Berühmtheit gelangt.

Wenn allerdings hier jemand dein Logo ohne Genehmigung verwendet, solltest du deine Rechte schon wahren.

Hier mal ein interessanter, wenn auch nicht deckungsgleicher, Thread aus einem Jura-Forum:
http://www.123recht.net/Richtig-Abmahnen-und-Abrechnen-__f340176.html

Aber wie gesagt, das nur allgemein - für deinen Einzelfall kann dich nur ein Anwalt beraten.

Lieber Gruß
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

da alles unentgeltlich gemacht wurde somit auch kein Vertrag besteht
Nur weil etwas unentgeltlich gemacht wird, heißt es nicht, dass kein Vertrag besteht.
Sie wollten was von Dir, Du hast es geliefert.
Das nennt man beidseitige Willenserklärung. Sobald das erfüllt ist, ist ein Vertrag zustande gekommen.

Für den weiteren Verlauf ist es allerdings ungeschickt, dass nichts schriftlich gemacht wurde.

Ein paar Überlegungen, die weiterhelfen können:
Wie war die Anforderung, was haben die Firma oder Deine Freundin erwartet?

Hast Du eine "Hallo Freundin, hier der Entwurf"-Mail, in der Du das weitere Vorgehen erläuterst und klarstellst, dass es noch nicht zur Nutzung freigegeben ist?

Kannst Du nachweisen, dass Du die Nutzung nicht freigegeben hast? Verlass Dich dabei nicht auf die Freundin. Die wird wahrscheinlich auf Grund des Abhängigkeitsverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber halten.

heute, habe ich rausgefunden, dass dieser logo Entwurf für diverse Drucksachen benutzt wird (Visitenkarten, Rechnungsschreiben, Aufdruck auf T-Shirts und sogar eine Autobeschriftung war vorhanden.)

was kann ich erstmals ohne Rechtsanwalt machen? ich mein ich bin ja der Urheber und hab der Firma keinerlei nutzungsrechte eingeräumt..
Hab ich was falsch verstanden, oder hast Du gedacht, die wollen das für's Fotoalbum?

Aber wie randacek schon schrieb:
Anwalt nehmen und auf Unterlassung oder Entschädigung pochen.
 
Zuletzt bearbeitet:

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Hmm, der User Digicam hat dir ja schon ein paar Aspekte genannt, die mal zu prüfen wären.

Jetzt würde ich an deiner Stelle erst mal das Gespräch mit den Verantwortlichen in dieser Firma suchen. Ist deine Freundin dort angetellt, gehört ihr die Firma, oder hat sie das auch nur vermittelt?

Gleich mit Anwalt zu drohen oder zu klagen, das bringt nicht unbedingt den gewünschten Erfolg. Ein klärendes Gespräch kann hier jedoch sehr gut weiterhelfen und du kannst dich mit der Firma z.B. auf gütliche Weise einigen...
 

deltoid

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Hallöchen, ich hatte die gleichen Probleme.
Habe eine Vorlage erstellt, der Kunde hat sie nicht gewollt, weil sie ihm nicht gefällt :lol: und dann ist er mit der Vorlage, in dem Fall ein Logo mit gesamter Internetseite, an den Wetbewerb gegangen, der ihm die Seite dann online geschaltet hat; wahrscheinlich für viel weniger Geld.

Da mir diese Vorgehensweise extrem 'Unanständig' :p vorkam, habe ich dierkt den Anwalt kontaktiert.

Sofern jetzt bei dir ein Versehen eingeräumt werden kann, würde ich erstmal das Gespräch suchen.
Denn:
Von dem Geld was ich bekommen habe (keine 1000 Euro) habe ich an Kosten fast 700 Euro an Anwalt und kleinere Aufwendungen reinstecken müssen. Mein 'unanständiger' Kunde hat es etwas bitterer getroffen: Meine 1000 Euro, seine Rechtsanwaltskosten und die Kosten der BILLIGEN Webseite. :D
Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich bei solchen 'virtuellen' Angelenheiten (es gibt meist keinen eindeutigen Preis) i.d.R. nicht in dem Rahmen, in dem die Rechnung erstellt worden wäre

Also: Gespräch suchen, mehr Euros rausholen und alle sind glücklicher.

Und nochwas: bist du Gewerblich, Freiberuflich, Firma?
 

chester23

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

also ich bin noch in der Ausbildung... habe das logo noch in ziemlicher unwissenheit gemacht, was mir heute nicht mehr passieren würde...

auch war es privat. bin mir auch nicht mehr ganz sicher, ob ich ihm es nicht gesagt habe, das es noch nicht zur nutzung freigegeben ist...

aber selbst dann, muss er doch in der beweispflicht sein, es nachzuweisen das er die rechte hat!!

ich würd mich ja nicht so aufregen wenn es nur im privaten raum wäre, aber er nutzt es kommerziell und verdient dadurch sein geld..
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Hallo,
geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Damit hast Du weder Deiner Freundin noch der Firma den "Anwalt auf den Hals gehetzt". Es handelt dabei ja um die Erstberatung. Das bei Deltoid er selbst seine eigenen Anwaltskosten übernommen hat ist allerdings merkwürdig!
Grüße
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Gleich mit Anwalt zu drohen oder zu klagen, das bringt nicht unbedingt den gewünschten Erfolg. Ein klärendes Gespräch kann hier jedoch sehr gut weiterhelfen und du kannst dich mit der Firma z.B. auf gütliche Weise einigen...
Richtig.

aber selbst dann, muss er doch in der beweispflicht sein, es nachzuweisen das er die rechte hat!!
Welche Rechte meinst Du? Urheberrecht ist immer bei Dir. Du wirst sicher auch nachweisen können, dass Du der Urheber bist.

Nutzungsrechte ist so 'ne Sache.
Wenn es hart auf hart kommt, kann es sein, dass Dir der Richter sagt, dass Du davon ausgehen konntest, dass das Logo genutzt wird. Er wird es wahrscheinlich ähnlich formulieren wie ich. (Das Logo wurde bestimmt nicht für's Fotoalbum geordert.) Der Jurist spricht hier von konkludentem Handeln.
 

deltoid

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Nochwas, hatte ich vergessen:
Mein Anwalt hat explizit in seinen Schreiben darauf hingewiesen, dass die Originaldateien zur Erstellung des Logos (Webseite) bei mir vorhanden sind.
Also alles gut aufbewahren.

Wie ist es denn -jetzt- mit dem Status 'Gewerblich'? Es hört sich nicht so an und auch scheint die beste Lösung, die mit dem gemeinsamen Gespräch, nicht dein Favorit zu sein. Das ist nicht gut ...:schmoll:

Vielleicht wäre das eine alternative Idee: du schreibst eine Rechnung (falls du kein Gewerbe angemeldet hast, dann eine ohne MwSt.) und wartest einfach mal ab. Schreib auf die Rechnung, dass du zu dem Zeitpunkt X das Logo erstellt hast, vorerst als Probeexemplar und nun mit der dir bekannt gewordenen gewerblichen Nutzung, diese Leistung abschließend abrechnen möchtest. Sollte da jetzt ein langer Zeitraum zwischenstehen, solltest du den auch noch verargumentieren.
Druck auch das Logo nochmal in die Rechnung.
Vielleicht läuft es ja ohne Beanstandung durch, ansonsten sollte die Firma auf dich zukommen.
Das ganze aber nur dann, wenn Verhandlung und Gerede NICHT dein Ding sind!
 

chester23

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

findet ihr auch, das die auf dem internetforum, die auf .info endet ziemlich unhöflich sind?
 

deltoid

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Hallo,
geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten. Damit hast Du weder Deiner Freundin noch der Firma den "Anwalt auf den Hals gehetzt". Es handelt dabei ja um die Erstberatung. Das bei Deltoid er selbst seine eigenen Anwaltskosten übernommen hat ist allerdings merkwürdig!
Grüße

Die Geschichte ist länger und es kam zum außergerichtlichen Vergleich. Wäre ich zum Gericht gegangen hätte ich 2500 verlieren können, im besten Fall aber nur 1400 Euro gewinnen können. Da waren mir die 300 sicheren Euros und das zerknirschte Gesicht meines Exkunden lieber
 

masterhutzi

greenhorn

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Äh. Ehrlichgesagt verstehe ich nicht, wieso du das Logo gemacht hast, wenn du nicht willst dass sie es verwenden?

Für mich klingt das nach Freundschaftsdienst und es ist klar, dass die das verwenden?! Und sie verdienen sicher NICHT ihr Geld damit :D Ich hab noch nie Geld für ne Autobeschriftung, Visitenkarte oder n Briefkopf bekommen, sie werden wohl immer noch eine Abrissfirma sein, oder ;)?

Ich glaube, wenn du da nicht vorher klar gemacht hast, das du im Fall der Verwendung Geld dafür haben möchtest oder die Nutzung untersagt hast (was ja doof wäre, wozu dann die Arbeit) richtig schlechte Karten hast!

Würde mir überlegen ob's mir die Sache wert wäre, aber wenn die Firma kein Riesenunternehmen ist, lohnt sich der Aufwand sicher nicht. Dann eher gütig nachfragen und vielleicht tatsächlich ohne Anwalt versuchen eine Rechnung zu stellen dafür und das mit denen so zu klären. Weitere Chancen für dich sehe ich da leider nicht...

Poste doch mal, wenn's was Neues gibt!
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Also mir ist die Dreiecksgeschichte mit der Freundin noch nicht ganz klar.
In welchem Verhältnis steht sie zu Dir und zu der Abrissfirma?
Und was genau hat sie mit der Erstellung des Logo zu tun?
Immerhin hast Du ja am Anfang geschrieben, Du hättest es für sie gemacht, oder?
Hier badarf es schon einer Klarstellung. Denn wenn Du es für sie gemacht hast, es an sie gegeben hast und sie es dann mit der Abrissfirma weiterverhandelt hat, sieht die Sachlage schon ganz anders aus.
Zwar bleibt Dir Deine Urheberschaft, aber Ansprechpartner wäre für mich dann erst einmal meine Freundin. Hier wäre dann zu klären, was sie mit der Firma ausgehandelt hat.

Verpixelte Grüße

Zusatz: Das persönliche Gespräch ist dem sofortigen Gang zum Anwalt vorzuziehen. Wie einige User ja schon geschrieben haben: Vielleicht ist die Firma ja auch bereit, Dir eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Wer weiß?
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis

aka denyo111

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

Urheber hin oder her - gerade bei Logos fehlt es in regelmäßiger Häufigkeit an der notwendigen Schöpfungshöhe, dann ist's essig mit dem Urheberrecht...

Klingt nach einem klassischen Fall von Lehrgeld
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

gerade bei Logos fehlt es in regelmäßiger Häufigkeit an der notwendigen Schöpfungshöhe, dann ist's essig mit dem Urheberrecht...
Das würde ich so pauschal nicht sagen.
Kanzlei Janke schrieb:
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit Schaffung des Werkes. Es sind keinerlei Formalien wie Anmeldung oder Hinterlegung zu erfüllen. Voraussetzung ist allerdings, dass bspw. ein Gemälde, eine Fotografie oder ein wissenschaftlicher Beitrag eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Gemeint ist damit, dass das Werk eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers und nicht etwa die einer Maschine ist oder es sich um ein banales Werk handelt (§ 2 Abs. 2 UrhG).
Wenn man bedenkt, wie lange es dauert, bis ein Logo steht (Design, Farbgebung, Bezug zur Firma, sofortige (Wieder-)Erkennung), sind die wenigsten Logos banal.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

sind die wenigsten Logos banal.

Dennoch erreichen die wenigsten Logos die nötige Schöpfungshöhe, weil sie aus "banalen" Formen bestehen - es gibt da genügend Urteile...

Hinter drei Streifen einer großen Sportartikelfirma mag ein Wahnsinnskonzept stehen und unzählige Stunden Hinrnschmalz - eine schützenswerte Schöpfungshöhe suchst du aber vergeblich, es sind nämlich letztlich nur drei Streifen.

Daher sichert man sich ja mit Nutzungsrechten ab - Urheberrecht und Logo geht in der Rechtssprechnung nur schwer zusammen.
 

chester23

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Fragen wegen Urheberecht und Unterlassung

also wie gesagt versuche ich es ja ohne anwalt zu regeln... die freundin steht in dem Verhältnis, dass sie mit dem Inhaber des abrissservices zusammen war.

das ich es unter lehrgeld verbuchen werde ist auch klar...

jetzt einfach sehen was dabei rauskommt...

Medien*****.info ist das forum wo sie so unhöflich sind^^
 
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