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IMPRESSUM Allgemeines

vmd

lewicki.me please

Guten Tag,

ich habe für einen Club eine Website gemacht, nun weiß ich nicht recht, wie ich das Impressum gestalten/formulieren soll. Soll ich mich als "Seiteninhaber" bezeichnen und mich für die "Gestaltung" der Website ( Fotomaterial stammt von mir) verantworten, und die "Inhalte" (Texte/Links) für den Club Inhaber?
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Hast Du die Seite als selbsständiger Webdesigner gemacht oder nur so "unter der Hand zwischen Freunden"???

Hast Du die Inhalte erstellt oder hat Dir der Inhaber des Clubs die Seiteninhalte geliefert???

Nach Beantwortung dieser Fragen dürfte feststehen, wie das Impressum sein sollte.

Verpixelte Grüße
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Inhaltlich verantwortlich ist grundsätzlich der Webseitenbetreiber. Es ist dabei völlig gleich, wer die Seite gestaltet hat. Sollte es sich bei dem Club um einen eingetragenen Verein handeln, so ist der Club als juristische Person zu sehen und haftet somit als solche. Ist der Club nicht als Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen - und damit sinngemäß keine juristische Person - haftet der Vorstand des nichteingetragenen Vereins persönlich. Ebenso persönlich haftet der Webseitenbetreiber, wenn er die Webseite privat betreibt.

Zu klären ist allerdings zunächst, wer die Seite tatsächlich betreibt - also den Vertrag mit dem Hoster geschlossen hat und wer Domaininhaber ist - darüber hinaus, ob die Seite für Dritte (z.B. für den Club vom TE) bereit gestellt wird etc.

Unter Umständen liegt keine Impressumspflicht vor, wenn z.B. keine kommerziellen Ziele verfolgt werden und die Seite nicht geschäftsmäßig verwendet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

randacek_pro

Mod | Forum

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Hallo vmd,

wirst du auch zukünftig die Website gestalten, oder betreuen, also sie pflegen, erweitern, neue Beiträge verfassen?
Oder macht das dann jemand aus dem Club?

Bekommst du vorformulierte Texte, die du nur einträgst?
Bist du also mehr technischer Betreuer, oder wirst du auch in Zukunft die Präsenz hauptsächlich gestalten und hast bisher auch alle Inhalte ohne fremde Vorgaben erstellt?

Wenn du eigentlich nur die technische Umsetzung machst, kannst du dich ja als "Technisch Verantwortlicher", oder "Für die technische Umsetzung des Angebots Verantwortlicher" bezeichnen und dich mit im Impressum aufführen.

Das, was RalliRaser oben schrieb bleibt davon unberührt und "gültig" - meine Fragen drehen sich nur um die Einordnung deiner Rolle dabei.

Lieber Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:

vmd

lewicki.me please

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Hallo vmd,

wirst du auch zukünftig die Website gestalten, oder betreuen, also sie pflegen, erweitern, neue Beiträge verfassen?
Oder macht das dann jemand aus dem Club?

Bekommst du vorformulierte Texte, die du nur einträgst?
Bist du also mehr technischer Betreuer, oder wirst du auch in Zukunft die Präsenz hauptsächlich gestalten und hast bisher auch alle Inhalte ohne fremde Vorgaben erstellt?

Wenn du eigentlich nur die technische Umsetzung machst, kannst du dich ja als "Technisch Verantwortlicher", oder "Für die technische Umsetzung des Angebots Verantwortlicher" bezeichnen und dich mit im Impressum aufführen.

Das, was RalliRaser oben schrieb bleibt davon unberührt und "gültig" - meine Fragen drehen sich nur um die Einordnung deiner Rolle dabei.

Lieber Gruß

danke, ja genau so ist es.
Ich mache die Seite für den Clubbesitzer und die Inhalte habe ich bekommen.
Vermutlich werde ich die Seite nicht weiter pflegen, jedoch will ich mich für die technische Umsetzung verantworten; kann ich dann schreiben Seiteninhaber: Clubbesitzer, (Ihm gehört auch die domain) und Verantwortlich für die Technische Umsetzung : Mein Name/Anschrift...
 
Zuletzt bearbeitet:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Dann würde ich mich mit Link als Designersteller nennen lassen. Je weniger Verantwortung, desto weniger Probleme die daraus erwachsen können.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Dann würde ich mich mit Link als Designersteller nennen lassen.

- Konzeption und Umsetzung "Dein Name"
- Inhaltlich verantwortlich gemäß § 7 Abs.1 TMG (Adresse des Vereins)
- Links, Hinweise und der Gleichen für eigene und fremde Inhalte
- Kontaktmöglichkeit (Verein)

Liebe Grüße, Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

randacek_pro

Mod | Forum

AW: IMPRESSUM Allgemeines

[...]jedoch will ich mich für die technische Umsetzung verantworten; kann ich dann schreiben Seiteninhaber: Clubbesitzer, (Ihm gehört auch die domain) und Verantwortlich für die Technische Umsetzung : Mein Name/Anschrift...
Du möchtest dies also zu deinen Referenzen hinzufügen?
Dann schließe ich mich an:
Dann würde ich mich mit Link als Designersteller nennen lassen. Je weniger Verantwortung, desto weniger Probleme die daraus erwachsen können.
Mach doch einfach einen Link zu dir: "Gestaltung/Design (der Website): vmdswebsite.bsp"

Lieber Gruß
 

TheCuda

IT-holic

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Unter Umständen liegt keine Impressumspflicht vor, wenn z.B. keine kommerziellen Ziele verfolgt werden und die Seite nicht geschäftsmäßig verwendet wird.
Bei dieser Aussage sollte man vorsichtig sein. Prinzipiell hast Du Recht, was die Impressumspflicht anbelangt. Webseiten, die rein privat oder familiär, ohne das Ziel Umsatz zu machen, geführt werden, sind von der Impressumspflicht befreit. Das ändert sich aber ab dem Punkt, wo auch nur ein einziger kleiner Werbebanner auf der Seite ist (ob damit nun Geld verdient wird oder nicht spielt keine Rolle).

Bei Vereinen würde ich eher dazu tendieren, dass hier eine Impressumspflicht vorliegt. Es handelt sich weder um eine private noch familiär betriebene Seite. Generell vertrete ich den Standpunkt, dass immer ein Impressum vorhanden sein sollte - einfach nur, um in abmahngeplagten Zeiten wie diesen auf der sicheren Seite zu sein.

Allein schon für die Angabe der Bildrechte an - möglicherweiser - genutzten Drittanbieter-Bildern (z.B. Fotolia) sollte ein Impressum vorzufinden sein.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: IMPRESSUM Allgemeines

@ TheCuda

Warum sollte man bei dieser Aussage vorsichtig sein? Die Einschränkungen sind umfassend erklärt. Geschäftsmäßig bedeutet nicht, dass Gelder generiert werden müssen. Den Begriffen Gewerblich und Geschäftsmäßig wird fälschlicherweise regelmäßig die selbe Bedeutung zugeordnet.

Solange keine Impressumspflicht besteht, würde ich kein Impressum verwenden. Denn besteht keine Impressumspflicht, wird aber dennoch ein Impressum genutzt und darin befinden sich Fehler, können diese z.B. u.a. von den Landesmedieanstalten der Länder als Aufsichts- und Kontrollbehörde mit einem Bußgeld bis 50.000.-- Euro belegt werden. Ein Impressum zu verwenden verpflichtet auch zur Richtigkeit der Angaben.
 

TheCuda

IT-holic

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Neben der Regelung im TMG ist eine Anbieterkennzeichnungspflicht in § 55 Abs. 1 (RfStV) festgelegt. Hiernach unterliegen Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, ebenfalls einer Kennzeichnungspflicht. Die Reichweite der Anwendbarkeit des § 55 Abs. 1 RfStV sowie Ihr Verhältnis zu § 5 TMG ist jedoch noch nicht abschließend geklärt.
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/impressum.htm

Ebenso wird zwei Absätze vorher kurz erklärt, dass "[j]ede Webseite die nicht nur vorübergehend eingerichtet ist, [somit] potentiell unter die Kennzeichnungspflicht [fällt]".
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Zunächst einmal muss "Persönlich" definiert werden. Das ist ein sehr weites Spektrum.

Der Link führt lediglich zu der Rechtsmeinung einer Firma, die ihre Produkte und Angebote an den Mann/Frau bringen möchte.

Die jeweilis geltenden Rechtsnormen sind nicht ganz so kompliziert, wie sie häufig dargestellt werden. Die Rechtssprechung ist diesbezüglich ebenfalls schon deutlich weiter, als es in Foren regelmäßig Erwähnung findet. Auskunft hierüber geben auch die Landesmedienanstalten der Bundeländer - und das sogar schriftlich und kostenlos.
 
A

annabellkiara

Guest

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Zunächst einmal muss "Persönlich" definiert werden. ... Die jeweilis geltenden Rechtsnormen sind nicht ganz so kompliziert, wie sie häufig dargestellt werden. ...

@Ralli, Komisch - warum habe ich gerade bei deinen Ausführungen das Gefühl, daß die Welt immer komplizierter wird?

Anna
 

TheCuda

IT-holic

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Wie sich aus § 55 Abs. 1 RStV ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht, und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und deren Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht#Keine_Impressumspflicht

Um deiner Frage nach Definition von "persönlich" entgegen zu kommen.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Feststeht, dass es keine Generalpflicht für ein Impressum gibt

Das ist falsch. Es gibt im deutschen Recht lediglich Ausnahmen von dieser Generalpflicht.
Es sei denn, der Fachanwalt für Medienrecht unserer Firma hätte keine Ahnung von seinem Beruf.

Editiert wg. Quote eines gelöschten Postings
Pepexx
Mod
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Auffallend häufig ist der recht arrogante Tonfall mancher Deiner Beiträge hier im Forum. Nur soviel dazu. Wenn Du ansonsten Probleme mit anderen Usern hast, wäre es angebracht, diese per PN zu klären und nicht im Forum.

Warum tust Du nicht, was Du selbst empfiehlst? Brauchst Du Beifall? Oder immer noch beleidigt, weil ich Dir mal auf die Zehen gestiegen bin? Gibt für alles eine Ursache.


Das ist falsch. Es gibt im deutschen Recht lediglich Ausnahmen von dieser Generalpflicht.
Es sei denn, der Fachanwalt für Medienrecht unserer Firma hätte keine Ahnung von seinem Beruf.

Es ist durchaus möglich, dass er diesbezüglich Defizite hat. Du kannst mir dann sicher die entsprechende Rechtnorm nennen, die die Impressumspflicht "generalisiert" und Ausnahmen definiert. Hierbei würde ich auch die Ausnahmenregelungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung akzeptieren. Bin gespannt. Ich kenne nur die grundsätzliche Regelung. Vielleicht verwechselt Du aber auch die Begriffe "Grundsätzlich" und "Generell". Bei "Grundsätzlich" wäre ich bei Dir. Ggf. legst Du Eurem Fachanwalt für Medienrecht etwas in den Mund, was er nie behauptet hat. Du kannst ja mal recherchieren, wieviele General Gesetze es in unserem Land gibt. Aktuell wurde eines verabschiedet.
 
Zuletzt bearbeitet:

randacek_pro

Mod | Forum

AW: IMPRESSUM Allgemeines

Eventuell kann dieser Thread die Frage nach der Definition von "persönlich" hinsichtlich der sich ergebenden Probleme etwas verdeutlichen - der TE wurde dort nämlich aufgefordert, sein Impressum um seine persönlichen Daten zu ergänzen, obwohl er der Meinung war, seine Seite eben nur "privat" zu betreiben.
Nach Rücksprache mit einem Anwalt wird er nun das Impressum vollständig ausfüllen.

Die ganze Geschichte hier:


Ich persönlich schlage auch gern in der Wikipedia nach und ziehe sie als weitgehend verständliche Erklärungshilfe zu Rate - allerdings sollte man sie nicht als juristisches Nachschlagewerk verwenden. Darauf weist die Wikipedia im Übrigen sogar selbst hin (Punkt: "Hinweis zu Rechtsthemen", ganz unten).

Wie gesagt, in Foren wie diesem ist der Anteil juristischer Laien sehr hoch und wer nicht über die entsprechende Qualifikation verfügt (ich will ja nicht ausschließen, dass sich auch Juristen unter den Forenmitgliedern befinden) sollte in Erwägung ziehen, dass er keinen kompletten Überblick über die gesamte Materie (aktuelle Rechtsprechung, alle relevanten Gesetze), auch mit allen Fakten zum Einzelfall, hat.
Daher können wir hier keine konkreten "Rechtstipps" geben, sondern immer nur allgemein erörtern und daher auch mein Hinweis, sich besser durch einen Anwalt beraten zu lassen.
Denn Forenbeiträge können immer nur unverbindlich sein.

Lieber Gruß
 

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: IMPRESSUM Allgemeines

Ich unterbreche hier mal ganz dezent.

Bitte sachlich bleiben.
Es interessiert hier niemanden, ob irgendjemand von jemand anderem annimmt, dass er nicht folgen kann. Es interessiert hier auch niemanden, wer hier wen vorsorglich ignorieren will oder auch nicht.
Bei derartigen Aussagen werde ich das Posting komplett löschen und nicht zeilenweise editieren.

Danke.
 
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