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Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

N

NdM_Art

Guest

Hallo!
Ich weiß nicht, ob es hier jemanden gibt, der sich mit Onlinerecht und Telemediengesetz auskennt... aber vielleicht hat sich ja jemand damit befasst.

Dreht sich darum. Im TMG steht, dass eine kommerzielle Website impressumspflichtig ist. Kommerziell ist so definiert, dass man die Website im Zweck etwas zu verkaufen gebaut hat. Im Falle von Onlineshops, Reperaturdienstes etc. klar geregelt. Das macht auch Sinn wegen Reklamationen.

Allerdings haben Musiker, Produzenten, Hobbyfilmer, Kleinkünstler und und und, absolut keine Ahnung, ob wir impressumspflichtig sind. Die meisten von uns, haben keinen Onlineshop, verlinken auf der Website aber auf amazon, itunes, dawanda, ebay... weil sie ihre Musik, Videos oder Kunst dort vertreiben. Das sind vielleicht ne handvoll Links auf der Website, die zum Produkt, aber nicht direkt zum Warenkorb führen. Der eigentliche Zweck der Seite ist, sich vorzustellen und seine Sachen zu präsentieren. Viele Sachen sind meist sogar kostenlos.
Ist der Zweck der Website dann kommerziell? Ist man impressumspflichtig?

Weitere Frage:
Reicht es, im oben genannten Fall, Handynummer und Emailadresse zu hinterlassen? Wenn nicht, was kann man tun, damit man auf seine anderen Angebote aufmerksam machen kann, ohne die Adresse auf der Website hinterlassen zu müssen? Darf man dann so was schreiben wie: "Sie können weitere Musik auf itunes bestellen"? oder dann doch lieber "Ich vertreibe meine Musik auf vielen namhaften Onlineshops"?
 

picron

Pixelbieger

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Ich muss mal ganz doof nachfragen, was du gegen ein Impressum hättest? Würde es bei evtl. Käufern nicht noch vertrauen erwecken, wenn ein Name und eine Anschrift auf der Webseite steht?
Nicht rechtssicher, aber in meinen Verständnis ist auch das bewerben eigener Produkte kommerziell. Oder anders, sofern ich einen finanziellen Grund für die Seite habe, würde ich vorsichtshalber ein Impressum reinsetzen.
 

Gismor

übt noch...

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Möchte mich meinem Vorredner anschließen. Abmahnungen deswegen sind nicht nur lästig, sondern auch teuer - auch wenn man "nur" einen RA braucht, um sich zu wehren.

http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Vielleicht hilft Dir das weiter. Sonst kann das nur nach Einsicht Deiner Seite halbwegs sicher ein RA beantworten.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Weitere Frage:
Reicht es, im oben genannten Fall, Handynummer und Emailadresse zu hinterlassen?

Wenn Impressumspflicht besteht: Nein.
Es muss eine "ladungsfähige" Adresse angegeben werden. Und zwar "problemlos" lesbar. Also weder durch Captcha geschützt oder als Grafik eingebettet.
Sie muss auch in reinen Textbrowsern sofort erkennbar sein.

Der Gesetzesausleger hat sich da richtig zickig!
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Meine persönliche Meinung, es sollte für alle Webseiten / Websites eine Impressum Pflicht sein. Nicht nur zum eigenen Schutz, sonder auch um den Betreiber ohne Umwege kontaktieren zu können.

Deine Frage kann man auch nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten. Es kommt letztendlich auf die Darlegung der Inhalte an. Was wird wie verwendet? Durch einen Link zu einem Shop, einer anderen Website wird schnell aus einer privaten eine kommerzielle Website.

Die eigenen Website ist im Grunde nicht anderes als die erste Anlaufstelle zur Vermarktung eigener Inhalte. Auch wenn der Verkauf auf einer anderen Plattform (einem Onlineshop) abgewickelt wird. Genaueres kann dir dazu ein Anwalt sagen.

Liebe Grüße, Patrick
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Ehrlich gesagt, klingt mir das schon mehr nach einer Sache, die rechtlich im Einzelfall geprüft werden müsste, daher gebe ich keinen "Rat" dazu ab, denn ich bin kein Jurist.

Aber ein Gedanke:
Meine persönliche Meinung, es sollte für alle Webseiten / Websites eine Impressum Pflicht sein. Nicht nur zum eigenen Schutz, sonder auch um den Betreiber ohne Umwege kontaktieren zu können.
Deiner "persönlichen Meinung" kann ich mich nur anschließen ;)

Der Hintergedanke eines Impressums war ja mal der, dem Rezipienten (Leser, Hörer, Betrachter, Publikum...) zu ermöglichen, auf einen Blick zu sehen, wer hinter dem Inhalt und meinetwegen auch den Aussagen "steckt".
So kann der zB. Verbraucher anhand eines Impressums sehr schnell feststellen, ob ein Ernährungsratgeber von einer großen Lebensmittelfirma herausgegeben wird, oder ob sich unabhängige Fachleute hier dazu äußern.
Es geht also auch um Transparenz.
So wird auch zumindest erschwert, dass jeder einfach irgendwelche "Meldungen" anonym verbreiten kann (man sieht ja im Internet, wohin das sonst manchmal führt...).

Sieh doch ein Impressum auch als eine Chance. Es ermöglicht euren Interessenten schnell Kontakt mit euch aufzunehmen - etwas, was durchaus in eurem Interesse ist.

Da ich juristisch dazu nichts sagen kann/möchte, hier aber noch ein Link, wo man auf diese Fragen vielleicht rechtlich ausführlicher eingehen kann (auch wenn das dort ebenfalls keine anwaltliche Beratung ersetzt) www.juraforum.de.

Lieber Gruß
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

In dem Moment, wo auch nur ein Werbebanner oder ein Text mit Link zu Amazon & Co (1&1, buch.de und wie sie alle heißen), also wo eine Art Provision für Verlinkungen bzw. anschließend stattfindende Käufe gezahlt wird, ist eine Website kommerziell und somit auch impressumspflichtig.
Wie ein befreundeter Medienanwalt es kurz und knackig ausdrückte: Nicht impressumspflichtig gibt es so gut wie gar nicht – es sei denn, Lieschen Müller stellt ihre selbst fotografierten Kinder-/Enkel-/Handarbeitsbilder online und verlinkt zu keinerlei Angeboten, die Geld für ihre Produkte nehmen oder Geld für Verlinkung bezahlen.
Nützlicher Infolink eines anderen Juristen zum Thema: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
 
N

NdM_Art

Guest

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

@picron:
Ja, ich kann dein Argument verstehen. Wir verkaufen nicht über die Website, sondern über andere Websites. Wenn das nicht richtig abgewickelt wird, sind wir es nicht schuld, sondern Distributoren. Die stellen es in Internetshops rein. Und wenn die die Schuld von sich weisen, dann Labels / Verlage / Agenturen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass du zu Robbie Williams gehst, wenn seine CD falsch gepresst war, oder? Dann wendest du dich an Amazon und dann an Universal... Genauso wirst du zuerst beim Einzelhändler reklamieren, wenn der Fernseher nicht läuft und erst als zweiten Schritt den Hersteller fragen.

@Gismor und StfanM:
Danke. Es ist deutlich besser erklärt als im TMG. Aber Inhalt quasi der selbe. Impressumspflichtig ist der, der kommerziell tätig ist oder seine Meinung ausplaudert... Was das konkret in Sachen von Verlinkung zu tun hat, wird nicht klar...

@Bertram Heinrichs:
Hummmn, das sind keine guten Nachrichten für Webmaster und Hobbyisten. Dann lässt sich ja jede beliebige Adresse von irgendwem auf der Welt googeln. :-/

@Patrick_l und randacek_pro:
Ja, das kann ich verstehen. Eine Kontaktadresse zu hinterlassen ist selbstverständlich. Doch muss es die private Anschrift sein? Könnte ich eds nicht damit begründewn, dass es ein Eingriff in die Privatssphäre wäre?
 

LamaGeli

Neuweltkamel

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Eine Kontaktadresse zu hinterlassen ist selbstverständlich. Doch muss es die private Anschrift sein? Könnte ich eds nicht damit begründewn, dass es ein Eingriff in die Privatssphäre wäre?

Wenn Du Privatsphäre willst, ist eine öffentlich zugängliche Webpräsenz vielleicht nicht das richtige Mittel;)

Gruß
Geli
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Was du da mit der Privatadresse ansprichst ist schon so ein Thema ;)
Vorweg, ich kann deine Bedenken voll und ganz verstehen!

Problem ist aber, ohne auf die ganzen Begriffe "kommerziell", "gewerblich" und privat wirklich einzugehen, dass du etwas veröffentlichst - du willst ja, dass die Öffentlichkeit auf dich aufmerksam wird. Also rückst du dich selber in die Öffentlichkeit, du bist in dem Moment nicht privat.
Es geht also nicht nur um die Fragen eines Online-Shops und eventueller Regelungen für Verkäufer.
Wenn jede beliebige Person auf dein Angebot zugreifen kann, dann ist es halt öffentlich und da greifen die entsprechenden Regelungen.
Man kann das vielleicht am ehesten mit dem Nummernschild des Autos vergleichen.
Auch dieses hebt dich aus der Anonymität heraus und erfüllt bestimmte Aufgaben.

Die Adresse muss keine Privatadresse sein.
Wenn du eine Geschäftsadresse (eigene Firma, Büroräume mit eigener Adresse, etc...) zu deiner Unternehmung hast, kannst du natürlich diese angeben.
Handelst du aber "von zu hause aus" hast du wahrscheinlich keine Geschäftsadresse.
Viele haben da datenschutzrechtliche Bedenken und von sehr vielen kleineren UnternehmerInnen findest du im Prinzip die Privatadresse im Impressum, das heißt, es ist durchaus Praxis.
Mit einem Hinweis auf deine Privatsphäre kannst du das nicht ändern.
Der Witz ist ja der: wenn du eine .de-Adresse hast, kann ich dir auch ohne Impressum sagen, wo du wohnst, wenn ich deine Internetseite kenne und du sie unter deiner Privatadresse registriert hast ;)

Es wird immer von einer ladungsfähigen Adresse gesprochen.
Du musst unter der angegebenen Adresse auch tatsächlich für gewöhnlich anzutreffen (niedergelassen) sein.

Hier im Forum haben viele Betreiber kleinerer Grafikunternehmen auf ihrer Website ihre private Adresse im Impressum angegeben.
Ich denke, ganz so eine Angst braucht man da nicht zu haben :)

Durch die Medien ist ja bekannt geworden, was es alles an Quellen für Adresshandel gibt... soll heißen, von deinen gewöhnlichen Nutzern dürfte keine Gefahr ausgehen.
Überlege doch mal, wie oft du dir persönlich die Impressen auf Internetseiten angeschaut hast... Die meisten Leute werden da nicht anders sein - betrachte es halt als ein juristisches Erfordernis, wie eben das Nummernschild.

Daher betreiben populäre Künstler bspw. ihre Websites auch nicht selbst, sondern über eine Agentur, die ja eine eigene Adresse hat. Trotzdem muss auch da immer eine echte Person als inhaltlich Verantwortlicher angegeben werden.

Das sind jetzt nur mal ein paar Erfahrungen - wie das juristisch zusammenhängt, können andere besser erklären.

Habe das hier gefunden



Wenn du also nach Alternativen suchst, lass dich wirklich besser anwaltlich beraten, denn mein Beitrag ist natürlich keine Beratung.

Lieber Gruß
 

picron

Pixelbieger

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

@picron:
Ja, ich kann dein Argument verstehen. Wir verkaufen nicht über die Website, sondern über andere Websites. Wenn das nicht richtig abgewickelt wird, sind wir es nicht schuld, sondern Distributoren. Die stellen es in Internetshops rein. Und wenn die die Schuld von sich weisen, dann Labels / Verlage / Agenturen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass du zu Robbie Williams gehst, wenn seine CD falsch gepresst war, oder? Dann wendest du dich an Amazon und dann an Universal... Genauso wirst du zuerst beim Einzelhändler reklamieren, wenn der Fernseher nicht läuft und erst als zweiten Schritt den Hersteller fragen.

Okay, ich verstehe was du meinst, aber ich glaube du machst dir da zuviel Gedanken. Selbst wenn ich bei Amazon über einen Affiliate-Link einkaufe, schicke ich die Ware wieder zu Amazon und nicht zum Webseitenbetreiber des Affiliate-Links.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Hallo, NdM_Art.

Zu Deiner Frage kann ich klar antworten: Die Webseiten von freischaffenden Künstlern ist impressumspflichtig!
Der Grund: Die Webseite stellt den Zweck dar, die Vermarktung der eigenen Person oder selbst erstellten Produkte zu unterstützen.
Das ist genau das selbe wie bei Firmen, die sich im Internet nur vorstellen aber nichts über ihre Seite verkaufen.

Ich weiß das wirklich so konkret, da ich Künstler (Musiker und Schauspieler) in meinem Kundenkreis haben und das geprüft wurde.
Aber, vielleicht hilft Dir das: Im Impressum muss nicht die Privatanschrift der Künstler erscheinen. Es darf auch die einer Agentur oder eines Rechtsanwaltes dargestellt werden. Es muss nur sichergestellt sein, dass der rechtlich verantwortliche Künstler über die angegebene Adresse Post empfängt und vor allem innerhalb von 7 Tagen über den Zugang von Post informiert wird.

Noch zu Deinem Verständnis: Das Impressum hat nicht nur was mit dem direkten Verkaufen zu tun sondern gibt auch Auskunft wer verantwortlich ist, wenn z.B. Urheberrechtsverletzungen entstehen (Texte, Bilder, Musik, etc.).
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Die falsche Fährte scheint mir der Begriff "kommerziell". Das steht so im TMG etwas anders, meine ich. Da finde ich das Wort "Dienstanbieter" und damit sind sowohl im Großen technische Dienste gemeint wie Mail (und dessen Providing), News, WWW, Chat und im Kleinen eben auch z.B. Informationen auf einer Website (wenn Du willst ein "Informationsdienst"). Größe egal - auch das wird schlichtweg als Dienst angesehen - irgendein Wort mussten die Juristen für den Gesetzestext eben nehmen. Hintergrund dieser Pflicht war damals auch weniger Irgendwas mit Shopping (wie Reklamation) sondern eher der Gedanke einer Adresse für Widerspruch und Falle von Verleumdungen, Falschaussagen etc. Damals hat man eher die journalistische Seite des Webs gesehen. Der Möglichkeit das Jedermann sich irgendwie - auch denunzierend - auskotzen kann wurde ähnlich wie im Journalismus die Pflicht gegenüber gestellt, dass man allzu argen Behauptungen eben auch wiedersprechen können muss. Dazu muss man Autoren - ob da was verkauft wird oder nicht, ob da Werbung daneben geschaltet ist oder nicht - zunächst mal erreichen können.
Ärgerlich bleibt natürlich, dass auf jede solche Regelung missbräuchliche Abmahner aufspringen und sich jeden Formfehler vergolden lassen.
 
N

NdM_Art

Guest

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

@LamaGeli:
Nja es ist immernoch ein Unterschied, ob jemand weiß, wie ich heiße und was ich tue - oder ob jemand weiß, wo ich wohne, mit wem ich befreundet bin oder wo ich arbeite... Mit letzterem hab ich definitiv ein Problem. Das empfinde ich als "Privatssphäre".

@randacek_pro:
Die Adresse muss keine Privatadresse sein.
Wenn du eine Geschäftsadresse (eigene Firma, Büroräume mit eigener Adresse, etc...) zu deiner Unternehmung hast, kannst du natürlich diese angeben.
Handelst du aber "von zu hause aus" hast du wahrscheinlich keine Geschäftsadresse.
Viele haben da datenschutzrechtliche Bedenken und von sehr vielen kleineren UnternehmerInnen findest du im Prinzip die Privatadresse im Impressum, das heißt, es ist durchaus Praxis.
Mit einem Hinweis auf deine Privatsphäre kannst du das nicht ändern.
Wird Zeit für ne Briefkastenfirma *lach*.
Ja, darin liegt halt das Problem. Richtig bekannte Künstler haben im Impressum immer die Adresse des Labels oder des PR-Menschen stehen. Das ist i.d.R. eine Firma, die gut 50 - 500 andere Leute vertreibt. Da ist es nicht so wild. Aber so weit sind die meisten ja nicht.

Der Witz ist ja der: wenn du eine .de-Adresse hast, kann ich dir auch ohne Impressum sagen, wo du wohnst, wenn ich deine Internetseite kenne und du sie unter deiner Privatadresse registriert hast
Ja, ich weiß, dass man das über die denic erfahren kann. Dann muss man aber echtes Interesse haben, nachzuforschen! Deswegen sehe ich da z.b. keine Sorgen. Sorgen sehe ich, sobald man googeln kann, wo jemand wohnt. Ich find, das kann nicht angehen, dass jemand sich aus dem Örtlichen streichen lässt und dann ein Impressum ins Internet stellen muss...

Es wird immer von einer ladungsfähigen Adresse gesprochen.
Du musst unter der angegebenen Adresse auch tatsächlich für gewöhnlich anzutreffen (niedergelassen) sein.
Ja, macht Sinn. Trotzdem verstehe ich nicht, wieso eine Emailadresse oder ähnliches, nicht reicht. Man zeigt ja, dass man erreichbar ist. Wenn ich Anna Schmidt hieße, wäre es mir egal, meine Adresse zu schreiben.

Hier im Forum haben viele Betreiber kleinerer Grafikunternehmen auf ihrer Website ihre private Adresse im Impressum angegeben.
Ich denke, ganz so eine Angst braucht man da nicht zu haben
Graphikunternehmen scheinen Dienstleistungen zu sein. Sie schreiben auch auf die Website: "Wir machen Ihnen für xxx € Logodesign etc." Ich mein, da ist der kommerzielle Zweck erkennbar...
Was mit Portfolios ist, weiß ich z.b. nicht. Eigentlich wollen Graphiker / Designer / Künstler damit quasi auch auf sich aufmerksam machen und im Endziel verkaufen. Sie hängen es nur nicht an die große Glocke.

Durch die Medien ist ja bekannt geworden, was es alles an Quellen für Adresshandel gibt... soll heißen, von deinen gewöhnlichen Nutzern dürfte keine Gefahr ausgehen.
Überlege doch mal, wie oft du dir persönlich die Impressen auf Internetseiten angeschaut hast... Die meisten Leute werden da nicht anders sein - betrachte es halt als ein juristisches Erfordernis, wie eben das Nummernschild.
Ich guck mir Impressen tatsächich selten an. Nur, wenn ich die Emailadresse von wem brauche...

Wenn du also nach Alternativen suchst, lass dich wirklich besser anwaltlich beraten, denn mein Beitrag ist natürlich keine Beratung.
Verständlich und berechtigt. Im Rahmen meiner Möglichkeiten, habe ich schon gehandelt, indem ich am Lehrstuhl für Onlinerecht und Onlinemarketing nachgefragt habe. Sie konnten mir leider nicht sagen, wie es ist. Sie kennen die Rechtslage für Gesellschaften, Onlineshops etc. Ich hoffe, dass mir die Studentenberatung die Frage beantworten kann.

@Contempe, lachender_engel:
Ok, das klingt nach einem eindeutigen Wortlaut. Danke!
Hmm ich muss mir dann etwas einfallen lassen, wer oder was diese Aufgabe übernehmen könnte... Im Fall des Falles, besitze ich für alle Inhalte, die ich nicht selbst gemacht habe, schriftliche Genehmigungen.

@DoctorG
Die falsche Fährte scheint mir der Begriff "kommerziell". Das steht so im TMG etwas anders, meine ich. Da finde ich das Wort "Dienstanbieter" und damit sind sowohl im Großen technische Dienste gemeint wie Mail (und dessen Providing), News, WWW, Chat und im Kleinen eben auch z.B. Informationen auf einer Website (wenn Du willst ein "Informationsdienst"). Größe egal - auch das wird schlichtweg als Dienst angesehen - irgendein Wort mussten die Juristen für den Gesetzestext eben nehmen
Ich habe Paragraphen gewälzt, bis ich alle juristischen Begriffe halbwegs verstanden habe. Dann bin ich darauf gekommen, dass der Zweck der Website über Impressum und Co entscheidet.

Hintergrund dieser Pflicht war damals auch weniger Irgendwas mit Shopping (wie Reklamation) sondern eher der Gedanke einer Adresse für Widerspruch und Falle von Verleumdungen, Falschaussagen etc. Damals hat man eher die journalistische Seite des Webs gesehen. Der Möglichkeit das Jedermann sich irgendwie - auch denunzierend - auskotzen kann wurde ähnlich wie im Journalismus die Pflicht gegenüber gestellt, dass man allzu argen Behauptungen eben auch wiedersprechen können muss.
Ah, ok. Ich dachte, dafür wäre der Disclaimer da. Hmm, was ich dann aber nicht verstehe... vor ein paar Jahren waren Blogger nicht impressumspflichtig. Galt irgendwie als "Privatjournalismus"... Sie lassen manchmal ganz schön Dampf ab.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Nja es ist immernoch ein Unterschied, ob jemand weiß, wie ich heiße und was ich tue - oder ob jemand weiß, wo ich wohne, [...]
Wer deinen Namen kennt, kann auch deine Adresse schnell herausfinden. Nur allein durch die Angabe deiner Adresse weiß ich aber nicht, wer dein Arbeitgeber ist oder mit wem du befreundet bist.
Ich find, das kann nicht angehen, dass jemand sich aus dem Örtlichen streichen lässt und dann ein Impressum ins Internet stellen muss...
Es zwingt dich ja keiner dazu eine eigene Website zu betreiben. Wer dies aber möchte, muss sich eben an gewisse Regeln halten. Das wären dann das TMG und die RStV. Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum. Allein deshalb wird hier vieles eben gesetzlich geregelt.
Ja, macht Sinn. Trotzdem verstehe ich nicht, wieso eine Emailadresse oder ähnliches, nicht reicht. Man zeigt ja, dass man erreichbar ist.
Eine E-Mail Adresse ist keine ladungsfähige Adresse ist. Bevor jemand auf die Idee kommt, das selbe gilt auch für ein Postfach. Eine E-Mail Adresse ist auch nichtssagend. Kann also jedem gehören und ist keine "Kontaktgarantie". Passt vielleicht nicht ganz, aber sehe es wie die Meldepflicht was deinen Wohnsitz angeht.
Graphikunternehmen scheinen Dienstleistungen zu sein. Sie schreiben auch auf die Website: "Wir machen Ihnen für xxx € Logodesign etc." Ich mein, da ist der kommerzielle Zweck erkennbar... Was mit Portfolios ist, weiß ich z.b. nicht.
Du bietest Informationen über dich und deine Arbeiten an. Dienstleistung heißt ja nicht das diese zwangsläufig gegen Bezahlung erfolgt. Der Wetterbericht, das kostenlose Horoskop, Omas Rezeptsammlung oder eben das Bereitstellen von Medien jeglicher Art (Audio, Video, Text, Bild » über dich und von dir) sind alles Dienste.
Ich hoffe, dass mir die Studentenberatung die Frage beantworten kann.
Die richtige Adresse wäre ein aufs Internetrecht spezialisierter Anwalt.
Dann bin ich darauf gekommen, dass der Zweck der Website über Impressum und Co entscheidet.
Wie gesagt, zu 99% sind Websites Impressum pflichtig. Wenn du dies absolut nicht möchtest, besteht noch die Möglichkeit den Inhalt bzw. die ganze Website durch ein Passwort zu schützen. Nur wer Zugangsdaten hat, kann die bereitgestellten Informationen abrufen. Somit wären die Inhalte nicht öffentlich zugänglich. Was aber sicher nicht gewollt ist. ;)
vor ein paar Jahren waren Blogger nicht impressumspflichtig. Galt irgendwie als "Privatjournalismus"... Sie lassen manchmal ganz schön Dampf ab.
Wenn sich der Bloger oder Beitreiber eines solchen vorher nicht schlau gemacht hat, ist ein Blog ein ganz heißes Eisen. Vor allem wenn Kommentare von Besuchern nicht moderiert werden. Sprich direkt ohne Prüfung veröffentlicht werden. Man wird eben als Betreiber nicht nur für den eigenen Senf, sonder auch für den Quark anderer zur Rechenschaft gezogen bzw. darf den Kopf (mit)hinhalten.

Liebe Grüße, Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Ich dachte, dafür wäre der Disclaimer da. Hmm, was ich dann aber nicht verstehe... vor ein paar Jahren waren Blogger nicht impressumspflichtig. Galt irgendwie als "Privatjournalismus"... Sie lassen manchmal ganz schön Dampf ab.
Na ja - wie Du schreibst: da lassen manche Leute einfach Dampf ab. Jemandem bleibt zweimal der Wagen liegen und er schreibt eben "Drecks XY - wirklich immer kaputt". Immer = 2 mal in 10 Jahren, selbst aber nicht einmal das Öl gewechselt oder ähnlich, womit man jedes Fahrzeug kaputt gekriegt hätte. Und immer schön aus der anonymen Ecke. Eigentlich bin ich sehr für die Anonymität im Netz und für Datenschutz. Als jemand der einfach nur auf Netiquette Wert legt, beteilige ich mich aber an vielen Foren überhaupt nicht, weil für mich die Ausfälle vor allem anonym Postender dort unzumutbar sind. Schade, dass zu viele Leute dieses Gut nicht kapiert haben. Seit einer Weile sehe ich, dass mir - und anderen mit einfach normaler Kindestube - so eine Klarnamenpflicht eigentlich am Wenigsten schadet. Egal.
Zum Disclaimer: den interessiert der Gesetzgeber eigentlich gar nicht - den toleriert er höchstens von Fall zu Fall. Das ist eine Klausel zum Haftungsausschluss. Eine Art AGB im Sinne von "wer das hier liest, darf mich aber nicht verklagen!" Gerne findet sich das gerade in einschlägigen Foren. Endlos Links zu Raubkopien o.ä. und darunter steht dann "dass das aber jemand nicht nur zur Information sondern zum Downloaden nutzt, habe ich natürlich nicht gewollt". Genauso albern sehen das die Richter auch. In einem Urteil hat tatsächlich ein Rechtsradikaler viele solcher Links auf seinen Propaganda-Blog gehabt - die Parties gelobt und sich dann von dem Ganzen im Disclaimer distanziert. "Offensichtliche aber törichte Schutzbehauptung" ohne jede Entlastung für das Urteil (eher belastend weil für Dumm verkaufend) war da der Effekt.
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Als jemand der einfach nur auf Netiquette Wert legt, beteilige ich mich aber an vielen Foren überhaupt nicht, weil für mich die Ausfälle vor allem anonym Postender dort unzumutbar sind.
Mir geht es da ähnlich. So richtig aktiv bin ich fast ausschließlich hier. Gibt nur wenige andere Adressen (Foren, Communities) in denen ich aktiv "mitwirke".

Ich möchte an dieser Stelle auch das Wort Fremdschämen in den Raum werfen. Ab und zu weiß ich gar nicht ob ich Mitleid haben oder so manchen ein Buch an den Kopf werfen soll. ;)
Schade, dass zu viele Leute dieses Gut nicht kapiert haben. Seit einer Weile sehe ich, dass mir - und anderen mit einfach normaler Kindestube - so eine Klarnamenpflicht eigentlich am Wenigsten schadet. Egal.
...und das alle Generationen durch. Zwar Jugendliche verstärkt, aber selbst den in oberen Klassen fehlt gerne mal etwas Hirn. ;) Anders ausgedrückt - es wird von Tag zu Tag immer mehr. Unsere Medienlandschaft gibt dem ganzen auch noch weiteren Nährboden.

Ich bin froh, das ich mich vernünftig artikulieren kann. Außerdem Anstand habe und andere mit Respekt behandle. Unter Freunden knall ich sicher auch dem ein oder anderem mal einen Spruch an den Kopf. Man kennt sich aber, versteht es richtig bzw. weiß wie es wirklich gemeint ist.

Sorry fürs leichte OT :rolleyes:

Liebe Grüße, Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:
N

NdM_Art

Guest

AW: Impressumspflichtig ohne Onlineshop?

Es zwingt dich ja keiner dazu eine eigene Website zu betreiben. Wer dies aber möchte, muss sich eben an gewisse Regeln halten. Das wären dann das TMG und die RStV. Das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum. Allein deshalb wird hier vieles eben gesetzlich geregelt.
Ja, das stimmt. Ich finds trotzdem blöd, wenn die Adressen sämtlicher Privatleute im Internet zu finden ist.

Du bietest Informationen über dich und deine Arbeiten an. Dienstleistung heißt ja nicht das diese zwangsläufig gegen Bezahlung erfolgt. Der Wetterbericht, das kostenlose Horoskop, Omas Rezeptsammlung oder eben das Bereitstellen von Medien jeglicher Art (Audio, Video, Text, Bild » über dich und von dir) sind alles Dienste.
Auch so was braucht ein Impressum?!

Wie gesagt, zu 99% sind Websites Impressum pflichtig. Wenn du dies absolut nicht möchtest, besteht noch die Möglichkeit den Inhalt bzw. die ganze Website durch ein Passwort zu schützen. Nur wer Zugangsdaten hat, kann die bereitgestellten Informationen abrufen. Somit wären die Inhalte nicht öffentlich zugänglich. Was aber sicher nicht gewollt ist.
Dann macht ne Website keinen Sinn... Dann kann ich genauso gut eine Dropbox oder ähnliches machen.

Wenn sich der Bloger oder Beitreiber eines solchen vorher nicht schlau gemacht hat, ist ein Blog ein ganz heißes Eisen. Vor allem wenn Kommentare von Besuchern nicht moderiert werden. Sprich direkt ohne Prüfung veröffentlicht werden. Man wird eben als Betreiber nicht nur für den eigenen Senf, sonder auch für den Quark anderer zur Rechenschaft gezogen bzw. darf den Kopf (mit)hinhalten.
Kann ich mir gut vorstellen!
 
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