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Hilfe beim Nebengewerbe

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DaFunsel

Guest

Hallo.

Ich habe mal einige Fragen zu meinem Nebengewerbe. Habe schon viel im Internet gelesen, werde aber nicht wirklich schlau daraus.

Erst einmal zu mir:
-Ich bin bei einer Veranstaltungstechnikfirma mit einem 30 Stunden Vertrag beschäftigt.
-Vor kurzem habe ich ein Nebengewerbe angemeldet (Veranstaltungstechnik, Medientechnik etc.)
-Bin bei der KSK gemeldet
-Bin im Besitz einer kommerziellen Vollversion von Flash CS5
Denke das ist das wichtigste.

Nun meine Fragen:

MwSt.?:

Trotz mehrfacher Besuche beim Steuerberater bin ich mir nicht sicher ob ich gezwungen bin die MwSt. auf Rechnungen auszuweisen. In meinem Fragebogen vom Finanzamt haben wir die Istversteuerung und Dauerfristverlängerung angekreuzt. Laut meinem Steuerberater ist meine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. richtig. Einige Kollegen von mir fragen mich warum ich diese ausweisen muss. Nun bin ich ein wenig verwirrt und frage mich ob das so richtig ist. Dieses haben wir angekreuzt da später noch größere Anschaffungen folgen werden (3Ds Max etc.). Ich glaube das hat etwas mit der Umsatzsteuer/Einkommenssteuer zu tun.

Nutzungsrecht:

Ich weiß das es verschiedene Arten vom N.R. gibt. Gibt es eine Zusammenfassung der Rechte für unterschiedliche Dienstleistungen/Entwürfe? Es geht um banale Dinge wie:
-Eigenerstellte Homepage für einen Kunden aktualisieren
- erstellte Video Contents wurden an eine Firma verkauft, diese nutzt si e für "immer" (Präsentationen, öffentliche Veranstaltungen, Beamer-Geschichten etc.)
-erstellte iPhone Apps, ebenfalls dem Kunden komplett überschrieben/verkauft
-Überarbeitung von o.g. schon erstellten Animationen/Apps...etc.
-Wie berechnet man so etwas und listet dieses in einer Rechnung auf?
-Wie sieht es aus wenn der Kunde fertige Grafiken/Sounds hat die in Flash eingebunden werden?

Bei der Homepage dachte ich schon an eine Arte Wartungsvertrag?!
Bei den Animationen/Video Contents dachte ich an Lizenzen?! aber wie macht man so etwas?

Ich muss dazu sagen, dass das alles Neuland für mich ist.
Wäre über eine Antwort ohne Fachchinesisch sehr dankbar :).
Eventuell mache ich mir auch alles viel zu umständlich, ich möchte nur bestens informiert und abgesichert sein bevor ich meine Dienstleistung anbiete.

-->LG<--
 

Dennis

aka denyo111

AW: Hilfe beim Nebengewerbe

In meinem Fragebogen vom Finanzamt haben wir die Istversteuerung und Dauerfristverlängerung angekreuzt.

Und offensichtlich keine Ahnung, was, wie und warum.... :uhm:

Da du mit deinem Fragebogen offensichtlich zur Umsatzsteuer optierst hast, ist es völlig richtig, diese auch auszuweisen.

Anders wäre es gewesen, wenn du dich in dem Fragebogen für die Kleinunternehmerregelung entschieden hättest.

Thema Nutzungsrecht (und vieles mehr):
 

christin32

Hat von PS gehört

AW: Hilfe beim Nebengewerbe

Ob Du Umsatzsteuerzahlen musst, hängt von Deinen Umsätzen ab.

Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,- Euro nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.

Ich weiß allerdings nicht, ob Deine Einkünfte aus Deinem Job dazugezählt werden.
 
D

DaFunsel

Guest

AW: Hilfe beim Nebengewerbe

Hallo.
Vielen Dank für die Antworten.
Das hat mir schonmal sehr geholfen. Wie kann ich das mit der Umsatzsteuer verstehen, dass diese nicht bezahlt wird?! Ich habe vor kurzem meine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und da ich noch keine Einnahmen hatte, nur Ausgaben, habe ich meine gezahlte MwSt. wiederbekommen. Aber wenn ich mehr verdiehen wird es doch ebenfalls gegen meine Ausgaben gerechnet?!
Das Buch scheint sehr interessant zu sein, werde es mir gleich kaufen und hoffe dort meine Antworten zu finden.

-->LG<--
 
D

DaFunsel

Guest

AW: Hilfe beim Nebengewerbe

Das ist klar.
Nur wenn ich doch jetzt z.B. in einem Monat ca. 300€ Brutto eingenommen habe, liste ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung diesen Betrag auf, davon wird dann mit der MwSt. gerechnet = 57€. Wenn ich jetzt nur 30€ an Vorsteuer geleistet habe, ist ein Betrag von 27€ offen, den ich nachzahlen muss. Oder bin ich gerade einfach nur verwirrt? Ich nehme jetzt einfach letzten Monat als Bsp. Dort habe ich keine Einnahmen gemacht, nur Ausgaben. Die Vorsteuer wurde mit den Einnahmen (MwSt. =0€) verrechnet, dort entsatnd eine Summe von -121,00€. Diese habe ich erstattet bekommen. In diesem Fall würde ja einen + Betrag angezeigt werden, dieser wiederum muss gezahlt werden, oder etwa nicht?

Vielen Dank für die Antwort.
-->LG<--
 

tomschy

Noch nicht viel geschrieben

AW: Hilfe beim Nebengewerbe

Hallo zusammen,

ich bin mit der Materie leider nicht ganz so tief vertraut, aber bei mir war es damals so, dass ich nicht einfach USt. erheben konnte, bzw. musste ich mir das vom FA genehmigen lassen.
Muss fairer Weise dazu sagen, dass ich eine geprüfte Bilanzbuchhalterin damit beauftragt habe, da ich doch eher der Techniker bin.
Was ich dir empfehlen kann, ist es ähnlich zu machen und dich von einem Buchhalter mal beraten zu lassen, da sind wohl leider die Steuerberater nicht ganz die richtige Adresse, habe ich mir sagen lassen.
Bei 300 € im Monat, wäre es eher die Kleinunternehmerregel,.....
Aufpassen solltest du auf jeden Fall, gerade am Anfang, das du ein glaubwürdiges Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben meldest.
Wenn du nur Ausgaben ausweist ohne Einnahmen, dann werden die im FA hellhörig und vermuten Scheingewerbe !!! ( Info ist von einem Betriebsprüfer FA aus meiner Region, den ich kenne.

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
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DaFunsel

Guest

AW: Hilfe beim Nebengewerbe

Keine Widerworte. Jedoch wird diese mit den abziehbaren Vorsteuerbeträgen verrechnet.
Ich gebe meine steuerpflichtigen Umsätze an. Davon wird die MwSt. "weitergeleitet".

-->LG<--
 

ulf800

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Hilfe beim Nebengewerbe

Die Kleinunternehmerregelung kann durchaus Sinn machen - dann wenn hauptsächlich die eigene Leistung vermarktet wird, also weder Wareneinkauf, Vorleistungen, Abschreibungen etc. in nennenswertem Umfang vorliegen UND die Kunden in der regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (also Privatleute/Vereine etc.). Dann und nur dann kann der Kleinunternehmer entweder günstiger am Markt auftreten oder eben höheren Gewinn einstreichen.
 
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