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Impressumspflicht?

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Impressumspflicht?

Strafbar wäre das Unterlassen nicht gleich. Das größere Problem sehe ich zunächst in teuren Abmahnungen, Unterlassungserklärungen etc.

Das sehe ich anders.
Wer gegen ein Gesetz verstößt, in diesem Fall durch Unterlassen, macht sich strafbar.

Andernfalls wären Abmahnungen, Unterlassungserklärungen usw. als ungerechtfertigt zurückzuweisen.

Wenn ich etwas veröffentliche, kann ich auch dahinterstehen.

Richtig. Ich selbst habe kein Problem damit. Aber es stellt sich die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz.

Wenn ich ein Buch oder in einer Zeitschrift veröffentliche, steht im Impressum mein Name drin. Keine Adresse, keine Telefonnummer. Erreichbar über den Verlag.

Wenn ich eine Homepage online stelle, muss ich meine vollen Kontaktdaten (Adresse, Mail oder Telefon) veröffentlichen.

Nach dem Gleichheitsgrundsatz sollte doch "Name, erreichbar per Mail" völig ausreichen.

Ich möchte an dieser Stelle jetzt nicht darüber philosophieren, weil das nicht zum Thema des TO gehört, aber ich wollte es auch mal los werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

@DigiCam: Hier weißt Du vielleicht mehr als ich.
Was nach meinem Verständnis formal *nicht* immer gilt: Wer ein Gesetz nicht einhält ist strafbar. Vielleicht mit Strafe im Alltagssinn von "irgendeine Ahndung", gut. Aber formal strafbar - wie Nötigung, Mord, Raub - also sogar mit selbstständiger Aufnahme der Verfolgung durch einen Staatsanwalt und Verurteilung nach Stafrecht? Beim Impressum - Du bist Dir sicher?

Wer z.B. einen Vertrag nicht einhält hat erstmal mit Strafe und Strafrecht noch lange nichts zu tun. Verträge sind im BGB durch Gesetz geregelt (nicht nur eine Verordnung oder ein Vertrag - eine echte Parlamentsverabschiedung). Zwar sind Verträge zu bedienen, aber dieser Bereich des Zivilrechts ist reine Sache von Vertragsparteien. Es gibt Schadensersatz, auch Abmahnung etc. Aber im jurstischen Sinne ohne Vorsatz etc. keine Strafe. Eine Ausnahme ist der Betrug - das ist allerdings ein besonders schwerer Fall, zudem mit Absicht. Ein schlichtes Nicht-Liefern-Können verstößt natürlich gegen das Gesetz. Aber es gibt keinen Staatsanwalt. Und selbst vor Gericht akzeptiert der Richt in einem solchen Zivilprozess (nicht Strafprozess!) jede Einigung, auf die beiden zivilen Streitparteien sich einlassen. Den Staatsanwalt, der im Namen des Staates ein Strafmaß beantragt, gibt es hierbei gar nicht - trotz Verstoß gegen ein Gesetz.
Strafe gibt es zumeist, wenn Staat gegen Person steht. Und auch hier steht Strafe hinter Belehrung, Verwarnung, Bußgeld etc. an oberster Stelle.

Meinst Du wirklich "strafbar" im Sinne von "strafbarer Handlung" (also höher als bei Ordnungswidrigkeit oder Vergehen) bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht?
Ich frage, weil ich es nicht weiß. Wenn Du da einen Fall kennst, bin ich interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Impressumspflicht?

@DoctorG:

Ich glaube Du verwechselst "strafbar" und "strafbare Handlung".

"Strafbar" bedeutet nichts anderes, als in einer Situation zu sein, in der man mit einer Strafe rechnen muss.

"…bar [in Zus.] so beschaffen, dass etwas gemacht werden kann, z. B. lenkbar (so beschaffen, dass es gelenkt werden kann), lieferbar (so beschaffen, dass es geliefert werden kann)"
Quelle: Wissen.de ()

Was ist eine Strafe?
Schadenersatz, Bußgeld, Abmahnung, Freiheitsentzug, Fahrverbot usw. sind alles Strafen.

Du siehst, es muss nicht immer das Strafrecht sein.

Wenn in einem Gesetz oder einer Verordnung eine Strafe angedroht wird, macht man sich bei einem Verstoß gegen die Verordnung oder das Gesetz strafbar. Dazu bedarf es nicht immer eines Staatsanwalts.

Und Betrug ist nicht automatisch ein besonders schwerer Fall.

Ich möchte das an dieser Stelle aber nicht weiter vertiefen, da es vom Thema abweicht.
 

Kayko

wissbegierig

AW: Impressumspflicht?

Habe gerade zufällig gesehen, dass Deines auch abmahnfähig ist. Der Grund: Es ist keine „ladungsfähige Postadresse“ angegeben.

Was bedeutet eigentlich ladungsfähig? Ich wollte gerade den Vorschlag machen, die Adresse als Bild reinzusetzen. Dann müsste sich zumindest jeder die Mühe machen, die Daten abzuschreiben.

Ginge das nicht auch?

Kayko
 

ulf800

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Impressumspflicht?

Wenn Du eh nur über dein Leben philosophieren willst und ab und an mal ein Foto veröffentlichen willst, nutz halt gleich Facebook oder Twitter. Bei ner Homepage oder nem Blog kommst halt um ein paar Angaben nicht rum. Aber dreimal darfst Du raten, wieso Kanälen eine höhere Seriösität zugeschrieben wird, wenn man weiß, wer dahinter steht...
 

Kayko

wissbegierig

AW: Impressumspflicht?

Hi ulf800,
mir ging es nicht darum ein Impressum zu vermeiden (die ist für mich ok!), sondern erklärt zu bekommen, was unter dem "ladungsfähig" zu verstehen ist, weil das in diesem Zusammenhang hier erwähnt wurde.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

@Digicam: Danke für die Klärung Deines Begriffs.
Du beziehst Dich also allgemein/gramatisch wg. "...bar" auf die umgangssprachliche Bedeutung. Klar, was Du meinst.

Ich beziehe mich mit meinem gefährlichen Halbwissen - wenn mich jemand konkret nach strafbar fragt - exakt auf Strafbarkeit. Das ist nämlich schon genauer definiert (siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbarkeit). Und danach sind für mich eine Abmahnung oder deren Möglichkeit nicht unbedingt strafbar. Denn: keine Sanktion nach Strafrecht, wenngleich man sie non-jura im Alltag als "Strafe" empfinden mag.
Diese Dinge hatte ich aber auch in meiner Antwort getrennt.
Ansonsten stimmt schon - es verläßt den Kern der Frage des Threadopeners etwas.
 

MainAngler

Excel (SVERWEIS...)

AW: Impressumspflicht?

E-Mail Adresse oder Facebook Link zur Kontaktaufnahme wäre natürlich kein Thema.
Sobald du ausgehende Links hast, sprich woanders hin verlinkst, hast du auch die Pflicht deine Daten anzugeben!
Grundsätzlich würde ich, um Ärger zu vermeiden, dies machen egal ob nötig oder nicht.

Oder eine zweite Idee, wenn ich jetzt ein Impressum erstellen würde, dieses aber mit einem Passwortschutz versehe.. Sodass zwar ein Impressum vorhanden ist, es aber niemand fremdes lesen kann, würde das auch durchgehen :) ?
Zum Impressum muss man ersichtlich kommen und es muss jedem sofort sichtlich zugänglich sein!
Das Verstecken bzw. schützen des Imressums mit einem Passwort darfst du nicht!

Du könntest nur die gesamte Homepage mit einem Passwort schützen.

Vergiss es das irgenwie zu umgehen und kupfer nicht woanders ab!
Vor Gericht kannst du dich auch nicht rausreden und sagen die Seite XY hat auch kein Impressum - woher willst du wissen ob der Betreiber von XY Ahnung hat oder auch gegen Gesetze wie der Impressumspflicht verstößt?!
 

cavalerasysteme

Noch nicht viel geschrieben

AW: Impressumspflicht?

Kayko schrieb: "Ich wollte gerade den Vorschlag machen, die Adresse als Bild reinzusetzen."

Ich würde Dir davon abraten. Laut §5 TMG muss die Anbieterkennzeichnung "leicht erkennbar, unmittelbar verfügbar" sein. Ob dieser Umstand bei Grafiken immer so gegeben ist?

Grafiken könnten z.B. aufgrund von Serverfehlern nicht geladen werden. Ein User blockiert beim surfen alle Grafiken oder ein Sehbehinderter nutzt eine entsprechene Software, welche ein Bild nicht lesen kann. Und schon bist Du der Impressumspflicht nicht nachgekommen.

Ob es in dem Fall schon Abmahnungen oder strafbewehrte Unterlassungserklärungen gegeben hat, weiss ich nicht. Denkbar wäre dies aber schon. Wir könnten es ja einmal ausprobieren. ;-)
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

Die Sache mit Impressumsgrafiken hat eher einen anderen Pferdefuß:
Smartphones reduzieren gerade an der Stelle gerne mal. Und das Impressum muss ja in jedem Browser gängigen Browsertyp aufrufbar sein. Die millionen Smartphones sorgen natürlich dafür, dass man sie nicht mehr als Randerscheinung beiseite reden kann.
Dasselbe gilt übrigens auch für Flash-Seiten. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass ausgerechnet die ganzen weitverbreiteten Apple-Teile das nicht können. Damit gilt für Flash dasselbe wie für Impressum-Grafiken. Natürlich auch für Javascript - alle Anforderungen etwas aktivieren zu müssen (JavaScript, ActiveX etc.) oder sogar etwa installieren zu müssen (Flash-Plugin, Silverlight-Plugin, Java-JRE etc.) laufen der Anforderung "unmittelbar" entgegen.

Natürlich wäre das für Sehbehinderte auch ein Problem - die Pflicht zur Barrierefreiheit haben allerdings nur öffentliche Einrichtungen. Das wäre vermutlich juristisch noch am leichtesten verteidigbar (wenn man keine Behörde ist). Den Screenreader könnte man auch via ALT-Tag füttern - damit ist der Vorteil allerdings wieder hin, weil diesen Text Spammer natürlich auch wieder lesen könnten.

Nein - wie schreibt - ein Impressumsbild ist auch meiner Ansicht nach kein Ausweg.
 

cavalerasysteme

Noch nicht viel geschrieben

AW: Impressumspflicht?

An die Smartphones hatte ich nicht gedacht. Es bleibt also wie Doctor G schreibt beim Impressum als Text. Mir ist auch nicht so recht klar, warum viele so eine Angst davor haben, Ihre Adresse anzugeben. Als Domaininhaber sind diese Daten doch ebenso über die DENIC öffentlich abrufbar.

Ein ähnlicher Sachverhalt wäre das Thema : Widerrufsbelehrung in Form einer Grafik.OLG Frankfurt Beschluss vom 06.11.2007 - 6 W 203/06.

"Die Einblendung der nach § 312 c I BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen im vorliegenden Fall nicht gerecht, weil nach dem unwidersprochenen Vortrag des Antragstellers diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird. "

Dies war aber ein spezieller Fall und sollte nicht verallgemeinert werden. Ich will nur sagen, das es problematisch sein kann. Auf der sicheren Seite ist man dann schon mit der reinen Textform.
 

Kayko

wissbegierig

AW: Impressumspflicht?

Hey, danke für die ausführlichen Begründungen, soweit hatte ich nicht mitgedacht. Aber wie schon gesagt, ich habe nichts gegen ein "normales" Impressum, lege nur Wert darauf, dass, wenn eine E-Mail-Adresse mit "mailto" verlinkt ist, es den Spambots zu schwer wie möglich zu machen. Aber soweit ich weiß, ist das verlinken keine Pflicht.
 

Wolfmother

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Impressumspflicht?

Mist Ich wollte gerade ein Postfach vorschlagen....egal!

Soweit Ich weis, hat man zwar eine Impressumspflicht, aber dennoch ist sie nicht immer einhaltbar.
Wenn du z.B. auf Facebook etwas als Firma veröffentlichen willst brauchst du auch ein Impressum.
Da Facebook aber aus den USA kommt und dort keine Impressumspflicht herrscht, hast du gar nicht die Möglichkeit ein Impressum in dein Profil zu schreiben.
In diesem Falle ist noch unklar ob dies abmahnbar ist. Bisher gibt es noch keine Abmahnungen, b.z.w. keine Anklagen. Und selbst wenn, wird es vorerst die Webseitenbetreiber treffen!

D.h. du könntest dein Blog z.b. bei Google einrichten, dort wird dir ebenso nicht die Möglichkeit für ein Impressum gegeben (korrigiert mich, falls man es doch kann)


-Quelle: irgendwo mal auf wbs-law.de gelesen, oder auf wbs-law.tv gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

s4f

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflicht?

eine e-mail-adresse muss nicht im impressum stehen.
und ein mailto macht man eigentlich auch nicht mehr, >>kontaktformular
 

Kayko

wissbegierig

AW: Impressumspflicht?

Und was bedeutet dann im Telemediengesetz der Absatz 2 im § 5 (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html )(den gibt es übrigens auch im TDG!)
Und außerdem ist ein Kontaktformular in einem Blog (das war der Auslöser für diese Debatte) unbedingt üblich.
 
Zuletzt bearbeitet:

s4f

Aktives Mitglied

Dasselbe gilt übrigens auch für Flash-Seiten. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass ausgerechnet die ganzen weitverbreiteten Apple-Teile das nicht können. Damit gilt für Flash dasselbe wie für Impressum-Grafiken. Natürlich auch für Javascript - alle Anforderungen etwas aktivieren zu müssen (JavaScript, ActiveX etc.) oder sogar etwa installieren zu müssen (Flash-Plugin, Silverlight-Plugin, Java-JRE etc.) laufen der Anforderung "unmittelbar" entgegen.
hier muss ich dir widersprechen.
es schreibt mir keiner wie ich die site baue.
wenn ich die ganze site in flash aufbaue, dann baue ich auch das impressum in flash.
soviel ich weiß, schreibt der gesetzgeber keine def. über das wie ich mein impressum auf die site bringe. es muss nur da sein und es muss leicht über die site-nav. erreichbar sein.
bei einer grafik stimme ich dir zu, bei flash nicht.
denn kann ich mein flashimpressum nicht sehen, weil kein player da ist, dann sehe ich auch die ganze site nicht >> keine impressumspflicht.
voraussetzung:
die ganze site ist flash und nicht nur das impressum und der rest html.

Und was bedeutet dann im Telemediengesetz der Absatz 2 im § 5 (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html )(den gibt es übrigens auch im TDG!)
bezieht sich auf gewerbliche nutzung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

splasch

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Impressumspflicht?

eine e-mail-adresse muss nicht im impressum stehen.
und ein mailto macht man eigentlich auch nicht mehr, >>kontaktformular

Da würd ich vorsichtig sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Sowas gilt nur für rein Private Homepage die sind von der Impressum pflicht ausgeschlossen.
Private Homepage bedeutet ein Seite die für die Öffentlichkeit nicht erreichbar ist. Zb eine Password geschütze Seite.

Sobald ihr was veröffentlich und somit jeder einsehen kann steht das ganze nicht mehr unter Privater Homepage. Hier greifen dann die Medien gesetzte wobei es pflicht ist den Herausgeber der Seite zu nennen. (Verantwortlicher der Seite)

Mfg Splasch
 

rakader

Watmahatdahatma

AW: Impressumspflicht?

Da würd ich vorsichtig sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Sowas gilt nur für rein Private Homepage die sind von der Impressum pflicht ausgeschlossen.
Private Homepage bedeutet ein Seite die für die Öffentlichkeit nicht erreichbar ist. Zb eine Password geschütze Seite.

Bitte keine Panikmache. Wikipedia weiß auch nicht immer alles.
Sämtliche Dienste, die nur per Anmeldung zu erreichen sind und privaten Charakter haben, fallen nicht darunter. Vgl. eine Seite bei Facebook – ohne werblichen Charakter, bzw. keine juristische Person.
Kern ist meines Erachtens die reine Dienstnutzung. Vgl. hierzu auch dieses Forum. Die eigene Webseite dagegen ist eine eigenständige Publikation, sprich ein eigener Dienst. Die Kodifizierung des TMG erfolgt aus den Landesmediengesetzen. Sehr zu empfehlen ist der Kommentar von Damm, dann bekommt man meines Erachtens ein Gespür für die Materie.

Ein Schlüsselwort ist stetig, also die Periodizität betreffend. Dies langt Blogs an. Eine elektronische Visitenkarte, sofern privat, fällt nicht darunter. Und: Es darf nicht mit anderen, evt. impressumspflichtigen Inhalten verknüpft sein. Also keine externen Links.

Impressumspflicht im TMG fußt auf den Landesmediengesetzen. Ein weiterer Eckpunkt ist die gewerbsmäßige Annahme. "Meine Katze" und ähnliche Auftritte, wie sie in den Kindertagen des Webs üblich waren, fallen mit an Sicherheit nicht darunter, vorausgesetzt, die Struktur "privat" ist klar ersichtlich. Ausschlaggebend ist die ersichtlich private Betonung des Auftrittes ohne jedwede gewinnbringende Interessen. Gleiches gilt für Kennzeichnung wissenschaftlicher Inhalte, die als nicht journalistisch-redaktionell angesehen werden.
Da die Rechtsprechung sich permanent ausgestaltet, ist es indes kein Fehler, ein Impressum zu führen. Schnell ergibt sich eine Mischform - abhängig vom Inhalt. Ob das Impressum als Grafik oder in Schlagsahne in Form von Schwarzwälder Kirsch präsentiert wird, ist dem Gesetzgeber vollkommen schnuppe. Das Impressum muss erreichbar und lesbar sein! Eine Grafikdatei kann es genauso zerschießen wie eine Textdatei. Also warum nicht Flash? Man kann ja noch eine textbasierte, Version drunterlegen. Noch ist die barrierefreie Präsentation nur eine Verordnung in Amtsstuben. Will heißen: Hier werden zwei Dinge in einen Topf geworfen, die kausal nicht zusammen gehören. (Vom Impressum in der Zeitung hat auch nie jemand gefordert, dass dies vom Herold vorgelesen wird.)

Deutlich instruktiver als in Wikipedia ist hier die Seite Impressum-Recht.de.
 
Zuletzt bearbeitet:

CanTk

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Impressumspflicht?

Du brauchst ein Impressum. Punkt
Es muss nach 2 Klicks zu erreichen sein und darf NICHT versteckt sein. PUNKT
Um minimal Privatsphäre zu wahren => Setz dein Impressum ggf. als Bild, das schützt es vor crawlern, wobei einige auch meckern das Bilder nicht in Ordnung sind... setz die Impressum mit den Metatags auf "noindex" => nicht im Google index.
Setz per robots.txt das impressum auf * disallow.


Du willst deine Daten nich angeben ? Hoste bei Wordpress.com, is mir nie aufgefallen das da jemand abgemahnt wurde.

Du willst ganz sichern gehen ?
Besorg dir eine Domain mit "Whois Protection" und hoste im Ausland. Preise sind die selben.

Can
 
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