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Impressumsleitfaden veröffentlicht

Bundesjustizministerium will mehr Rechtssicherheit schaffenEin Leitfaden zur Impressumspflicht auf der Internetseite soll Websitebetreibern mehr Rechtssicherheit geben. Er wurde vom Bundesjustizministerium veröffentlicht und soll helfen, den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes nachzukommen.

Mehr Infos:

http://www.golem.de/0810/62807.html

 

Impressumsleitfaden veröffentlicht

Mittwoch

Linkschleuder ;n)

Hm, also ich bin bissle enttäuscht von unserem Bundesjustizministerium, denn ich finde dass der Leitfaden nicht wirklich Licht in die Sache bringt sondern nur zu arger Vorsicht und zum Hosenrunterlassen für fast jeden mahnt und die Entscheidungsgewalt auf die Gerichte abwälzt - anstatt dass die Legislative mal für wirkliche Rechtssicherheit sorgt und dabei auch die Interessen von Privatleuten schützt.Grad als Frau hab ich keine Lust, auch auf meinen privaten Seiten meine Adresse und meine Telefonnummer hinzuschreiben unter der ich immer erreichbar bin, nur um dann erst sicher zu sein, dass mich niemand abmahnen darf.
 

Klandestino

Noch nicht viel geschrieben

Die Angaben sind klar und deutlich. Internet heißt Öffentlichkeit. Ich finde es sehr vernünftig das jeder der in der Öfffentlichkeit Meinungen, Inhalte und kommerzielles preisgibt namentlich erwähnt werden muß.
 

Mittwoch

Linkschleuder ;n)

Im Wesentlichen einverstanden: jeder der auf einer Webseite Meinungen _und_ Inhalte _und_ Kommerzielles "preisgibt", muss namentlich dafür gerade stehen.Aber ich finde eben nicht, dass es okay ist zu raten, dass man auch als Privathansel auf seiner albernen Privatseite sicherheitshalber den vollen Namen, emailadresse, Adresse und die Telefonnummer angeben sollte. Email müsste meiner Meinung nach für sowas klar ausreichen. Im Falle von Rechtsbrüchen gibt's dann in aller Regel (auch ohne Vorratsdatenspeicherung) genügend Möglichkeiten an denjenigen ranzukommen - ohne dass dafür alle anderen ihre Telefonnummern ins Web stellen müssen.:n)
 

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
Altes Handy, Prepaidkarte für 5 Euro rein, diese Nummer im Impressum veröffentlichen und danach das Handy in den Schrank legen und vergessen...Schon sind die Anforderungen erfüllt.
 

Mittwoch

Linkschleuder ;n)

Huhu Pepexx, schön wärs - aber der "Leitfaden" lässt ja sogar offen, ob es reicht, wenn "nur" ein Anrufbeantworter drangeht ...
 

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
Eigentlich ist das völlig egal, denn in allen mir bekannten Abmahnfälle, die sich aus einer fehlerhaften Impressumspflicht ergeben haben, wurde nie deswegen abgemahnt weil niemand ans Telefon ging, sondern weil die Nummer oder andere Angaben komplett fehlten. Abmahnvereine machen sich nie die Arbeit, nachhaltig die Erreichbarkeit einer angegebenen Nummer zu prüfen, denn das wäre viel zu viel Arbiet und hätte nichts mehr mit dem "schnellen Geld" zu tun.
 

michi1987

Nicht mehr ganz neu hier

Der Kommentar bringt vllt. ein bisschen Licht in die Sache...aber so ganz zufrieden bin ich damit auch nicht. Zum Glück gibt es Seiten wie erecht24.de (ist das nennen der Seite hier erlaubt!?), auf der man sich Tipps zur Impressumsgestaltung holen kann.
 

Matthias

Administrator

Teammitglied
PSD Beta Team
Statt die Gesetzgebung im Abmahnwesen zu ändern, brilliert das wundersame Ministerium mit Leitfäden. Wie ehedam als, die unwirksame Widerrufserklärung kam, die von Abmahnanwälten regelrecht zerstückelt wurde. Wenn das alles sein soll, gute Nacht.
 

Mittwoch

Linkschleuder ;n)

Gerade hereingeflattert: Ab etwa Seite 254 geht es ums Impressum und einige Urteile dazu - und auch ansonsten interessiert das vielleicht den ein oder anderen:Skriptum Internet-Recht (Stand: September 2008), Hoeren, Thomas, Prof. Dr.http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_September2008.pdf (ca. 3,4MB)Und noch ein Artikel über das Skript:http://www.heise.de/newsticker/Elfte-Version-des-Skripts-zum-Internetrecht-erhaeltlich--/meldung/117306
 
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