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Google StreetView / Panoramafreiheit

mek68

epibriere gerne

Hallo zusammen,

? ich mag mal folgende Gedanken in die Runde werden:

Wenn ich z.B. das Hundertwasserhaus fotografieren möchte, dann darf ich das von öffentlichen Plätzen aus tun und diese Bilder auch öffentlich verwenden ohne den ?Eigentümer? um Erlaubnis zu fragen? soweit ist alles klar.
Wenn ich dazu aber ein ?Hilfsmittel? verwende, z.B. dadurch, daß ich in die Wohnung gegen über gehe (Einverständnis des Wohnungsinhabers vorausgesetzt) dann darf ich das Hundertwasserhaus zwar fotografieren, die Bilder aber nicht ohne Erlaubnis des Hundertwasserhaus-Eigentümers (Rechteinhaber) öffentlich verwenden.
Gleiche Einschränkung gilt doch auch, wenn ich auf dem öffentlichen Platz bin und z.B. mich auf ne Leiter stelle? soweit ich weiss: nicht erlaubt (im Sinne der freien Verwendbarkeit)!
Auch die Kamera an eine Stange befestigen und hochheben und dann ein Bild machen: nicht erlaubt!
Richtig?
Und was macht Google?
Befestigen eine Stange an einem Auto und machen Bilder für die Öffentlichkeit?
Hier beisst sich doch was? das sind doch eindeutige Hilfsmittel, oder nicht?

Vielleicht kann jemand meine verworrenen Gedanken etwas geradebiegen?

Grüße
Matthias

P.S.: Es geht mir nicht darum, ob ich das was Google da macht gut finde oder nicht... es geht mir einzig um die Frage, ob wir als normale Fotografen das dann zukünftig auch dürfen
 

Fotografie

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Wenn Du Dich auf eine öffentlich zugängliche Straße stellst (Auto haben heute Fahrverbot). Darfst Du Deine Leiter aufstellen und eine Rundumsicht fotografieren.
Du darfst aber nicht Deine Leiter dazu benutzen, um vom öffentlich zugänglichen Raum in Gebäude, Veranstaltungen, Gärten usw. zu fotografieren.
 

rest5

webbastler

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Wenn Du Dich auf eine öffentlich zugängliche Straße stellst (Auto haben heute Fahrverbot). Darfst Du Deine Leiter aufstellen und eine Rundumsicht fotografieren.
Du darfst aber nicht Deine Leiter dazu benutzen, um vom öffentlich zugänglichen Raum in Gebäude, Veranstaltungen, Gärten usw. zu fotografieren.
Zumindest was die Gärten angeht hätte Mek68 dann ja recht. Interessanter Gedankengang.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Hier geht es um das gezielte hineinfotografieren, wo nachher der Garten das Hauptmotiv ist.
 

mek68

epibriere gerne

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Ah, das bedeutet also, wenn ich mit meiner Leiter immer wieder ein paar Meter weiter rutsche und z.B. in alle Gärten der Strasse fotografiere, dann wäre das erlaubt?
(was übringens eine witzige Idee für ein Panorama wäre... nach dem Motto "unsere Straße" *g)
 

northC

Hat es drauf

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Google geht es mit der Kamera an der "Stange" ja nicht darum über Mauern hinweg in fremde Gärten zu knipsen sondern über die am Straßenrand geparkten und auf der Fahrbahn befindlichen Autos hinweg zu fotografieren um die Häuserfassaden als Motiv zu bekommen.
 

mek68

epibriere gerne

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

genau, sie wollen damit für ihre Kamera einen möglichst guten Standpunkt finden... das würde ich auch hin und wieder, hab´s aber bisher nicht gemacht, weil ich davon ausging, daß "Hilfsmittel" nicht erlaubt sind... aus dieser Richtung kam meine Frage...
(das mit den Gärten sollte nur als Bespiel dienen)
 

wr-graphics

Macher, Pixelschubser

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Jetzt werf ich auch mal was verwirrendes in den Raum: Wie ist das wenn man eine Brücke, Beispiel Warschauer Brücke in Berlin verwendet? Is zwar öffentlich, aber wenn ich von da in des Nachbars Garten fotographieren könnte wäre das dann auch verboten? Oder noch besser: Vom Fernsehturm mit nem Superteleobjektiv…
 

Blauerdrache

der reisende Fotograf

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Jetzt werf ich auch mal was verwirrendes in den Raum: Wie ist das wenn man eine Brücke, Beispiel Warschauer Brücke in Berlin verwendet? Is zwar öffentlich, aber wenn ich von da in des Nachbars Garten fotographieren könnte wäre das dann auch verboten? Oder noch besser: Vom Fernsehturm mit nem Superteleobjektiv?

Nun ich sag es mal so:
Wo kein Kläger da kein Richter! Wenn du solche Fotos machst bekommt es in der Regel auch keiner mit. Wenn du aber die Fotos verkaufen willst oder sonstwie Profit erwirtschaften willst ist imho der Standpunkt egal, wenn du Personen, Gebäude oder Kunst Fotografierst ohne Genehmigung gibt es mecker :hmpf: ;)
 

Blauerdrache

der reisende Fotograf

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Der Fernsehturm ist kein öffentlich zugänglicher Raum, da er bestimmt nicht für jedermann ständig und frei zugänglich ist.
Nicht mal Dein Wohnungsfenster fällt darunter.

Da verwechselt du aber was.

Meine Wohnung ist kein öffentlich zugänglicher Raum

Der Stuttgarter Fernseturm schon, ich kann hochgehen wann ich will, von den Öffnungszeiten mal abgesehen ;)
 
Q

Quaidar4D

Guest

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Google filmt/fotographiert von öffentlichen Straßen aus alles was "drum rum" ist, das ist nur erlaubt weil der (momentane) Eigentümer Google sagen kann das sein Haus (Garten geht natürlich auch) unkenntlich gemacht wird.
PS: was mich interesieren würde: darf man in einem thema das um google geht auf google verweisen?

Was mich interessieren würde: benutzt Google schon 3D Kameras für Streetview?

Bitte Edit Button benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

wr-graphics

Macher, Pixelschubser

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Der Fernsehturm ist kein öffentlich zugänglicher Raum, da er bestimmt nicht für jedermann ständig und frei zugänglich ist.
Nicht mal Dein Wohnungsfenster fällt darunter.

Sorry, aber was´n das fürn Quatsch… Natürlich is der öffentlich zugänglich, da fahren täglich mehrere 100 Touris hoch…
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Die müssen aber Eintritt bezahlen.

Eintrittspreise
Erwachsene: 10.50 €
Kinder bis 16 Jahre: 6.50 €
Kinder bis 3 Jahre: frei

VIP-Ticket: 18.50 €
VIP-Ticket für Kinder bis 16 Jahren: 10.50 €

Das Gleiche gilt aber auch für Stuttgart:
Pro Person 5 Euro
Kinder bis 2 Jahre frei
Kinder von 3 bis einschließlich 15 Jahre
Familien zahlen maximal für zwei Kinder,
jedes weitere Kind hat freien Eintritt 3 Euro
Geburtstagskinder(gegen Vorlage des Personalausweises) frei
Gruppen ab 20 Personen 3 Euro pro Person
----------------------------------------------------------------------------

Damit sind sie nicht freizugänglich.
 

HansHansa

[Mod] Foto

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Öffnungszeiten sind kein Problem, das wurde schonmal gerichtlich festgestellt.
Als Beispiel: Ein Friedhof ist ein öffentlich zugänglicher Ort mit Öffnungszeiten.
Auch, wenn er auf Privatgrund liegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

wr-graphics

Macher, Pixelschubser

AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Wow… Woher weißt du den die Preise so genau? Ich will mal was konkretes zwegs Bildrechte loswerden… Ich hab in London das Tate of Modern fotografiert (zur Erklärung is nen altes Betriebsgelände, dass zur Kunstgallerie umfunktioniert wurde, Eintritt und alles umsonst) Wie siehts da mit der Rechteklärung aus?
 
AW: Google StreetView / Panoramafreiheit

Öffentliche Gebäude darfst du fotografieren, solange du es von öffentlichem Grund aus tust. Die BMW Welt fotografiert auch Gott und die Welt und wird privat veröffentlicht. Ist doch immer gute Werbung.
Ausser bei Regierungsgebäuden, da wär ich vorsichtig.
 
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