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Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo,

ich erkläre mal kurz meine Ausgangssituation:
Ich bin 18 Jahre alt, und würde gerne auf meiner Homepage (siehe Signatur),
mich als Fotograf anbieten. Fotografieren möchte ich dabei zB. Hochzeiten,
Geburtstage, einfach Portrait Aufnahmen... uvm. Das alles dann auch entgeltlich...:p ...

Die Frage ist, ob sich das überhaupt lohnt, ich habe von Beiträgen bei allerlei
Verbänden (HWK; IHK; Genossenschaft usw..) gelesen...

Was wisst Ihr darüber...
 

Fotografie

helnie

Katze

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hey
Du benutzt Photoshop Extended. So weit ich informiert bin darf die Extended- Version nicht gewerblich genutzt werden.
Aber einige Versierte hier können das bestimmt genau sagen

Und sehr sehr viele wollen mit Fotografieren Geld verdienen.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Ja, das meine Version, obwohl es eine student version ist, gewerblich genutzt werden darf weis ich bereits :)

Ich kenne einige Leute, und kann so an Aufträge kommen ;)

Die Anmeldung eines Gewerbes steht allerdings davor noch an. Die Frage ist ob es sich lohnt, und den Aufwand rechtfertigt...
 
AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Wenn Du für Deine Arbeit Geld verlangen willst. brauchst Du einen Gewerbeschein.
Die Anmeldung kostet ein paar wenige Euros.
In welchem Umfang Du das ganze betreiben willst (Einnahmeüberschussrechnung oder so), solltest Du am Besten mit einem Steruberater oder jemandem in diesem Bereich kundigen abklären.

Wie hoch die aktuellen Gebühren sind bei IHK oder Handwerkskammer, weiss ich nicht.
Wenn Du aber bei einem der beiden dabei bist, kannste aber auch deren Angebote zurückgreifen, was die Zahlung des Beitrages ziemlich schnell wieder rein bringt.

Die Bezeichnung "Fotograf"ist übrignes nicht mehr geschützt, sodass Du auch von diesem Punkt aus keine Sorge haben musst.

Ich wünsch Dir jedenfalls viel Erfolg.
Evtl. gibts in Deinerm Umgebung ein Gründerseminar? Da gibts dann noch passende Tipps!

Wie auch immer: viel Erfolg und allseits "gut Licht"!

der fou
 
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P

palaiochora

Guest

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo,

was heisst Aufwand? Die Gewerbeanmeldung kostet ca. 20 Euro und als "Kleinunternehmer" nach §19 UStG wirst Du mit der Buchhaltung auch sicher selbst klarkommen.
Wenn Du bereits einen Auftrag hast, solltest Du schleunigst das Gewerbe anmelden, damit Du nicht gleich als Schwarzarbeiter beginnst.
Genau die sind es nämlich, die uns Gewerblichen (ich bin Fotograf und Webdesigner) das Leben schwer machen mit Dumpingpreisen und Billiglöhnen. Wenn dann ein Hochzeitsshooting von 10 Stunden Dauer für 150 Euro angeboten wird, ist es kein Wunder, wenn wir dann als Halsabschneider beschimpft werden.
Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg und nette Kunden!

VG
palaiochora
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Neineinnein, Du bist nicht gewerblich tätig. Deine Arbeiten sind Kunst, deshalb bist Du Fotokünstler und kein Fotograf, was Du anhand von einigen Photoshop-Arbeiten sicherlich auch nachweisen kannst.. Nur schade, dass man als Künstler nicht gewerblich, sondern freiberuflich tätig ist. Somit braucht man keinen Gewerbeschein und keine IHK-Mitgliedschaft. Ärgerlich, dass man als Kümstler gleich so ausgegrenzt wird. Wenigstens darf man Einkünfte versteuern und Ausgaben absetzen, zumindest hier ist man gleichberechtigt.

Es soll übrigens Auftraggeber geben, die keine Rechnung verlangen, und so besteht die Gefahr, dass man die betreffenden Einkünfte vergisst anzugeben, weil ja kein Beleg da ist, der einen daran erinnert. Und dadurch wäre der Umsatz bei gleichen Kosten geringer. Aber das ist reine Theorie, hat sich bestimmt so ein komischer BWL-Heini ausgedacht.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

ok, ich bearbeite die Bilder zwar ein wenig nach, aber bin ich deshalb nicht mehr der Fotograf (?)
 

helnie

Katze

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Auch wenn vielleicht die Bezeichnung " Fotograf " nicht mehr geschütz ist,
sollte man auf die kleinen Unterschiede der
künstlerischn und handwerklichen Fotografie achten.
Der Begriff
" Fotodesigner" "Fotoreporter" oder "Bildjournalist"
ist gesetztlich nicht geschützt,
Entscheidend ist das Handwerksrecht.
Dazu kann ein Anwalt oder Steuerberater Auskunft geben.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Also bei der HWK Rheinhessen, die für mich zuständig wäre, steht das man sogar Beitragsfrei ist, wenn man nach abzug aller steuern im Jahr nicht mehr als 5200€ verdient hat :)
Das wäre ja super für mich...
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Für die Kunden bist Du der Fotograf. Für die drohende Zwangsmitgliedschaft bei der IHK, in die man als Gewerbetreibender ohne gefragt zu werden getrieben wird bist Du Künstler.

Als Kleinst-Selbständiger wäre es mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn Du gleich mit IHK-Mitgliedschaft und Sozialversicherung als Selbständiger anfangen würdest. Diese Tätigkeit wird sich bei Dir erst im Laufe der Zeit geschäftlich entwickeln und zu einem nennenswerten Standbein werden.

Existenzgründer-Seminare und andere Angebote der IHK sind bestimmt toll, wenn man sie braucht, aber ob man damit die ständige Zwangsehe mit der IHK rechtfertigen kann sei dahingestellt. In Deinem Fall halte ich es für völlig unnötig, weil Du ja zunächst nicht eine Firma gründen willst, von der Du leben möchtest. Ich unterstelle Dir mal, dass Du Deine Fähigkeiten anbieten willst und schauen willst, was daraus wird, ohne mittelfristig davon leben zu müssen.
Deshalb bist Du halt Künstler und damit Freiberufler, Du sparst einfach Geld, das ist alles.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Richtig, ich möchte das nur nebenbei ein bisschen machen. Nicht hauptberuflich ;)

Wo muss ich mich dann als "freier Fotograf" eintragen lassen, wenn das wirklich das widerspiegelt was ich mache ^^ ?

Ich merke schon wir sind in Deutschland...
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

"Fotograf" oder "Fotokünstler"? ;-)

Das Finanzamt wird sich auf jeden Fall für Dich interessieren, unabhängig von einer späteren Steuerpflicht. Denen musst Du verraten, dass Du (als Fotokünstler!) Geld verdienst. Ansonsten musst Du als Künstler niemandem etwas davon verraten. Außer vielleicht Deinen potentiellen Auftraggebern.
 

Rata

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo,

ich erkläre mal kurz meine Ausgangssituation:
Ich bin 18 Jahre alt, und würde gerne auf meiner Homepage (siehe Signatur),
mich als Fotograf anbieten. Fotografieren möchte ich dabei zB. Hochzeiten,
Geburtstage, einfach Portrait Aufnahmen
... uvm. Das alles dann auch entgeltlich...:p ...

Die Frage ist, ob sich das überhaupt lohnt, ich habe von Beiträgen bei allerlei
Verbänden (HWK; IHK; Genossenschaft usw..) gelesen...

Was wisst Ihr darüber...


Beim Finanzamt als Freiberufler „der Steuer beitreten" :schmoll: reicht, alles andere wäre bombastischer Quatsch!

Frage: Was machst Du denn zur Futterbeschaffung sonst so? Wovon lebst Du? Hotel Mama?
Dann gülte das, was ich schrieb, erst recht.



Lieber Gruß
Rata

8)
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Beim Finanzamt als Freiberufler „der Steuer beitreten" :schmoll: reicht, alles andere wäre bombastischer Quatsch!

Frage: Was machst Du denn zur Futterbeschaffung sonst so? Wovon lebst Du? Hotel Mama?
Dann gülte das, was ich schrieb, erst recht.



Lieber Gruß
Rata

8)

Danke für die Erklärung.
Ja ich bin 18 wohne bei meinen Eltern und mache eine Ausbildung.

Also die erste und einzige Institution an die ich mich wenden muss ist das Finanzamt. Ok. Ich nehme an, da bekomme ich auch gesagt wie und wo ich was als steuern abführen muss, oder?

Freiberuflicher Fotokünsler ist dann auch die deklarierung, die ich auf meiner Website anführen muss (?)
Bekomme ich dann auch eine umsatzsteuer id nr. Zur angabe auf meiner Website?
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Was Du an Steuern abführen musst ergibt sich aus Deiner Steuererklärung am Jahresende.

Auf Deiner Webseite musst Du nicht angeben, als was Du Dich tatsächlich betätigst. Aber bewusst falsche Angaben rechtlich klar definierter Titel (z.B. Elektromeister o.ä.) sind natürlich nicht statthaft. Wenn Du sichergehen willst, bezeichne Dich als freiberuflicher Fotokünstler, der Begriff ist im juristischen Sinne nichtssagend und schützt Dich deshalb vor unliebsamen Überraschungen.

Ab einem Jahresumsatz von 17500,- € bis Du USt-Pflichtig. Bleibst Du darunter, brauchst Du auch keine USt-ID. Auch darüber bekommst Du sie nur auf gesonderten Antrag. Das dürfte für Dich in der Anfangsphase aber noch nicht relevant sein.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Ok. 17500€ diese Grenze ist wirklich erstmal irrelevant :p

Vielen Dank für die Infos. Die sind Gold wert :)

Ok. Ich glaube ich werde dem Finanzamt dann die Tage mal einen Besuch abstatten, und mich als "freiberuflichen Fotokünstler" eintragen lassen :)

Dieser Eintrag kostet ja nichts, oder?

Sobald dieser Eintrag dann erfolgt ist, kann ich Aufträge jeder art des von mir beschriebenen fotografischen tätigkeitenfeldes annehmen, richtig ?

Rechnungen werden dann abgeheftet und zum Jahresende wird die Steuer abgeführt...

Licht kommt ins Dunkel ;) ...
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Der Eintrag kostet nichts. Auch das Finanzamt ist froh über neue Kunden ;-)

Auf Deine Rechnungen gehört Deine Anschrift, die Anschrift des Rechnungsempfänger, der Bezug der Rechnung (wofür berechnest Du etwas), Deine Steuernummer und eine Rechnungsnummer. Letztere wird von Dir fortlaufend vergeben. Beispiel: Die erste Rechnung dieses Jahres heißt 0112, die zweite heißt 0212 und so weiter. Nächstes Jahre heißen sie dann 0113, 0213 usw. So behältst Du leichter die Übersicht. Unter dem Rechnungsbetrag muss ein kleiner Vermerk stehen wie z.B. "Als Kleinunternehmer nicht USt-pflichtig". Ansonsten darf da nichts von MWSt oder USt stehen!
Achtung: Rechnungen werden nicht unterschrieben!!!! Sonst gilt das gegenüber dem Rechnungsempfänger schon gleich als Quittung für den Rechnungsbetrag, ohne dass Du ihn bekommen hast. Du kannst aber bei Barzahlung auf der Rechnung quittieren ("Betrag dankend bar erhalten. Bratwursthausen, den 15.01.12 Unterschrift").

Wichtig: Nicht nur Deine Rechnungen abheften (und Deine Kontoauszüge), sondern auch Belege über Deine Kosten (Papier, Briefmarken, Fahrtkosten, PC-Teile, alles was mit Deiner Tätigkeit in Zusammenhang steht). Diese Kosten kannst Du vom Umsatz abziehen (das ist das sogenannte "Absetzen"), daraus ergibt sich der steuerrelevante Umsatz. ->Dies ist eine vereinfachte Erklärung, um alles hier im Rahmen zu halten.

Nach der Anmeldung beim Finanzamt (die geht auch teilweise rückwirkend) kannst Du fleißig Rechnungen schreiben und Geld scheffeln.

Gewonnen hast Du aber erst, wenn Du jemanden fest einstellen musst, der den ganzen Tag lang Dienstpläne für Deine Techniker schreibt, die Deine Geldzählmaschinen warten.
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Wow, vielen vielen Dank :)

Um mal eine Idee zu haben: wieviel
Prozent betragen die Steuern, die von den Einnahmen eines Auftrags abgehen: Einnahmen für auftrag xy: 100€ , davon gehen x% ab...?

Achso, und ich schâtze ich muss meiner ausbildungsleitung davon bericht erstatten...
 
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palaiochora

Guest

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Zuerst musst du zum Ordnungsamt, dort dein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler durchzukommen ist nicht so einfach, du darfst in dem Falle keine Auftragsarbeiten annehmen, sondern Fotografien von öff. Interesse erstellen - d.h. für Galerien etc.
Die Mitgliedschaft in der IHK ist zwar Pflicht, aber für die ersten drei Jahre beitragsfrei, wenn du einen bestimmten Gewinn nicht übersteigst.
Die Meldung beim Finanzamt wird in einem Rutsch vom Ordnungsamt erledigt, du erhälst eine Steuernummer - keine Umsatzsteuer-ID, da du die Umsatzsteuer ja nicht gesondert ausweisen kannst/musst.
Ich selbst habe gerade die ersten beiden Jahre rum und bin bis jetzt nicht in die steuerpflichtigen Bereiche gekommen :)
Hab natürlich auch einige Anschaffungen getätigt und mir ein kleines Buchhaltungsprogramm zu 20 Euro zugelegt.
VG
palaiochora
 
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