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generelle Frage / Rechtliche Aspekte

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Unsaid02

Guest

Hallo zusammen

Ich bin auf der Suche nach Vertragsvorlagen in Zusammenhang mit der Gestaltung von Webseiten.
Es geht vorallem darum, wenn ich für einen Kunde eine Website gestalte mit einem gekauftem Theme und somit nur die Gestaltung des Themes nach Kundenwünschen aufbereite.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Wie muss ich dies vertraglich regeln?

Vielen Dank für euer Feedback! :)
 

Henry_Kroete

Noch nicht viel geschrieben

ist das bei Webseiten was anders ?
Normalerweise erwirbst Du mit dem Kauf einer Vorlage die dementsprechenden Rechte und dies ist vertraglich vom Anbieter geregelt.
Auch ob Du die Vorlage ändern darfst, darauf solltest Du achten

Es gibt auch Anbieter die selbst für kommerzielle Nutzung Bildvorlagen kostenlos stellen

Pixabay scheint da recht grosszügig zu sein

hoffe das hilft Dir ein bisser´l weiter
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Bestandteil eines solchen Dienstleistungsvertrages ist beim Webdesign ein "Pflichtenheft" das auch mit dem Kunden gemeinsam erarbeitet werden kann.
Es enthält u. A. Vorgaben/Festlegungen zum Farbkonzept, Anzahl der Sites, wer liefert die Texte und Bilder, Nachbearbeitung, Korrekturlesung, Funktionsumfang, Endkontrolle Lieferzeitpunkt und Vieles mehr.
Auch wer die Site hostet kann darin bestimmt werden.

mit besten Grüßen
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Mein Eindruck ist, dass wir da etwas herumstochern.
Das Gebahren mit Pflichten- und Lastenheft (am Besten noch nach DIN 69905-1 bzw. VDI 2519-1/VDI 3694) habe ich ehrlich gesagt bei einer Website noch nie gesehen (und ich verdiene mein Geld mit solchen Projektdokumenten und der Beratung dazu seit 20 Jahren - allgemein rate ich in richtigen Projekten natürlich schon dazu). Klar - wenn wir es Website nennen aber den Webauftritt von Am@zon meinen ist das auch was anderes.

An den TO: was genau suchst Du? Geht es darum, wie Du Vertragsklauseln zwischen Dir und dem Kunden formulierst (sozusagen "Dein" Vertrag) oder um Mustervorlagen, die in der Website des Kunden für seinen Auftritt benutzt werden sollen (für Dich also nur ein weiters Stück Content, dass Du eben einbindest)?
 
U

Unsaid02

Guest

Hallo zusammen

Vielen Dank für eure Antworten

Ja genau, es geht vorallem um Vertragsklausen zwischen mir und dem Kunden.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

....... wenn ich für einen Kunde eine Website gestalte mit einem gekauftem Theme und somit nur die Gestaltung ...........
Was mit dem NUR gemeint ist, kann als Anlage zum Dienstleistungsvertrag definiert werden. Ob man es Pflichten- oder Lastenheft nennt laß ich mal offen.
Gelegentlich kann das NUR sehr umfangreich sein und mißverstanden werden.
Eine Rechtsberatung, wie und ob Du welche Klauseln mit dem Kunden vereinbarst kann es hier nicht geben.
Auch das Anpassen eines fertigen Templates kann je nach Ansprüchen und gewünschten Inhalten aufwendig geraten. Das sollte im Vorfeld schon eingegrenzt werden.

mit freundlichem Klick
 
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