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Gegenstände abfotografieren - Copyright

Fotomicha

Olympusschubser

Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum Thema EBV bzw. Copyright.

Habe hier aus dem Supermarkt die Cola-Dose.
Sie ist einwandfrei zu erkennen, darf ich diese für eine Bildcollage einsetzen.
Das Copyright von dem Konzern geht ja nicht verloren, wenn ich von der Dose eine Ablichtung / Lichtbild mache.
Sowie später auch mein Logo auf dieses Bild basteln.

Des weiteren geht es mir um die Designer-Tasse.
Habe hier eine schöne Kakao-Tasse, die hat ein tolles Muster und dieses ist auch mit einem Logo gekennzeichnet.

Darf ich diese auf meinen Fotos ablichten und damit z.B. eine Person zeigen wie sie aus der Tasse trinkt.

Ihr seht, Es geht mir mehr um das Recht der Abbildung von Gegenständen.

Wie sieht das aus in diesen geschilderten Fällen?

LG Michael
 

Photoshop

SaNaNe

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gegenstände abfotografieren - Copyright

Nein darfst du nicht. Lies dir mal die ganzen Sachen über Copyright etc auf den verschiedenen Bildagenturen durch (panthermedia, fotolia, istockphoto etc.)
Es ist z.B. teilweise nichtmal erlaubt manche Plätze oder Gebäude abzulichten und dann ohne copyright für denkommerziellen Gebrauch zu nehmen. z.B. den Eiffelturm darfst du nicht benutzen, steht z.B. bei iStockphoto drin.
 

Mandragora

Drache in Ausbildung

AW: Gegenstände abfotografieren - Copyright

Gerade bei Coca Cola notfalls die Marketingabteilung anschreiben oder auch kleinere Firmen geben vielleicht das Okay, wenn du beschreibst, was du mit den Bechern/Tassen/sonstwas anstellen willst.
 
F

Fireangel

Guest

AW: Gegenstände abfotografieren - Copyright

Spielt da die Aussage "schmückendes Beiwerk" eine Rolle?
Wenn sich das Bild in erster Linie nicht auf die Dose bezieht, sondern auf den Menschen z.B. ?! Wie ist es dann? Dürfte ich dann so ein Bild machen?
 

michi1987

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gegenstände abfotografieren - Copyright

momentchen momentchen...Wer sagt denn das Fotomicha das für den komerziellen Bereich macht!? :rolleyes:
Könnte ja ein Stilleben..."Trinkbehältnisse im Wandel der Zeit" oder so sein :p und er es sich nur an die Wand hängen will und seinen "Cola-Freunden" zeigen will :lol:

Also copyright-mäßig sehe ich in diesen Fällen kein Problem, da sie ja "dein Besitz und Eigentum" sind. Das sind in Deutschland zwei verschiedene Dinge nur mal so am Rande, ja so verrückt ist die Juristerei :lol:

Dann gibt es aber noch den Bereich Urheberrecht:

Hier müsste sich der Urheber allerdings erstmal melden...Da dies indirekt laut §7 UrhG eine natürliche Person sein muss, sind juristische Personen und im übrigen auch Tiere ausgeschlossen!
Schade mein Dackel hat kein Urheberrecht an seinem *****haufen von gestern :lol:

Grüße Michael ;)
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Gegenstände abfotografieren - Copyright

Also copyright-mäßig sehe ich in diesen Fällen kein Problem, da sie ja "dein Besitz und Eigentum" sind. Das sind in Deutschland zwei verschiedene Dinge nur mal so am Rande, ja so verrückt ist die Juristerei :lol:
Es gibt in Deutschland kein Copyright.

Hier müsste sich der Urheber allerdings erstmal melden...Da dies indirekt laut §7 UrhG eine natürliche Person sein muss, sind juristische Personen und im übrigen auch Tiere ausgeschlossen!
Auch das ist Unsinn. Sonst könnten z.B. Landkartenverlage nicht auf Verletzung des Urheberrechtes klagen. Siehe .

Auch die weiter oben vertretene Ansicht, dass es sich dann nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn es nicht kommerziell genutzt wird, ist Unsinn. Urheberrechtsverletzung hat mit Veröffentlichung zu tun und nicht mit Gewinn.

Außerdem kommen da auch noch Markenrecht und Gebrauchsmusterschutz ins Spiel. Davon betroffen sein können alle Gegenstände, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ist z.B. bei Parfumflacons oft der Fall.

Coca Cola wird aber sicher niemand belangen, nur weil auf seinem Bild jemand gerade aus ner Coladose trinkt. Ist die Coladose allerdings Hauptgegenstand des Bildes (wie bei Warhol die Campbell's Dose), sieht das sicher anders aus.
 

hyperactive

Fotojäger

AW: Gegenstände abfotografieren - Copyright

Ich würde ggfs. die Collage / das Bild machen und dann die jew. Firma anschreiben: Bild übersenden und Erklärung, was Du in Zukunft damit vorhast - jedenfalls aber noch nicht veröffentlicht....
Wenn sie Nein sagen, kannst Du Dich wenigstens mit ihnen streiten, bevor sie Dir an den Kragen gehen. ;)
 

Fotomicha

Olympusschubser

AW: Gegenstände abfotografieren - Copyright

Ich würde ggfs. die Collage / das Bild machen und dann die jew. Firma anschreiben: Bild übersenden und Erklärung, was Du in Zukunft damit vorhast - jedenfalls aber noch nicht veröffentlicht....
Wenn sie Nein sagen, kannst Du Dich wenigstens mit ihnen streiten, bevor sie Dir an den Kragen gehen. ;)

Die Collage machen und dann erst fragen ist wie am Berg stehen. Aber unten erst fragen, wie lange dauert der Weg bis nach unten.

Wenn ich eine Collage mache, dann will ich auch das sie veröffentlicht werden darf.

Nur frage ich mich, ob dies mit dem nicht als Hauptmotiv verwendet. So okay ist.
Kann mir nicht vorstellen das die Rechte an der Tasse verloren gehen, wenn eine Person die nur in der Hand hält.

LG Michael
 
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