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Illustrator: Erstelltes Bild mit Bildnachzeichner für Logo verwendbar?

J

Jeta0907

Guest

Hallo Zusammen,

ich bin noch relativ am Anfang in der Nutzung der Adobe-Programme. Ich über mich gerade ein Logo für einen Bekannten und sein Unternehmen zu erstellen. Nun habe ich eine rechtliche Nutzungsfrage.
Ich habe aus dem Web ein Bild (Kopf eines Bären) kopiert, eingefügt und es mit dem Adobe-Illustrator Werkzeug "Bildnachzeichner" nachgezeichnet, damit ich es in meinem Logo verwenden kann. Ich würde es gern selbst zeichnen, aber dafür fehlen mir die Fähigkeiten.
Nun meine Frage:
Kann ich dieses nachgezeichnete Bild nun als "meine Kreation" verwenden, sodass ich im Nachhinein keine Probleme habe zum Thema Urheberrecht und Nutzung?
Ich weiß mittlerweile, dass einige Adobe-Stockbilder nicht für Logos verwendet werden dürfen, deswegen möchte ich das Logo selbst erstellen.
Was sagt das Recht dazu?

Danke im voraus für eure Hilfe und ich hoffe ich habe es verständlich genug erklärt.

LG
Jeta
 

Vektorprogramme

liselotte

Bärliner Jung

Lies Deinen Text nochmal
BITTE
und NEIN
nur weil Du ein FREMDES WERK verbastelst, hast Du noch lange kein Recht es irwie zu nutzen

Gehe in den Zoo und fotografiere den Bären selber, dann kannste du den Bären auch durch den Illu jagen

Augen auf
MfG
 

Nedsch

Aktives Mitglied

Denke, ohne das Bild zu sehen, lässt sich nicht viel zu sagen. Womöglich kann auch nur ein Jurist eine Aussage treffen. Dass du noch lange nicht das Recht hast, ein fremdes Bild zu nutzen, wenn du es verbasteltst, stimmt nicht ganz. Kommt wohl darauf an, wie stark es verändert ist. Soweit meine Einschätzung als juristischer Laie.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeitung_(Urheberrecht)
 

Andre_S

unverblümt

Kommt wohl darauf an, wie stark es verändert ist.
Die Stärke der Veränderung alleine ist nicht das ausschlaggebende. Es geht mehr um die Schöpfungshöhe der Veränderung. Die simple Nutzung eines "Bildnachzeichners" alleine reicht kaum aus ein eigenes "Werk" zu schaffen da in diesem Fall keine von Menschenhand kreierte schöpferische Leistung vollbracht wird.
___

Die Idee ein Logo, mangels zeichnerischen Fähigkeiten, per "Bildnachzeichner" zu erstellen ist eine schlechte Idee.
Ein Logo sollte möglichst einfach gehalten werden (einfaches einprägsames Symbol). Hier mal nur das wichtigste: https://www.designtrax.de/grundlagen-der-logoerstellung/
Wenn du deinem Bekannten etwas gutes tun willst empfehle ihm sich an einen Profi zu wenden. Ein unprofessionelles Logo signalisiert nur das die Firma ebenso unprofessionell ist. Es könnte daher jeden Erfolg verhindern.
 
Zuletzt bearbeitet:

owieortho

Aktives Mitglied

Für eine Rechtsauskunft ist der Anwalt Deines Vertrauens zuständig. Alle Aussagen aus diesem Forum werden Dir im Zweifels- genauer im Klagefall kein Stück weiter helfen.

O.
 

Andre_S

unverblümt

Für eine Rechtsauskunft ist der Anwalt Deines Vertrauens zuständig. Alle Aussagen aus diesem Forum werden Dir im Zweifels- genauer im Klagefall kein Stück weiter helfen.
Das ist im Prinzip richtig jedoch kann in Grenzfällen auch kein Anwalt garantieren ob eine Schöpfungshöhe ausreicht oder nicht. Die Beurteilung dessen ist keine exakte Wissenschaft sondern liegt im Auge des Betrachters. Als freier Erfinder habe ich mich mit dem Thema intensiv beschäftigt und weiß durchaus wovon ich rede. Anwälte können bei solchen Gummiparagrafen auch nichts konkretes sagen und versuchen es vor Gericht auszutragen - davon leben sie. Es kann daher nicht schaden sich vor der Konsultierung eines Anwaltes schlau zu machen.

Am besten ist es gleich ein zweifelsfrei eigenes Werk zu schaffen!
Wenn man dafür eine Vorlage nutzt sollte diese nicht geschützt sein.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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