AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!
Ja, so geht das. Deine Vermutung ist richtig.
Es kann auch durchaus so sein, daß man Deine künstlerische Tätigkeit nach zu geringen Umsätzen später, also in 2 bis 3 Jahren, als „Liebhaberei“ einstuft.
Laß Dich im Finanzamt beraten, sag denen gleich offen, um was es Dir geht, also Stichwort „Steuerehrlichkeit“
Eine Steuernummer wirst Du bekommen, korrekt.
Zunächst wirst Du aber eine Steueridentifikationsnummer beantragen müssen, das, so glaube ich, aber beim Einwohnermeldeamt Deiner Stadt oder Gemeinde.
Du bist ja gerade erst volljährig geworden, wirst die möglicherweise noch nicht haben. Diese „Steueridentifikationsnummer“ behält man übrigens sein Leben lang, während die anderen Steuernummern wechseln können und werden, wenn Du umziehst.
Jedenfalls: Ruhig, Brauner, ruhig! :lol:
Alles halb so wild, einkommensteuerpflichtig wird man erst im oberen vierstelligen Bereich
Nur das mit der Umsatzsteuer – vulgo: Mehrwertsteuer – solltest Du Dir durchrechnen:
Wählst Du „Kleinunternehmer“ hast Du zwar weniger Formularkram zu bewältigen, kannst aber auch die Vorsteuer (gleichzusetzen mit gezahlter Umsatzsteuer aus Einkäufen) nicht geltend machen.
Ach was, geh zum FA hin – gut gekämmt, frisches Hemd an , Fingernägel sauber ... – und frag denen die Löcher in den Bauch.
Die brauchen eh Durchlüftung und etwas Bewegung! 8)
Lieber Gruß
Rata
8)
Ja, so geht das. Deine Vermutung ist richtig.
Es kann auch durchaus so sein, daß man Deine künstlerische Tätigkeit nach zu geringen Umsätzen später, also in 2 bis 3 Jahren, als „Liebhaberei“ einstuft.
Laß Dich im Finanzamt beraten, sag denen gleich offen, um was es Dir geht, also Stichwort „Steuerehrlichkeit“
Eine Steuernummer wirst Du bekommen, korrekt.
Zunächst wirst Du aber eine Steueridentifikationsnummer beantragen müssen, das, so glaube ich, aber beim Einwohnermeldeamt Deiner Stadt oder Gemeinde.
Du bist ja gerade erst volljährig geworden, wirst die möglicherweise noch nicht haben. Diese „Steueridentifikationsnummer“ behält man übrigens sein Leben lang, während die anderen Steuernummern wechseln können und werden, wenn Du umziehst.
Jedenfalls: Ruhig, Brauner, ruhig! :lol:
Alles halb so wild, einkommensteuerpflichtig wird man erst im oberen vierstelligen Bereich
Nur das mit der Umsatzsteuer – vulgo: Mehrwertsteuer – solltest Du Dir durchrechnen:
Wählst Du „Kleinunternehmer“ hast Du zwar weniger Formularkram zu bewältigen, kannst aber auch die Vorsteuer (gleichzusetzen mit gezahlter Umsatzsteuer aus Einkäufen) nicht geltend machen.
Ach was, geh zum FA hin – gut gekämmt, frisches Hemd an , Fingernägel sauber ... – und frag denen die Löcher in den Bauch.
Die brauchen eh Durchlüftung und etwas Bewegung! 8)
Lieber Gruß
Rata
8)