Hat es drauf
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Hat es drauf
Für eine "Gefälligkeit" dieser Art ist weder ein Gewerbe anzumelden noch sind Steuern oder sonstige Abgaben fällig - selbst dann nicht, wenn hierfür ein Stundensatz verrechnet wird. [...]
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annabellkiara
Guest
Eine Rechnung kann jeder Privatmann stellen. Er ist, im Gegensatz zum Gewerbetreibenden, auch nicht an die Formalien gebunden, was eine Rechnung beinhalten muss.
Wenn in euren Augen eine "Rechnung" ein Stück Papier ist, wo ein Privatmann draufschreibt, was er für eine Gefälligkeit bekommt, ja dann ziehe ich meinen Einwand - daß ein Privatmann keine Rechnung ausstellen kann - zurück.Für eine "Gefälligkeit" dieser Art ist weder ein Gewerbe anzumelden noch sind Steuern oder sonstige Abgaben fällig
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