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AW: Impressumspflicht?
Das sehe ich anders.
Wer gegen ein Gesetz verstößt, in diesem Fall durch Unterlassen, macht sich strafbar.
Andernfalls wären Abmahnungen, Unterlassungserklärungen usw. als ungerechtfertigt zurückzuweisen.
Richtig. Ich selbst habe kein Problem damit. Aber es stellt sich die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz.
Wenn ich ein Buch oder in einer Zeitschrift veröffentliche, steht im Impressum mein Name drin. Keine Adresse, keine Telefonnummer. Erreichbar über den Verlag.
Wenn ich eine Homepage online stelle, muss ich meine vollen Kontaktdaten (Adresse, Mail oder Telefon) veröffentlichen.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz sollte doch "Name, erreichbar per Mail" völig ausreichen.
Ich möchte an dieser Stelle jetzt nicht darüber philosophieren, weil das nicht zum Thema des TO gehört, aber ich wollte es auch mal los werden.
Strafbar wäre das Unterlassen nicht gleich. Das größere Problem sehe ich zunächst in teuren Abmahnungen, Unterlassungserklärungen etc.
Das sehe ich anders.
Wer gegen ein Gesetz verstößt, in diesem Fall durch Unterlassen, macht sich strafbar.
Andernfalls wären Abmahnungen, Unterlassungserklärungen usw. als ungerechtfertigt zurückzuweisen.
Wenn ich etwas veröffentliche, kann ich auch dahinterstehen.
Richtig. Ich selbst habe kein Problem damit. Aber es stellt sich die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz.
Wenn ich ein Buch oder in einer Zeitschrift veröffentliche, steht im Impressum mein Name drin. Keine Adresse, keine Telefonnummer. Erreichbar über den Verlag.
Wenn ich eine Homepage online stelle, muss ich meine vollen Kontaktdaten (Adresse, Mail oder Telefon) veröffentlichen.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz sollte doch "Name, erreichbar per Mail" völig ausreichen.
Ich möchte an dieser Stelle jetzt nicht darüber philosophieren, weil das nicht zum Thema des TO gehört, aber ich wollte es auch mal los werden.
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