Oha, da wirfst Du aber eine Menge unterschiedlicher Dinge in einen Topf. Sicher, wenn Du da kein Problem siehst, geh die Sache an. Dann frage ich mich allerdings, warum Du diese Diskussion überhaupt losgetreten hast. So oder so würde ich aber vorher eine verbindliche Rechtsaussage einholen. Alles andere kann sehr schnell sehr teuer werden. Leider wird aus Deinem theoretischen Text nicht ersichtlich, um welche Art von Objekten es sich handelt und was Du nun genau vorhast. Mal wird von Retopo von "Originalen" gesprochen, mal von Überarbeitung, mal von Ergänzung, mal von Produkten, mal von Kunst, mal wird es ganz offen gehalten. Soviel ich weiß, gelten aber für alle diese Dinge u.U. unterschiedliche Regelungen, und leider ziehst Du Dir jede Menge Querverweise zu nicht oder schlecht vergleichbaren Regelungen heran, was die ganze Sache ziemlich unkonkret macht und den Eindruck erweckt, dass Du Dich mit Deinem Vorhaben zumindest gedanklich stark entlang eines dunkelgrauen Raumes hangelst.
Auch ich kann, will und darf keine verbindliche Rechtsberatung anbieten, werfe aber ein paar Ideen dazu in die Arena.
1. Da ist zu allererst der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungslizenz. Bei Deinen zuletzt verlinkten Werken der 100 berühmten Kunstwerke gibt es mit Sicherheit den ein oder anderen noch lebenden Künstler oder einen Nachfahren oder anderen, die über das Urheberrecht zum jeweiligen Werk verfügen.
2. Bei anderen Objekten, z.B. Produkten wie Fahrzeugen, gelten u.U. ganz andere Regelungen als bei Kunstobjekten. IdR. sehr viel engere. Da interessiert keinen, ob Du Dein Modell von diesem Foto oder jenem 3D Künstler oder dem 3D Modell inspiriert oder retopologisiert nachgebaut hast - wenn der Urheber "nein" sagt, heißt das auch "nein". Der Urheber ist dann aber z.B. der Produktdesigner und nicht der 3D Modeller, der schonmal ein Modell davon nachgebaut und weiterverkauft hat. Und es ist dann auch egal, wieviele "Details und Elemente" Du noch dazu bastelst. Das unterliegende, geschütze Modell ändert sich ja dadurch nicht, es wird lediglich erweitert. Zu den Produktmodellen die man auf diversen Plattformen kaufen kann ist deshalb nochmal deutlich zu sagen: niemand dieser Modellbauer kann einem eine offizielle und kommerzielle Lizenz für die Nutzung seines angebotenen Produktes verkaufen, wenn er selbst dazu keine Nutzungslizenz erhalten hat, die diese Weitergabe beinhaltet. Mit anderen Worten: wenn man sich z.B. ein 3D Modell von einem Markenauto auf einer der 3D Modellplattformen kauft, bedeutet das nicht automatisch, dass man diese Modell auch für ein kommerzielles Rendering einsetzen kann und ganz bestimmt nicht, dass man es retopologisieren und mit Details versehen weiterverkaufen kann. Diese Erlaubnis *kann* der jeweilige Modeller in den meisten Fällen garnicht geben, weil er sie idR. selbst nicht besitzt.
3. Die sogenannte Panoramafreiheit, die in das Fotografieren von "Kunst im öffentlichen Raum" und die beliebige Verwertung dieser Fotografien erlaubt, greift zum einen so nur in Deutschland und bezieht sich zum anderen nur auf Fotografien, nicht auf Renderings oder gar 3D Modelle. In anderen Ländern können ganz andere Gesetzgebungen vorliegen. Der Fotograf kann sich also theoretisch in anderen Ländern mächtig Ärger einhandeln wenn er solche Fotos nur veröffentlicht oder sogar verkauft. Dementsprechend würde ich glauben, dass jemand, der davon dann 3D Modelle bastelt, sich noch viel mehr Ärger einhandeln kann.
4. Renderings werden bei uns rechtlich völlig anders gehandhabt als Fotografien. Gesetze und Regelungen zur Fotografie kann man also nicht einfach so auf 3D Grafiken übertragen. Dazu gibt es auch ganz klare, sogar teilweise nachvollziehbare Begründungen, aber ich überlasse es lieber Deinem Anwalt, danach zu forschen und Dich darüber aufzuklären. Hat was mit der Nachvollziehbarkeit der Technik zu tun.
5. Bei einem 3D-Modell handelt es sich wieder um eine ganz andere Sache als bei einem Rendering oder Foto. Nochmal auf die Panoramafreiheit bezogen (die ja wie gesagt eh nicht 1:1 greift, davon ist erstmal auszugehen) ist es ein definitiver Unterschied, ob man ein Foto von einem Objekt/öffentlichen Kunstwerk macht, oder es als 3D Modell, mit dem ein 3D Druck und damit eine Kopie des Objekts möglich wäre und damit auch eine Fälschung denkbar (von Deinem Käufer - Du hast ja bisher nur retopologisiert und Details und Elemente ergänzt, das Original bleibt also bisher noch erhalten) baut, da das 3D Modell heute ganz andere Möglichkeiten bietet als die bloße Abbildung der Sache. Unsere deutschen Autobauer gehen jedenfalls so weit, dass sie nicht mal mehr verwertbare Blueprints an uns herausgeben, wenn wir nicht direkt für sie arbeiten, selbst auf freundlichste Anfragen. Ob das vielleicht was mit den Nachbauten in China zu tun hat? Keine Ahnung.
6. ist es anscheinend immer ein Unterschied, ob ich eine solche Sache für mich privat mache oder ob es um veröffentlichte Daten geht.
7. ist wohl wiederum zu unterscheiden, ob die öffentlichen Daten frei zugänglich sind oder nur der Öffentlichkeit präsentiert werden. Öffentlich zugängliche Computerdaten sind idR. kopierbar, aber nicht alles was man tun kann, darf man auch tun.
8. - und hier meiner bescheidenen Meinung nach einer der wichtigsten Punkte - ist wiederum zu unterscheiden, ob Deine Daten kommerziell oder kostenfrei vervielfältigt werden (Shop oder Suchmaschine?
). Wieder unter der Prämisse, was Punkt 1 und 2, das Urheberrecht dazu sagen. Denn sogar die Vervielfältigung und der Verkauf eines Kunstwerkes unterliegen gewissen Regeln, selbst für den Besitzer des Originals, wenn er nicht die Urheberrechte oder die Lizenzen dazu hat.
9. Auch wenn es jetzt schon mehrfach da steht (was wie gesagt vom Anwalt zu prüfen ist
): Mit Details und Elemente, die ergänzt werden, erstellst Du kein komplett neues Werk. Es ist ja nur ergänzt, ein erweitertes Original. Deine Schöpfung, Dein eigenes Urheberrecht bezieht sich dabei nur auf die Ergänzungen, egal wie schön das eigentliche Modell retopologisiert und neue UVs erstellt wurden. Und ob das Werk damit verbessert wurde, ist auch von Fall zu Fall zu prüfen, m.W. aber zweitrangig. Denn dabei handelt es sich immer um ein Original das nachgebaut wurde, ob das nun per 3D Scan, aufgrund eines Lowpolymodells oder von Fotos passiert ist da - erstmal - egal (Dein Anwalt freut sich
). Apropos Scan: echte 3D Scans erkennt man u.a. an ihrer erstmal sehr feinen Auflösung, so dass man die Polyzahlen idR. eher runter kriegen will und nicht hoch. Du sprichst von Apps und meinst damit wahrscheinlich Foto"scans" via 123D Catch et al.
Ein Vergleich mit Musikdaten hinkt übrigens insofern nicht, als dass man diese ja ebenfalls ergänzen und damit (zumindest vermeintlich) die Qualität
des Stückes verbessern kann. Passiert mit vielen Coverversionen und auch DJs treiben damit ihr (Un)Wesen, gewisse Volksmusiker nicht zu vergessen. Nicht egal ist jedoch, dass es sich bei Musik um eine völlig andere Sache handelt, wo Fotos und Renderings schon unterschiedlich behandelt werden.
10. Je nach Original ist es auch egal, wie stark es *verändert* wurde. Als lebender Künstler würde ich mich jedenfalls bei jedem "bedanken", der irgendwie geartete Kopien von meinen Kunstwerken machte. Ob das nun "schlechte" Lowpolymodelle oder von jemand dann "veredelte" Highpolymodelle wären: mein Werk hätte doch einen Sinn und Zweck, eine Aussage, und die würde nur so getroffen wie ich es umgesetzt hätte. Wenn Du jetzt noch diese Veredelung verkauftest, würde ich sogar richtig sauer.
11. Aber auch ein einfacher, stundenlanger Arbeitseinsatz ohne weitere Details, der lediglich aus dem groben Modell ein schönes feines macht, ist immer noch eine Kopie des Originalwerkes, wenn auch eine gute. Entfernt vergleichbar dem sehr aufwändigen Kopieren eines Bildes. Ist das Ergebnis sehr Original getreu, nennt man es Fälschung. Änderst oder ergänzt Du Details, muss der Unterschied schon so extrem sein, dass das Original schon fast nicht mehr erkennbar ist, ein paar Prozent reichen da nicht aus. Dann fragt man sich dann allerdings, wozu ein - auch noch schlechtes - Lowpoly retopoen. Im Grunde genommen musst Du meinem Verständis nach zumindest die Aussage unverkennbar verändern. Das geht m.M.n. dann schon deutlich in Richtung künstlerischem Bildzitat, aber das ist wieder ein eigenes Thema und das Medium der Malerei hat vermutlich wieder andere Gesetzesgrundlagen.
Du siehst vielleicht, warum es darauf ankommt, was Du selbst eigentlich vor hast. Und wie enorm wichtig eine rechtliche Beratung durch Deinen Anwalt ist, um die Frage eindeutig zu klären
Bzw. die Frage
n, das sind ja ein ganzer Sack voll. Zumindest da bin ich mir sicher.
Alles in allem steht Dir aber nichts im Wege, daheim im Kämmerlein und nur für Dich ZBrush oder 3D Coat zu lernen, das will ja geübt sein