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Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Rata

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Nachahmung ist wirklich nicht zu empfehlen!
Dieser Bursche wird seines Lebens nicht mehr froh werden.



Lieber Gruß
Rata

8)
 
D

DJ Fotoart

Guest

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Nachahmung ist wirklich nicht zu empfehlen!

Das sehe ich anders. Ich hatte selber mal so einen Kunden. Die Seite wurde ausgeliefert und nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt. Projekt offline geschaltet und fertig. 3 Tage später war mein Geld da. Geht doch :)

mfg
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Wenn es vorher angekündigt wird - am besten gleich im Vertrag - ist das völlig in Ordnung.
 
C

carlo_muenchen

Guest

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Ob das in unserem Staat rechtlich ok wäre?
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Carlo, also in unserem Staat ist es rechtlich ok, wenn dir der Energieversorger die Leitung kappt, wenn du nicht zahlst. Es muss eben nur im Vertrag entsprechend einformuliert sein.
Andererseits, wo kein Kläger, da kein Richter. Damit scheint man in D ganz gut zu fahren. Auch wenn ich es persönlich nicht gut finde.
 
C

carlo_muenchen

Guest

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

@Bertram_Heinrichs Staat und Bürger sind zwei verschiedene Dinge! Da ist das Gleichgewicht oft nicht ganz gleich.
Veträge? Ein Anwalt erzählte mir einmal, daß Veträge da zu da sind, um gebrochen zu werden.
Vor einigen Jahren erledigte ich für einen Kunden einen Auftrag. Zahlung wurde nicht geleistet. Anwalt-Mahnverfahren. Mir wurde über fünf Ecken ausgerichtet, dass ich leicht eine Treppe runterfallen könnte oder dergleichen, falls ich auf meine Ansprüche bestehe. Natürlich war keine der "fünf Ecken" bereit zu einer entsprechenden Aussage.
Geld habe ich abgeschrieben, über den "Kunden" hätte ich mich vorher informieren sollen. :D
 

erosfoto

Aktives Mitglied

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Mahnungen sind ja OK!
Doch ob's was nützt ist eine andere Frage. Wenn Du also die Möglichkeit hast, dem Kunden auf diese Weise klar zu machen, dass gute Arbeit auch bezahlt werden sollte, dann nutze sie.
Bei manchen Kunden sind halt "Holzhammermethoden" notwendig.
 

Mr_Quick

Ich bin so - wie Ich bin

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Ich hatte auch so nen Kunden, der nicht bezahlen wollte.
Hab das Mahnverfahren eingeleitet und jedes mal angedroht das in ein paar Tagen - das Inkasso vor seinem Geschäft steht.
Zwei Tage bevor Inkasso zur Haustüre gekommen wäre, ist dann doch mein Geld eingegangen.
 

Kleindarsteller

Aktives Mitglied

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Das ist in der Tat eine heikle Geschichte (2ct). Die Bandbreite möglicher Folgen ist ... äh ... breit und erstreckt sich von Anzeigen wegen übler Nachrede, ggf. Verleumdung, Schadenersatzforderungen wg. entgangener Umsätze bis hin zu Nötigung, wenn eine Domain, bzw. der Inhalt, nicht verfügbar ist.

Gehört z.B. das Hosting oder Domainbereitstellung nicht zu den vereinbarten Leistungen, kann schon die Belegung mit willkürlichen/unerwünschten Inhalten schweren Ärger nach sich ziehen. Hier könnte man höchstens den vorherigen Zustand wiederherstellen, was dem Gläubiger aber einen Vorteil nähme. Denn im Gegenteil wäre es sogar besser, wenn der Kunde die Arbeit verwendet (=Anerkennung und Nutzung der Leistung).

Letztlich helfen imho nur klare Vereinbarungen und ggf. Abrechnungen zu bestimmten Zeitpunkten (sog. Meilensteine). Und jeden Furz dokumentieren und absegnen lassen, bzw. auf schriftlicher Auftragserteilung bestehen*. Umgekehrt aber auch mit Schwierigkeiten (z.B. Terminen) nicht hinter dem Berg halten und diese ebenfalls kommunizieren. Dann klappt's im Notfall auch vor Gericht.
_____
* Eine Auftragsbestätigung nach mündlicher Auftragserteilung tut's natürlich auch. Wird der nicht in angemessener Zeit widersprochen, gilt sie als angenommen (stillschweigende Annahme).
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Pixelverwender

Guest

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

In Deutschland wäre diese Vorgehensweise rechtlich zumindest sehr bedenklich.
Es gibt dazu Infos auf diversen RA-Seiten. Einfach googlen.
Die Rechtsauffassung hierzu ist in D widersprüchlich.
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

natürlich muß das sauber im vertrag festgehalten werden, bis zur vollständigen zahlung bla bla... dann allerdings, ich würde es z.b. genauso machen. habe es hier in mexico schon ähnlich gemacht, nicht mit webseiten, sondern mit fotos. kunde ne privatuni, habe ne ganze menge für die gemacht. aber immer ne ganze weile hinter dem geld herlaufen müssen. dann ein neuer auftrag, geknipst, komm montag dann gibts geld. ok. montag hin ah hab kein geld chef ist nicht da. ok. kein geld, keine bilder. ruf mich an, wenn ihr das geld habt. anruf vom chef, komm mittwoch, dann hab ich das geld. ich mittwoch hin, auf dem weg angehalten worden (kein gurt) bezahlt. sagt der typ laß mir die cd da, geld hab ich heute keins. nach einem kurzen grinsen und der nachfrage, ob es sein ernst ist und der bejahenden antwort, die dvd herausgeholt, in 2 teile gebrochen, auf den schreibtisch geworfen und mit den deutschen worten f... dich du sch... tacco fr..... (bin ja in mexico), das büro verlassen. 4 stunden später klingelt das handy, seine sekräterin, wohin sie mir denn das geld bringen soll. nicht sehr diplomatisch, auch wenig professionell, aber am ende doch effektiv. wir arbeiten immer noch zusammen und sind zur 100% vorauszahlung übergegangen ;-)
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Hierzu mal ein Link mit einem Urteil des (na wer schon...) LG Hamburg:

Und hier die Rechtsberatung eines Fachanwaltes: http://www.frag-einen-anwalt.de/Internetseite-sperren,-wenn-Kunde-nicht-zahlt-__f98570.html

Bei mir in der Fa. wird übrigens so verfahren:
Alle Webdesignaufträge nur mit entsprechendem (Standard)vertrag.
Bei Auftragserteilung generell 50% Anzahlung der kalkulierten Auftragssumme; vorher fangen wir nicht an.

Nach 3 Wochen Zahlungserinnerung
Nach 5 Wochen 2. Mahnung
Nach 7 Wochen Ankündigung Inkassoverfahren und Ankündigung der Sperrung der Inhalte
Nach 8 Wochen Inkassobeauftragung und Sperrung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

geia1

Aktives Mitglied

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Bei sofortiger Selbstjustiz kann es dich auch wegen seinen Schaden verklagen.
Ich kann auch nicht ein Auto das vor meiner Einfahrt steht einfach abschleppen nur weil ich in die Garage fahren will.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Ich kann auch nicht ein Auto das vor meiner Einfahrt steht einfach abschleppen nur weil ich in die Garage fahren will.

Doch, Du kannst es abschleppen lassen. Du musst allerdings in Vorleistung treten, was Du dann beim Verursacher einklagen kannst. Es geht da um den Zugang zum eigenen Grundstück – aber das gehört nun so gar nicht zum Thema, da auch rechtlich eine ganz andere Baustelle.
Bezüglich Website geht es um das Zurückbehaltungsrecht bzw. den Eigentumsvorbehalt und die mögliche Durchsetzung (siehe mein Link weiter oben vom Anwalt bezüglich „beweglicher Sachen“). Beispielsweise darf ein Metallbauer nicht einfach eine Markise, die er beim Kunden montiert hat, wegen Nichtzahlung wieder abmontieren.

Generelle Begriffserklärungen siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht
oder hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/273.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Inkasso Hack -oder- Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

[...]die dvd herausgeholt, in 2 teile gebrochen, auf den schreibtisch geworfen und mit den deutschen worten f... dich du sch... tacco fr..... (bin ja in mexico), das büro verlassen.

Das Gesicht deines Kunden hätte ich zu gern gesehen. :lol: Auch wenn ich deine Aktion nicht schlecht finde, hätten die verbalen Äußerungen nicht sein müssen. Auch wenn ich es verstehen kann, professionelles Verhalten sieht anders aus. ;)
Alle Webdesignaufträge nur mit entsprechendem (Standard)vertrag.
Bei Auftragserteilung generell 50% Anzahlung der kalkulierten Auftragssumme; vorher fangen wir nicht an.
Richtig so.
Doch, Du kannst es abschleppen lassen. Du musst allerdings in Vorleistung treten, was Du dann beim Verursacher einklagen kannst.
Nicht zwingend. Falsch geparkte Fahrzeuge können teilweise auch ohne Vorleistung entfernt werden. Halt von Fall zu Fall unterschiedlich. (Öffentliches oder privates Gelände, Hinweis oder Verbotsschilder etc.).

Zurück zum Thema. Was jetzt die Website und das ganze Drumherum angeht. In der Regel kann man ohne weiteres sehr detailliert nachweisen, wer wann was wie erstellt hat.

Beispielsweise das Layout der Website. Es wird ja wenn überhaupt die fertige Website geliefert. Alle Projektdateien und Rohdaten (außer vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte), liegen doch auf dem eigenen Rechner etc.

Mag zwar auch nicht immer so zutreffen, aber eigentlich doch öfters der Fall. Wenn jetzt ein Kunde nicht zahlen will, sollte man meiner Meinung nach immer eigene Gefühle und Emotionen außen vor lassen.

Liebe Grüße, Patrick
 
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