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Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

mirau

Noch nicht viel geschrieben

AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

Anna, meines Erachtens stimmt das so nicht. In diesem Fall wäre es sinnvoll, sich mit der Unterscheidung von Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit auseindander zu setzen.
 

mirau

Noch nicht viel geschrieben

AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

Ups, da habe ich geantwortet, ohne die zweite Seite gesehen zu haben. Die relevanten Dinge hat Patrick_l zum Thema geschrieben.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

Das meiste wurde ja bereits gesagt. Ich habe auch nochmal kurz etwas recherchiert. Meine Aussage deckt sich mit dieser Liste. Was allerdings bei mir fehlte, wäre eine Rechnungsnummer. Wobei dies sicher mehr aus organisatorischen Gründen (Buchhaltung) relevant ist.

- Rechnung als Privatperson

- Lexikon zur Existenzgründung und Selbständigkeit
- Nebengewerbe gründen

Aber wie bereits erwähnt, sollte man sich direkt beim zuständigen Finanzamt erkundigen. Vor allem weil es hier und da auch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann.

Liebe Grüße, Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

Ob ein Gewerbe ein Gewerbe ist, lässt sich doch schon an den Grundsätzen festmachen.

Einfach mal Einlesen, die Antwort kann man sich selbst geben: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Für eine "Gefälligkeit" dieser Art ist weder ein Gewerbe anzumelden noch sind Steuern oder sonstige Abgaben fällig - selbst dann nicht, wenn hierfür ein Stundensatz verrechnet wird. Die allfälligen Abgaben würden ja den generierten Minigewinn sofort zu nichte machen. Insofern sind hier u.a. die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

Für eine "Gefälligkeit" dieser Art ist weder ein Gewerbe anzumelden noch sind Steuern oder sonstige Abgaben fällig - selbst dann nicht, wenn hierfür ein Stundensatz verrechnet wird. [...]

Eben. Wobei die Hauptfrage ja die war, ob und wie eine Privatperson eine Rechnung schreiben kann oder darf. Die weiteren Links von mir haben ich nur zusätzlich zum nachlesen angehängt. Deshalb auch die Leerzeile zum ersten Link ;)

Liebe Grüße, Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

Eine Rechnung kann jeder Privatmann stellen. Er ist, im Gegensatz zum Gewerbetreibenden, auch nicht an die Formalien gebunden, was eine Rechnung beinhalten muss. Eine Steuer muss und darf vom Privatmann nicht verlangt werden - sonst schuldet er diese dem FA...
 
A

annabellkiara

Guest

AW: Honorar, Rechteübertragung und Rechnung für ein Logo

Eine Rechnung kann jeder Privatmann stellen. Er ist, im Gegensatz zum Gewerbetreibenden, auch nicht an die Formalien gebunden, was eine Rechnung beinhalten muss.
Für eine "Gefälligkeit" dieser Art ist weder ein Gewerbe anzumelden noch sind Steuern oder sonstige Abgaben fällig
Wenn in euren Augen eine "Rechnung" ein Stück Papier ist, wo ein Privatmann draufschreibt, was er für eine Gefälligkeit bekommt, ja dann ziehe ich meinen Einwand - daß ein Privatmann keine Rechnung ausstellen kann - zurück.

Ob das nun sinnvoll ist, wenn mir der "Ernst oder der Fritz" für ein privat produziertes Logo ein Stück Papier das er "Rechnung" nennt und mit dem ich nichts anfangen kann (Steuer usw.), in die Hand drückt oder gleich sagt "Gibscht mer halt nen Hunni", das mag jeder für sich entscheiden. Die Nebenfragen nach den Rechten usw. haben sich damit auch erledigt.

Anna
 
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